Vorzeitig in Rente - Keine Frage offen
400
bis 350
bis 350
2/3-Rente
403
806
1.524
1/2-Rente
602
1.206
2.279
1/3-Rente
802
1.606
3.035
So lesen Sie Tabelle: Ein früherer Durchschnittsverdiener aus Köln, der vor Rentenbeginn rund 2.450 Euro brutto verdiente, erhält nur eine 2/3-Rente, wenn er bis 917 Euro brutto pro Monat hinzuverdient. Verdient er noch etwas mehr dazu, bekommt er nur noch eine 1/2-Rente.
Hinzuverdienstgrenze
Die monatliche Hinzuverdienstgrenze beträgt bei einer Vollrente für ganz Deutschland seit 2008 einheitlich 400 Euro brutto. Dies entspricht einem Siebtel der monatlichen Bezugsgröße. Bei Änderung der Bezugsgröße ändert sich daher auch die Hinzuverdienstgrenze. Die Hinzuverdienstgrenzen für Teilrenten richten sich unter anderem nach dem Verdienst vor Beginn der Altersrente und nach der Region (Ost oder West).
Hinzuverdienstgrenzen gibt es nicht nur bei der Altersrente, sondern auch bei der Invaliditäts- und Hinterbliebenenrente.
Welchen Vorteil bietet ein Teilzeit-Job erst ab 65 bzw. 67?
Kurz gesagt: Ab 65 Jahren können Altersrentner unbegrenzt hinzuverdienen und bekommen doch immer die volle Altersrente (künftig erst ab 67). Das Thema Teil-Rente ist dann ein für alle Mal vom Tisch. Wer bei guter Gesundheit ist, in diesem hohen Erwerbsalter noch über einen Arbeitsplatz verfügt und auch nicht durch Tarif- oder Firmenregeln daran gehindert ist, über die normale Altersgrenze hinaus zu arbeiten, hat die Wahl:
Konsequenzen der Berufstätigkeit über 65 hinaus
Weiterhin volle Arbeitszeit: Dann läuft der Job weiter wie bisher und die Altersrente wird auf später verschoben. Belohnung: Für jeden Monat der späteren Inanspruchnahme der Altersrente gibt es 0,5 Prozentpunkte (6 Prozentpunkte pro Jahr) mehr Rente. Sie müssen dann weiter Rentenversicherungsbeiträge zahlen, sodass der Rentenanspruch weiter steigt. Steuern sind weiter wie bisher vom Arbeitnehmer zu zahlen.
Verkürzte Arbeitszeit: Dann wird trotz der Chance auf Regelaltersrente noch teilweise gearbeitet und damit noch ein Teilzeiteinkommen erzielt. Sie erhalten die volle Altersrente abzüglich der Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung sowie individuell Einkommensteuer. Liegt das Teilzeit-Einkommen über 400 Euro pro Monat, so sind auch dafür Steuern und Sozialversicherung fällig.
Keine Arbeitszeit : Dann gibt es die volle Rente, abzüglich der Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung sowie der Einkommensteuer, die übrigens nie direkt von der Rente abgezogen, sondern gegebenenfalls im Rahmen der Einkommensteuererklärung nachträglich erhoben wird.
Einbußen bei Berufstätigkeit über Regelaltersgrenze
Wenn jemand über die Regelaltersgrenze hinaus arbeitet und zudem Anspruch auf weitere Renten hat, muss er mit massiven Einbußen bei diesen Renten rechnen, falls er weiter berufstätig bleibt. Beispiel Hinterbliebenenrente: Gezahlt werden überwiegend 60 Prozent von den Rentenansprüchen des verstorbenen Ehepartners (bei Witwen unter 45 ohne Kind unter 18 Jahren nur 25 Prozent).
Anteilige Witwenrente
Hinterbliebene mit eigenem Einkommen erhalten aber nur anteilig Witwenrente. Ungefähr dürfen Sie 694 Euro verdienen (im Osten: 610 Euro), ohne dass die volle Witwenrente in Gefahr gerät. Wer mehr verdient, für den gilt: Eigenes Einkommen über den Freibetrag hinaus wird zu 40 Prozent auf die Witwenrente angerechnet. Der Freibetrag gilt nicht nur für Arbeitseinkommen, sondern es werden auch alle anderen Einkünfte wie Kapitalerträge, Miet- oder Pachteinnahmen, private Altersvorsorge-Ansprüche (außer Riester-Verträge) angerechnet. Somit wird die Witwenrente im Zweifel stärker gekürzt.
Es kann sogar passieren, dass keine Hinterbliebenenrente gezahlt wird, wenn zu viel eigenes Einkommen und Vermögen (z. B. Auszahlung einer Lebensversicherung bei Tod des Ehepartners) vorhanden ist.
Geldentwertung – wie wird sie bei der Rente berücksichtigt?
Bei jeder Altersvorsorge sollte die Rechnung (Vermögen) nicht ohne den Wirt (Geldentwertung) gemacht werden. Denn die Inflation lässt sich leider nicht wegdiskutieren. Im Schnitt der letzten zehn Jahre betrug sie zwar nur 1,5 Prozent, doch 2008 liegen wir stellenweise bei 3 Prozent mit steigender Tendenz. Im langfristigen Mittel sollten daher 2 Prozent Inflationsrate unterstellt werden, um für das Rentenalter eine realistische Beurteilung der Kaufkraft zu bekommen.
Fakt ist: Bei 1,5 Prozent Inflation sind 100 Euro Monatsrente in 35 Jahren nur noch 49,31 Euro wert. Bei durchschnittlich 3
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