Das Kapital (Gesamtausgabe)
nur die Ökonomen treffen, welche die kapitalistische Produktionsweise in der Landwirtschaft und die ihr entsprechende Form des Grundeigentums nicht als historische, sondern als ewige Kategorien behandeln.
Für uns ist die Betrachtung der modernen Form des Grundeigentums nötig, weil es überhaupt gilt, die bestimmten Produktions- und Verkehrsverhältnisse zu betrachten, die aus der Anlage des Kapitals in der Landwirtschaft entspringen. Ohne das wäre die Analyse desselben nicht vollständig. Wir beschränken uns also ausschließlich auf die Kapitalanlage im eigentlichen Ackerbau, d.h. in der Produktion des Hauptpflanzen-stoffs, wovon eine Bevölkerung lebt. Wir können sagen Weizen, weil dieser das Hauptnahrungsmittel der modernen, kapitalistisch entwickelten Völker. (Oder, statt Ackerbau, Bergwerke, weil die Gesetze dieselben.) Es ist eins der großen Verdienste von A. Smith, daß er entwickelt hat, wie die Grundrente des zur Produktion andrer landwirtschaftlichen Produkte angewandten Kapitals, z.B. von Flachs, Farbkräutern, selbständiger Viehzucht usw., bestimmt ist durch die Grundrente, welche das in der Produktion des Hauptnahrungsmittels angelegte Kapital abwirft. Es ist in der Tat seit ihm kein Fortschritt in dieser Beziehung gemacht worden.
Was wir beschränkend oder zufügend zu erinnern hätten, gehört in die selbständige Behandlung des Grundeigentums, nicht hierhin. Von dem Grundeigentum, soweit es nicht sich auf den zur Weizenproduktion bestimmten Boden bezieht, werden wir daher nicht ex professo sprechen, sondern hie und da nur der Illustration halber darauf zurückkommen.
Der Vollständigkeit wegen ist zu bemerken, daß hier unter Grund und Boden auch Wasser etc. verstanden wird, soweit es einen Eigentümer hat, als Zubehör von Grund und Boden sich darstellt.
Das Grundeigentum setzt das Monopol gewisser Personen voraus, über bestimmte Portionen des Erdkörpers als ausschließliche Sphären ihres Privatwillens mit Ausschluß aller andern zu verfügen. Dies vorausgesetzt,
<629> handelt es sich darum, den ökonomischen Wert, d.h. die Verwertung dieses Monopols auf Basis der kapitalistischen Produktion zu entwickeln. Mit der juristischen Macht dieser Personen, Portionen des Erdballs zu brauchen und zu mißbrauchen, ist nichts abgemacht. Der Gebrauch derselben hängt ganz und gar von ökonomischen Bedingungen ab, die von ihrem Willen unabhängig sind. Die juristische Vorstellung selbst 1139
DAS KAPITAL
heißt weiter nichts, als daß der Grundeigentümer mit dem Boden verfahren kann, wie jeder Warenbesitzer mit seiner Ware; und diese Vorstellung - die juristische Vorstellung des freien Privatgrundeigentums - tritt in der alten Welt nur ein zur Zeit der Auflösung der organischen Gesellschaftsordnung, und in der modernen Welt nur mit der Entwicklung der kapitalistischen Produktion. In Asien ist <630> sie nur stellenweis von den Europäern importiert worden. Im Abschnitt über die ursprüngliche Akkumulation (Buch I, Kap. XXIV) hat man gesehn, wie diese Produktionsweise voraussetzt einerseits die Loslösung der unmittelbaren Produzenten aus der Stellung eines bloßen Zubehörs des Bodens (in der Form von Hörigen, Leibeignen, Sklaven etc.), andrerseits die Expropriation der Masse des Volks vom Grund und Boden. Insofern ist das Monopol des Grundeigentums eine historische Voraussetzung und bleibt fortwährende Grundlage, der kapitalistischen Produktionsweise, wie aller frühern Produktionsweisen, die auf Ausbeutung der Massen in einer oder der andern Form beruhn. Die Form aber, worin die beginnende kapitalistische Produktionsweise das Grundeigentum vorfindet, entspricht ihr nicht. Die ihr entsprechende Form wird erst von ihr selbst geschaffen durch die Unterordnung der Agrikultur unter das Kapital; womit denn auch feudales Grundeigentum, Claneigentum oder kleines Bauerneigentum mit Markgemeinschaft, in die dieser Produktionsweise entsprechende ökonomische Form verwandelt wird, wie verschieden auch deren juristische Formen seien. Es ist eines der großen Resultate der kapitalistischen Produktionsweise, daß sie einerseits die Agrikultur aus einem bloß empirischen und mechanisch sich forterbenden Verfahren des unentwickeltsten Teils der Gesellschaft in bewußte wissenschaftliche Anwendung der Agronomie verwandelt, soweit dies überhaupt innerhalb der mit dem Privateigentum gegebnen Verhältnisse möglich ist ; daß sie das Grundeigentum einerseits von Herrschafts- und Knechtschaftsverhältnissen
Weitere Kostenlose Bücher