Die BIBEL [ebible]
abheben eine Handvoll Semmelmehl vom Speisopfer und vom Öl und den ganzen Weihrauch, der auf dem Speisopfer liegt, und soll's anzünden auf dem Altar zum süßen Geruch, ein Gedächtnis dem Herrn.
16. [6:9] Das übrige aber sollen Aaron und seine Söhne verzehren und sollen's ungesäuert essen an heiliger Stätte, im Vorhof der Hütte des Stifts.
17. [6:10] Sie sollen's nicht mit Sauerteig backen; denn es ist ihr Teil, den ich ihnen gegeben habe von meinem Opfer. Es soll ihnen ein Hochheiliges sein gleichwie das Sündopfer und Schuldopfer.
18. [6:11] Was männlich ist unter den Kindern Aarons, die sollen's essen. Das sei ein ewiges Recht euren Nachkommen an den Opfern des Herrn: es soll sie niemand anrühren, er sei den geweiht.
19. [6:12] Und der Herr redete mit Mose und sprach:
20. [6:13] Das soll das Opfer sein Aarons und seiner Söhne, das sie dem Herrn opfern sollen am Tage der Salbung: ein zehntel Epha Semmelmehl als tägliches Speisopfer, eine Hälfte des Morgens, die andere Hälfte des Abends.
21. [6:14] In der Pfanne mit Öl sollst du es machen und geröstet darbringen; und in Stücken gebacken sollst du solches opfern zum süßen Geruch dem Herrn.
22. [6:15] Und der Priester, der unter seinen Söhnen an seiner Statt gesalbt wird, soll solches tun; das ist ein ewiges Recht. Es soll dem Herrn ganz verbrannt werden;
23. [6:16] denn alles Speisopfer eines Priesters soll ganz verbrannt und nicht gegessen werden.
24. [6:17] Und der Herr redete mit Mose und sprach:
25. [6:18] Sage Aaron und seinen Söhnen und sprich: Dies ist das Gesetz des Sündopfers. An der Stätte, da du das Brandopfer schlachtest, sollst du auch das Sündopfer schlachten vor dem Herrn; das ist ein Hochheiliges.
26. [6:19] Der Priester, der das Sündopfer tut, soll's essen an heiliger Stätte, im Vorhof der Hütte des Stifts.
27. [6:20] Niemand soll sein Fleisch anrühren, er sei denn geweiht. Und wer von seinem Blut ein Kleid besprengt, der soll das besprengte Stück waschen an heiliger Stätte.
28. [6:21] Und den Topf, darin es gekocht ist, soll man zerbrechen. Ist's aber ein eherner Topf, so soll man ihn scheuern und mit Wasser spülen.
29. [6:22] Was männlich ist unter den Priestern, die sollen davon essen; denn es ist ein Hochheiliges.
30. [6:23] Aber all das Sündopfer, des Blut in die Hütte des Stifts gebracht wird, zu versöhnen im Heiligen, soll man nicht essen, sondern mit Feuer verbrennen.
Kapitel 7
1. Und dies ist das Gesetz des Schuldopfers. Ein Hochheiliges ist es.
2. An der Stätte, da man das Brandopfer schlachtet, soll man auch das Schuldopfer schlachten und sein Blut auf dem Altar umhersprengen.
3. Und all sein Fett soll man opfern, den Schwanz und das Fett, welches das Eingeweide bedeckt,
4. die zwei Nieren mit dem Fett, das daran ist, an den Lenden, und das Netz über der Leber, an den Nieren abgerissen.
5. Und der Priester soll's auf dem Altar anzünden zum Feuer dem Herrn. Das ist ein Schuldopfer.
6. Was männlich ist unter den Priestern, die sollen das essen an heiliger Stätte; denn es ist ein Hochheiliges.
7. Wie das Sündopfer, also soll auch das Schuldopfer sein; aller beider soll einerlei Gesetz sein; und sollen dem Priester gehören, der dadurch versöhnt.
8. Welcher Priester jemandes Brandopfer opfert, des soll des Brandopfers Fell sein, das er geopfert hat.
9. Und alles Speisopfer, das im Ofen oder auf dem Rost oder in der Pfanne gebacken ist, soll dem Priester gehören, der es opfert.
10. Und alles Speisopfer, das mit Öl gemengt oder trocken ist, soll aller Kinder Aarons sein, eines wie des andern.
11. Und dies ist das Gesetz des Dankopfers, das man dem Herrn opfert.
12. Wollen sie ein Lobopfer tun, so sollen sie ungesäuerte Kuchen opfern, mit Öl gemengt, oder ungesäuerte Fladen, mit Öl bestrichen, oder geröstete Semmelkuchen, mit Öl gemengt.
13. Sie sollen aber solches Opfer tun auf Kuchen von gesäuerten Brot mit ihrem Lob-und Dankopfer,
14. und sollen einen von den allen dem Herrn zur Hebe opfern, und es soll dem Priester gehören, der das Blut des Dankopfers sprengt.
15. Und das Fleisch ihres Lob-und Dankopfers soll desselben Tages gegessen werden, da es geopfert ist, und nichts übriggelassen werden bis an den Morgen.
16. Ist es aber ein Gelübde oder freiwilliges Opfer, so soll es desselben Tages, da es geopfert ist, gegessen werden; so aber etwas übrigbleibt auf den andern Tag, so soll man's doch essen.
17. Aber was vom geopferten Fleisch übrigbleibt am
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