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Das Kapital (Gesamtausgabe)

Das Kapital (Gesamtausgabe)

Titel: Das Kapital (Gesamtausgabe) Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Karl Marx , Friedrich Engels
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festgesetzte Pachtzeit abgelaufen ist - und es ist dies einer der Gründe, warum mit der Entwicklung der kapitalistischen Produktion der Grundeigentümer die Pachtzeit möglichst abzukürzen sucht
    -, fallen die dem Boden einverleibten Verbesserungen als untrennbares Akzidens der Substanz, des Bodens, als Eigentum dem Besitzer des Bodens anheim. Bei dem neuen Pachtkontrakt, den er schließt, fügt der Grundeigentümer den Zins für das der Erde einverleibte Kapital der eigentlichen Grundrente hinzu; ob er den Boden nun an den Pächter vermietet, der die Verbesserungen gemacht hat, oder an einen andern Pächter.
    Seine Rente schwillt so auf; oder, wenn er den Boden verkaufen will - wir werden gleich sehn, wie dessen Preis bestimmt wird -, ist jetzt sein Wert gesteigert. Er verkauft nicht nur den Boden, sondern den verbesserten Boden, das der Erde einverleibte Kapital, das ihm nichts gekostet hat. Es ist dies eins der Geheimnisse -
    ganz abgesehn von der Bewegung der eigentlichen Grundrente - der steigenden Bereicherung der Grundeigentümer, des fortwährenden Anschwellens ihrer Renten und des wachsenden Geldwerts ihrer Ländereien mit dem Fortschritt der ökonomischen Entwicklung. Sie stecken so das ohne ihr Zutun hervorgebrachte Resultat der gesellschaftlichen Entwicklung in ihre Privattaschen - fruges consumere nati. Es ist dies aber zugleich eins der größten Hindernisse einer rationellen Agrikultur, indem der Pächter alle Verbesserungen und Auslagen vermeidet, deren vollständiger Rückfluß während der Dauer seiner Pachtzeit nicht zu erwarten steht; und als solches Hindernis finden wir diesen Umstand fort und fort denunziert, ebensowohl im vorigen Jahrhundert von James Anderson, dem eigentlichen Entdecker der modernen Rententheorie, der zugleich praktischer Pächter und für seine Zeit bedeutender Agronom war, wie in unsern Tagen von den Gegnern der jetzigen Verfassung des Grundeigentums in England.
    A. A. Walton, "History of the Landed Tenures of Great Britain and Ireland", London 1865, sagt darüber p.
    96, 97:
    "Alle die Anstrengungen der zahlreichen landwirtschaftlichen Anstalten in unserm Lande können keine sehr bedeutenden oder wirklich bemerkbaren Resultate im wirklichen Fortschritt verbesserter Bebauung bewirken, solange solche Verbesserungen in einem weit höhern Grade den Wert des Grundeigentums und die Höhe der Rentrolle <634> des Grundbesitzers vermehren, als sie die Lage des Pächters oder des Landarbeiters verbessern. Die Pächter im allgemeinen wissen genausogut wie der Grundbesitzer, sein Rentmeister oder selbst der Präsident einer landwirtschaftlichen Gesellschaft, daß gute Dränierung, reichliche Düngung und gute Bewirtschaftung, im Bund mit vermehrter Anwendung von Arbeit, um das Land gründlich zu reinigen und umzuarbeiten, wunderbare Erfolge erzeugen werden, sowohl in Verbesserung des Bodens wie in gesteigerter Produktion. Aber alles dies erfordert beträchtliche Auslage, und die Pächter wissen ebenfalls sehr gut, daß, wie sehr sie auch das Land verbessern oder seinen Wert erhöhen mögen, die Grundbesitzer auf die Dauer den Hauptvorteil davon in erhöhten Renten und gesteigertem Bodenwert einernten werden ... Sie sind schlau genug zu bemerken, was jene Redner" (Grundbesitzer und ihre Rentmeister bei landwirtschaftlichen Fest-mahlen) "eigentümlicherweise stets vergessen, ihnen zu sagen - nämlich daß der Löwenanteil aller vom Pächter gemachten Verbesserungen schließlich immer in die Tasche des Grundbesitzers gehn muß ... Wie sehr auch der frühere Pächter die Pachtung verbessert haben mag, sein Nachfolger wird immer finden, daß der Grundbesitzer die Rente erhöhen wird im Verhältnis zu dem durch frühere Verbesserungen gesteigerten Bodenwert."
    In der eigentlichen Agrikultur erscheint dieser Prozeß noch nicht so klar wie bei Benutzung des Bodens als Bauterrain. Der weitaus überwiegende Teil des Bodens, der in England zu Bauzwecken, aber nicht als freehold verkauft wird, wird von den Grundeigentümern vermietet für 99 Jahre oder auf kürzere Zeit wenn möglich. Nach Ablauf dieser Zeit fallen die Baulichkeiten mit dem Boden selbst dem Grundbesitzer anheim.
    "Sie {die Pächter} "sind verpflichtet, bei Ablauf des Mietskontrakts das Haus dem großen Grundbesitzer in gutem wohnlichen Zustand zu überliefern, nachdem sie bis zu dieser Zeit eine übertriebne Bodenrente be-1141
    DAS KAPITAL
    zahlt haben. Kaum ist der Mietkontrakt abgelaufen, so kommt der Agent oder Inspektor des

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