Conviva Ludibundus
notgedrungen stillgelegte Meeresrestaurant und die zerstörten Anlagen des Meeresgartens. Andererseits könne man die Unversehrtheit der Kulturkiste an Bord des „Totalmobils 01“ verbuchen, sie könne zum zweiten Mal benutzt werden.
Als Begründung für die hohen Kosten gab er an, es hätten zwar nicht alle Ziele des Unternehmens erreicht werden können, zum Beispiel habe sich aber gezeigt, daß Mittelzwercks Denkweise unzweckmäßig sei, woraus sich wertvolle Erkenntnisse für nachfolgende Wissenschaftler ergeben könnten. Dies dürfe sich die Gesellschaft ruhig etwas kosten lassen.
Zum Punkt „lang dauernde oder unwiderrufliche Lahmlegung der Produktion von Grünen Medaillons“ schlug Professor Philemon vor, sich auf der Doktor-Droll-Insel anzusiedeln, wo sich auch noch das Wrack des „Totalmobil 01“ befindet. Er will sich dort Versuchen widmen, in einem neuen Meeresgarten die grüne Muschel zu regenerieren, obwohl er sie als aussichtslos betrachtet.
Zu weiteren Fragen nach der Rechtfertigung der extrem hohen Forschungskosten äußerte sich die Vertreterin der LudibundiFilmgesellschaft, Frau Friederike Kutzenbacher. Sie teilte mit, die Gesellschaft drehe bereits bei der Doktor-Droll-Insel. Die Titel der zunächst vorgesehenen Filme lauten: Ludibundus compositus (ein Horrorstreifen in Brillantfarbe), Die Tänze der Ludibundi, Werden die Ludibundi die Herrschaft des Menschen ablösen? (Problemfilm) und Lyrische Farbspiele der Ludibundi (Bilder zum Träumen; Anleitungsfilme zur Kreativität).
Hier sieht die Kommission für Rentabilitätskontrolle eine Möglichkeit der Beteiligung am Gewinn. Die Vertreterin der LudibundiFilmgesellschaft äußerte, dafür lasse sich keine rechtliche Grundlage erkennen.
Der Vorsitzende wies jedoch auf die hohen Investitionen in das Forschungsobjekt hin, ohne welche es nicht zur Ideenbildung für die genannten Filmprojekte gekommen wäre.
Er regte ein Gespräch mit dem Justitiar der Gesellschaft zur Entwicklung und Verwertung der Meeresfrüchte an, der den Tatbestand einer Umwandlung des anfänglichen wissenschaftlichen Unternehmens Antirob in ein künstlerisches Vorhaben rechtlich untermauern könnte, woraus sich ein Anspruch auf Gewinnbeteiligung und damit eine Rechtfertigung der Kosten herleiten lassen würde.
Naunemann, Vorsitzender
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