Das Kapital (Gesamtausgabe)
überschüssiges Surplusprodukt verwandelt. Auf dem schlechtesten Boden schafft die Preissteigerung des Bodenprodukts erst Rente und daher Preis des Bodens.
Die Rente kann aber auch wachsen, ohne daß der Preis des Bodenprodukts steigt. Er kann konstant bleiben oder selbst abnehmen.
Wenn er konstant bleibt, so kann die Rente nur wachsen (von Monopolpreisen abgesehn), entweder weil bei gleich großer Kapitalanlage auf den alten Ländereien neue Ländereien besserer Qualität bebaut werden, die aber nur hinreichen, die gewachsene Nachfrage zu decken, so daß der regulierende Marktpreis unverändert bleibt. In diesem Fall steigt nicht der Preis der alten Ländereien, aber für den neu in Angriff genommenen Boden steigt der Preis über den des alten.
Oder aber die Rente steigt, weil bei gleichbleibender relativer Ergiebigkeit und gleichbleibendem Marktpreis die Masse des den Boden exploitierenden Kapitals wächst. Obgleich daher die Rente im Verhältnis zum vorgeschoßnen Kapital dieselbe bleibt, verdoppelt sich z.B. ihre Masse, weil sich das Kapital selbst verdoppelt hat. Da kein Fallen des Preises eingetreten ist, wirft die zweite Kapitalanlage ebensogut wie die erste einen Surplusprofit ab, der sich nach Ablauf der Pachtzeit ebenfalls in Rente verwandelt. Die Masse der Rente steigt hier, weil die Masse des Rente erzeugenden Kapitals steigt. Die Behauptung, daß verschiedne sukzessive Kapitalanlagen <786> auf derselben Bodenstrecke eine Rente nur erzeugen können, soweit ihr Ertrag ungleich ist und daher eine Differentialrente entsteht, kommt auf die Behauptung hinaus, daß, wenn zwei Kapitale von je 1.000 Pfd. St. auf zwei Feldern von gleicher Ergiebigkeit angelegt sind, nur eins derselben Rente abwerfen könne, obgleich diese beiden Felder zur bessern Bodenklasse gehören, die eine Differentialrente abwirft. (Die Masse des Rentals, die Gesamtrente eines Landes, wächst daher mit der Masse der Kapitalanlage, ohne daß der Preis des einzelnen Bodenstücks oder die Rentrate oder auch die Rentmasse auf dem einzelnen Bodenstücke notwendig wächst; die Masse des Rentals wächst in diesem Fall mit der räumlichen Ausbreitung der Kultur. Dies kann sogar mit dem Fallen der Rente auf den einzelnen Besitzungen verbunden sein.) Sonst käme diese Behauptung auf die andre hinaus, daß die Kapitalanlage auf zwei verschiednen Bodenstücken nebeneinander andern Gesetzen folge als die sukzessive Kapitalanlage auf demselben Bodenstück, während man doch gerade die Differentialrente ableitet aus der Identität des Gesetzes in beiden Fällen, aus dem Zuwachs der Ergiebigkeit der Kapitalanlage sowohl auf demselben Felde wie auf verschiednen Feldern. Die einzige Modifikation, die hier existiert und die übersehn wird, ist die, daß sukzessive Kapitalanlage bei ihrer Anwendung auf räumlich verschiednen Boden auf die Schranke des Grundeigentums stößt, was bei sukzessiven Kapitalanlagen auf demselben Boden nicht der Fall ist. Daher auch die entgegengesetzte Wirkung, wodurch diese verschiednen Formen der Anlage sich in der Praxis wechselseitig in Schranken halten. Es tritt hier nie ein Unterschied vom Kapital ein. Bleibt die Zusammensetzung des Kapitals dieselbe und ebenso die Rate des Mehrwerts, so bleibt die Profitrate unverändert, so daß bei verdoppeltem Kapital die Profitmasse sich verdoppelt. Ebenso bleibt unter den angenommenen Verhältnissen die Rentrate dieselbe. Wenn ein Kapital von 1.000 Pfd. St. eine Rente von x, wirft unter den vorausgesetzten Umständen eines von 2.000 Pfd. St. eine Rente von 2x ab. Aber mit Bezug auf die Bodenfläche berechnet, die unverändert geblieben ist, da der Annahme nach das doppelte Kapital in demselben Feld arbeitet, ist infolge des Steigens der Masse der Rente auch ihre Höhe gestiegen. Derselbe Acre, der 2 Pfd. St. Rente einbrachte, bringt jetzt 4 Pfd.
<787> Das Verhältnis eines Teils des Mehrwerts, der Geldrente - denn das Geld ist der selbständige Ausdruck des Werts - zum Boden ist an sich abgeschmackt und irrationell; denn es sind inkommensurable Grö-
ßen, die hier aneinander gemessen werden, ein bestimmter Gebrauchswert, Bodenstück von soundso viel Quadratfuß auf der einen Seite, und Wert, speziell Mehrwert auf der andern. Es drückt dies in der Tat nichts aus, als daß unter den gegebnen Verhältnissen das Eigentum an den Quadratfüßen Boden den Grundeigentümer befähigt, ein bestimmtes Quantum unbezahlter Arbeit abzufangen, die das in den Quadratfüßen wie 1229
DAS
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