Wanderungen durch die Mark Brandenburg
moralischen
Prinzipien? Ist der reichste Staat seines Reichtums
wegen der glücklichste? Oder verdient der glücklich genannt zu werden, in welchem die Freiheit der Bürger am festesten gegründet ist und in welchem die
Bürger am ehesten fähig sind, ihr persönliches Wohl
dem des Staates nachzusetzen? Und wenn ein Staat
durch die Unbürgerlichkeit seiner Bürger (Adel, Bür-
ger, Bauer) gefallen ist, kann ihm durch ökonomi-
sche Maßregeln geholfen werden? Wird es nicht
vielmehr darauf ankommen, ob man das verlassene, das abgefallene Volk zur Bürgerlichkeit wieder zu-rückführen kann? Und wenn man endlich den ent-
1190
bürgerten, also selbstsüchtigen Individuen Reichtum
darreicht, werden sie dadurch bürgerlicher werden
oder nicht vielmehr noch selbstsüchtiger? Diese Fra-
gen waren es, die sein Herz bewegten, und im Sinn
und Geist derselben stellte er sich Hardenberg ge-
genüber.
Möglich, daß diese Ideen nie über Schloß Frieders-
dorf hinaus laut geworden, nirgends als ein Samen-
korn in die Gemüter anderer gefallen wären, wenn
nicht bestimmte Ereignisse des Jahres 1811 unsern
Marwitz auf die Schaubühne gerufen und in den Vor-
dergrund politischer Kämpfe gestellt hätten. Wie es
immer in solchen Fällen sein muß, ging er , der den Streit aufnahm, vom Zunächstliegenden auf das
Große und Allgemeine über. Der Rechtskampf führte
zum Prinzipienkampf . So war es immer, wo Ernstes und Nachhaltiges erstritten wurde. Das bloße Sich-verlieben in Prinzipien ohne festes Fundament bleibt
in der Regel ein energieloses Ding.
Die erwähnten Ereignisse aber, die für Marwitz' spä-
teres Auftreten entscheidend wurden, waren die fol-
genden.
Hardenberg war entschlossen, die Macht der Stände
zu brechen, ihre Existenz zu streichen; Schlag auf
Schlag fiel gegen die alte Landesinstitution. Er ver-
fuhr nach bester Überzeugung, aber völlig revolutio-
när, alles mit dem Zwang und Drang der Umstände
oder mit einer höheren Staatsraison entschuldigend.
Äußerste Dinge geschahen. Königliche Domainen, die
an die Stände verkauft, also für ständisches Geld
1191
ständisches Eigentum geworden waren, wurden zum
zweitenmal an Privatleute verkauft; ein großer
Fonds, den die Stände unter Friedrich II. aus politi-
schem Eifer gebildet hatten, um die endliche Tilgung
landesherrlicher Schulden herbeiführen zu können, wurde eingezogen, aber nichtsdestoweniger die
Pflicht der Schuldentilgung und Verzinsung bei den
Ständen belassen; endlich drangen Regierungsbeam-
te in Begleitung von Landreitern in das Landschafts-
haus ein, erbrachen, als man ihnen die Schlüssel
verweigerte, die Kassen des Landarmeninstituts und
führten die deponierten Summen ständischen Eigen-
tums gewaltsam fort. Dies alles war geschehen ge-
gen Recht und Billigkeit, ja im Widerspruch mit einer
Anerkenntnis, die man erst vier Monate früher gegen
die Loyalität und Opferfreudigkeit der Stände ausge-
sprochen hatte. »Mit Rührung«, so hieß es damals
wörtlich in einem von Hardenberg kontrasignierten
Erlasse, »haben wir die Beweise von Anhänglichkeit
aller Klassen unserer getreuen Untertanen an unsere
Person bemerkt, insonderheit auch die Hülfe erkannt , welche uns bei der Sicherstellung der Kontribution an
Frankreich und bei der Aufbringung der einstweilen
nötigen Fonds von unsern getreuen Ständen mit
größter Bereitwilligkeit geleistet worden ist .« – Und nun? Mit Gewaltmaßregeln hatte man geglaubt, der
weiteren Hülfebereitschaft der Stände nachhelfen zu
müssen. Viele fühlten die Bitterkeit des Unrechts,
aber wenige hatten den Mut, auszusprechen, was sie
fühlten. Unter diesen wenigen stand Marwitz obenan.
Er war der bewußteste und selbstsuchtsloseste und
konnte energischer auftreten als andere, weit er im
eigenen Herzen empfand, daß er den Kampf nicht
1192
um äußern Vorteils, nicht um einer »Kasse«, sondern
um Rechtes willen aufnahm.
Er stellte sich an die Spitze der lebusischen Stände
und protestierte . Er bat nicht, er bettelte nicht, er betonte das ständische Recht . Das war dem Minister zuviel, und je mehr er fühlen mochte, wie schwer der
begangene Rechtsbruch sei, desto mehr empfand er
die Notwendigkeit, die Klage stumm zu machen. Ein-
schüchterung sollte helfen. Marwitz und Graf Fin-
ckenstein, die den Protest abgefaßt hatten, wurden
zu »warnendem Exempel« auf die Festung Spandau
geschickt. Das Kammergericht selbst, als
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