Das Kapital (Gesamtausgabe)
Kapitalanlage, fällt die Durchschnittsrente per Acre und die Durchschnittsrentrate aufs Kapital, wenn die Ausdehnung der rentelosen und der nur geringe Differentialrente tragenden Ländereien mehr wächst als die der bessern, höhere Rente tragenden. Umgekehrt steigt die Durchschnittsrente per Acre und die Durchschnittsrentrate aufs Kapital im Maß wie die bessern Ländereien einen verhältnismäßig größern Anteil der Gesamtfläche ausmachen und daher verhältnismäßig mehr Kapitalanlage auf sie fällt.
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DAS KAPITAL
Betrachtet man also die Durchschnittsrente per Acre oder Hektare des gesamten bebauten Bodens, wie es meist geschieht in statistischen Werken, indem man entweder verschiedne Länder in derselben Epoche oder verschiedne Epochen in demselben Lände vergleicht, so sieht man, daß die Durchschnittshöhe der Rente per Acre und daher auch das Gesamtrental in gewissen (wenn auch keineswegs gleichen, sondern vielmehr rascheren Schritt gehenden) Proportionen entspricht, nicht der relativen, sondern der absoluten Fruchtbarkeit der Agrikultur in einem Lände, d.h. der Masse der Produkte, die es durchschnittlich auf gleicher Fläche liefert.
Denn je größern <680> Anteil der Gesamtfläche die bessern Bodenarten ausmachen, desto größer ist die Produktenmasse bei gleicher Kapitalanlage und auf gleich großer Bodenfläche; und desto größer ist die Durchschnittsrente per Acre. Umgekehrt, umgekehrt. So scheint die Rente nicht durch das Verhältnis der Differentialfruchtbarkeit, sondern durch die absolute Fruchtbarkeit bestimmt, und damit das Gesetz der Differentialrente aufgehoben. Es werden daher gewisse Phänomene geleugnet oder auch wohl durch nicht existierende Unterschiede in den Durchschnitts-Getreidepreisen und der Differentialfruchtbarkeit der bebauten Ländereien zu erklären gesucht, Phänomene, die einfach ihren Grund darin haben, daß das Verhältnis des Gesamtrentals, sei es zur Gesamtfläche des angebauten Bodens, sei es zu dem im Boden angelegten Gesamtkapital bei gleicher Fruchtbarkeit des rentelosen Bodens, daher gleichen Produktionspreisen, und bei gleicher Differenz zwischen den verschiednen Bodenarten, nicht nur bestimmt ist durch die Rente per Acre oder durch die Rentrate aufs Kapital, sondern ebensosehr durch die verhältnismäßige Anzahl der Acres jeder Bodenart in der Gesamtzahl der bebauten Acres; oder was auf dasselbe hinauskommt, durch die Verteilung des angewandten Gesamtkapitals unter die verschiednen Bodenarten. Dieser Umstand ist bisher sonderbarerweise ganz übersehn worden. Jedenfalls zeigt sich, und dies ist für den Fortgang unsrer Untersuchung wichtig, daß die verhältnismäßige Höhe der Durchschnittsrente per Acre und die Durchschnittsrentrate oder das Verhältnis des Gesamtrentals zu dem im Boden angelegten Gesamtkapital steigen oder fallen kann bei gleichbleibenden Preisen, gleichbleibender Differenz in der Fruchtbarkeit der bebauten Ländereien und gleichbleibender Rente per Acre, resp. Rentrate für das per Acre angelegte Kapital in jeder wirklich Rente tragenden Bodenklasse, resp. für alles wirklich Rente tragende Kapital, durch bloße extensive Ausdehnung der Kultur.
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Es sind noch folgende Zusätze zu machen, die zum Teil auch auf II passen, mit Bezug auf die unter I betrachtete Form der Differentialrente.
Erstens : Man hat gesehn, wie die Durchschnittsrente per Acre oder die Durchschnittsrentrate aufs Kapital steigen kann bei Ausbreitung der Kultur, stationären Preisen und gleichbleibender Differentialfruchtbarkeit der bebauten Ländereien. Sobald aller Boden in einem Land angeeignet ist, Kapitalanlage auf den Boden, Kultur und Bevölkerung eine bestimmte Höhe erreicht haben Umstände, die alle vorausgesetzt sind, sobald die kapitalistische Produktionsweise zur herrschenden wird und sich auch der Agri- <681> kultur bemächtigt
-, ist der Preis des nicht bebauten Bodens der verschiednen Qualitäten (bloß die Differentialrente vorausgesetzt) bestimmt durch den Preis der bebauten Ländereien von gleicher Bonität und äquivalenter Läge. Der Preis ist derselbe - nach Abzug der hinzukommenden Kosten der Urbarmachung -, obgleich dieser Boden keine Rente trägt. Der Preis des Bodens ist zwar nichts als die kapitalisierte Rente. Aber auch bei den bebauten Ländereien werden im Preise nur künftige Renten bezahlt, z.B. zwanzigjährige Renten auf einen Schlag vorausbezahlt, wenn der maßgebende Zinsfuß 5% ist. Sobald Boden verkauft wird, wird er
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