Der Gesamtprozess der kapitalistischen Produktion
von der Bewegung der eigentlichen Grundrente – der steigenden Bereicherung der Grundeigentümer, des fortwährenden Anschwellens ihrer Renten und des wachsenden Geldwerts ihrer Ländereien mit dem Fortschritt der ökonomischen Entwicklung. Sie stecken so das ohne ihr Zutun hervorgebrachte Resultat der gesellschaftlichen Entwicklung in ihre Privattaschen – fruges consumere nati. Es ist dies aber zugleich eins der größten Hindernisse einer rationellen Agrikultur, indem der Pächter alle Verbesserungen und Auslagen vermeidet, deren vollständiger Rückfluß während der Dauer seiner Pachtzeit nicht zu erwarten steht; und als solches Hindernis finden wir diesen Umstand fort und fort denunziert, ebensowohl im vorigen Jahrhundert von James Anderson, dem eigentlichen Entdecker der modernen Rententheorie, der zugleich praktischer Pächter und für seine Zeit bedeutender Agronom war, wie in unsern Tagen von den Gegnern der jetzigen Verfassung des Grundeigentums in England.
A. A. Walton, »History of the Landed Tenures of Great Britain and Ireland«, London 1865, sagt darüber p. 96, 97:
»Alle die Anstrengungen der zahlreichen landwirtschaftlichen Anstalten in unserm Lande können keine sehr bedeutenden oder wirklich bemerkbaren Resultate im wirklichen Fortschritt verbesserter Bebauung bewirken, solange solche Verbesserungen in einem weit höhern Grade den Wert des Grundeigentums und die Höhe der Rentrolle des Grundbesitzers vermehren, als sie die Lage des Pächters oder des Landarbeiters verbessern. Die Pächter im allgemeinen wissen genausogut wie der Grundbesitzer, sein Rentmeister oder selbst der Präsident einer landwirtschaftlichen Gesellschaft, daß gute Dränierung, reichliche Düngung und gute Bewirtschaftung, im Bund mit vermehrter Anwendung von Arbeit, um das Land gründlich zu reinigen und umzuarbeiten, wunderbare Erfolge erzeugen werden, sowohl in Verbesserung des Bodens wie in gesteigerter Produktion. Aber alles dies erfordert beträchtliche Auslage, und die Pächter wissen ebenfalls sehr gut, daß, wie sehr sie auch das Land verbessern oder seinen Wert erhöhen mögen, die Grundbesitzer auf die Dauer den Hauptvorteil davon in erhöhten Renten und gesteigertem Bodenwert einernten werden... Sie sind schlau genug zu bemerken, was jene Redner« (Grundbesitzer und ihre Rentmeister bei landwirtschaftlichen Festmahlen) »eigentümlicherweise stets vergessen, ihnen zu sagen – nämlich daß der Löwenanteil aller vom Pächter gemachten Verbesserungen schließlich immer in die Tasche des Grundbesitzers gehn muß... Wie sehr auch der frühere Pächter die Pachtung verbessert haben mag, sein Nachfolger wird immer finden, daß der Grundbesitzer die Rente erhöhen wird im Verhältnis zu dem durch frühere Verbesserungen gesteigerten Bodenwert.«
In der eigentlichen Agrikultur erscheint dieser Prozeß noch nicht so klar wie bei Benutzung des Bodens als Bauterrain. Der weitaus überwiegende Teil des Bodens, der in England zu Bauzwecken, aber nicht als freehold verkauft wird, wird von den Grundeigentümern vermietet für 99 Jahre oder auf kürzere Zeit wenn möglich. Nach Ablauf dieser Zeit fallen die Baulichkeiten mit dem Boden selbst dem Grundbesitzer anheim.
»Sie« 〈die Pächter} »sind verpflichtet, bei Ablauf des Mietskontrakts das Haus dem großen Grundbesitzer in gutem wohnlichen Zustand zu überliefern, nachdem sie bis zu dieser Zeit eine übertriebne Bodenrente bezahlt haben. Kaum ist der Mietkontrakt abgelaufen, so kommt der Agent oder Inspektor des Grundbesitzers, besichtigt euer Haus, sorgt dafür, daß ihr es in guten Zustand setzt, nimmt dann Besitz davon und annexiert es an das Gebiet seines Grundherrn. Die Tatsache ist, daß, wenn dies System in voller Wirkung noch für längre Zeit zugelassen wird, der gesamte Häuserbesitz im Königreich, ebensogut wie der ländliche Grundbesitz, in den Händen der großen Grundherrn sein wird. Das ganze Westend von London, nördlich und südlich von Temple Bar, gehört fast ausschließlich ungefähr einem halben Dutzend großer Grundherrn, ist vermietet zu enormen Bodenrenten, und wo die Mietkontrakte noch nicht ganz abgelaufen sind, verfallen sie rasch nacheinander. Dasselbe gilt in größerm oder geringerm Grad von jeder Stadt im Königreich. Aber selbst hierbei bleibt dies gierige System der Ausschließlichkeit und des Monopols noch nicht stehn. Fast die gesamten Dockeinrichtungen unsrer Hafenstädte befinden sich infolge desselben Prozesses der Usurpation
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