Der Gesamtprozess der kapitalistischen Produktion
er herrühren möge, er hat das mit der eigentlichen Grundrente gemein, daß das Monopol auf ein Stück des Erdballs den sog. Grundeigentümer befähigt, den Tribut zu erheben, die Schatzung aufzulegen. Er hat das mit der eigentlichen Grundrente gemein, daß er den Bodenpreis bestimmt, der, wie oben gezeigt, nichts ist als die kapitalisierte Einnahme von der Verpachtung des Bodens.
Man hat bereits gesehn, daß der Zins für das dem Boden einverleibte Kapital einen solchen fremdartigen Bestandteil der Grundrente bilden kann, einen Bestandteil, der mit dem Fortschritt der ökonomischen Entwicklung einen stets wachsenden Zusatz zum Gesamtrental eines Landes bilden muß. Aber abgesehn von diesem Zins ist es möglich, daß sich unter dem Pachtgeld zum Teil, und in gewissen Fällen ganz und gar, also bei gänzlicher Abwesenheit der eigentlichen Grundrente und daher bei wirklicher Wertlosigkeit des Bodens, ein Abzug, sei es vom Durchschnittsprofit, sei es vom normalen Arbeitslohn, sei es von beiden zugleich, versteckt. Dieser Teil, sei es des Profits, sei es des Arbeitslohns, erscheint hier in der Gestalt der Grundrente, weil er statt, wie es normal wäre, dem industriellen Kapitalisten oder dem Lohnarbeiter anheimzufallen, in der Form von Pachtgeld an den Grundeigentümer gezahlt wird. Ökonomisch gesprochen, bildet weder der eine noch der andre Teil Grundrente: aber praktisch bildet er Einnahme des Grundeigentümers, eine ökonomische Verwertung seines Monopols, ganz so gut wie die wirkliche Grundrente, und wirkt ebenso bestimmend auf den Bodenpreis wie die letztre.
Wir sprechen hier nicht von Verhältnissen, worin die Grundrente, die der kapitalistischen Produktionsweise entsprechende Weise des Grundeigentums, formell existiert, ohne daß die kapitalistische Produktionsweise selbst existierte, ohne daß der Pächter selbst ein industrieller Kapitalist oder die Art seiner Bewirtschaftung eine kapitalistische wäre. Dies ist z.B. der Fall in Irland. Der Pächter ist hier im Durchschnitt ein kleiner Bauer. Was er dem Grundeigentümer als Pacht zahlt, absorbiert oft nicht nur einen Teil seines Profits, d.h. seiner eignen Mehrarbeit, auf die er als Inhaber seiner eignen Arbeitsinstrumente ein Recht hat, sondern auch einen Teil des normalen Arbeitslohns, den er unter andren Verhältnissen für dieselbe Arbeitsmenge erhalten würde. Außerdem expropriiert ihn der Grundeigentümer, der hier durchaus nichts tut für die Verbesserung des Bodens, von seinem kleinen Kapital, das er größtenteils durch eigne Arbeit dem Boden einverleibt, ganz wie ein Wucherer unter ähnlichen Verhältnissen tun würde. Nur daß der Wucherer wenigstens sein eignes Kapital bei der Operation riskiert. Es bildet diese fortwährende Beraubung den Gegenstand des Zwists über die irische Landgesetzgebung, die wesentlich darauf hinauskommt, daß der Grundeigentümer, der dem Pächter aufkündigt, gezwungen werden soll, diesen zu entschädigen für die von ihm angebrachten Bodenverbesserungen oder das dem Boden einverleibte Kapital. Palmerston pflegte hierauf zynisch zu antworten:
»Das Haus der Gemeinen ist ein Haus von Grundeigentümern.«
Wir sprechen auch nicht von den ausnahmsweisen Verhältnissen, worin selbst in Ländern kapitalistischer Produktion der Grundeigentümer hohes Pachtgeld erpressen kann, das in gar keinem Zusammenhang mit dem Produkt des Bodens steht, wie z.B. in den englischen Industriebezirken die Verpachtung kleiner Bodenfetzen an Fabrikarbeiter, sei es für kleine Gärten, sei es für dilettantischen Ackerbau in Nebenstunden. (»Reports of Inspectors of Factories.«)
Wir sprechen von der Ackerbaurente in Ländern entwickelter kapitalistischer Produktion. Unter den englischen Pächtern z.B. befindet sich eine Anzahl kleiner Kapitalisten, die durch Erziehung, Bildung, Tradition, Konkurrenz und andre Umstände bestimmt und gezwungen sind, ihr Kapital in der Agrikultur als Pächter anzulegen. Sie sind gezwungen, mit weniger als dem Durchschnittsprofit vorliebzunehmen und einen Teil davon in der Form der Rente an den Grundeigentümer abzugeben. Es ist dies die einzige Bedingung, unter der ihnen gestattet wird, ihr Kapital auf den Boden, in der Agrikultur, anzulegen. Da über all die Grundeigentümer bedeutenden, in England sogar überwiegenden Einfluß auf die Gesetzgebung ausüben, kann dieser dazu ausgebeutet werden, um die ganze Klasse der Pächter zu prellen. Die Korngesetze von 1815 z.B. – eine Brotsteuer, eingestandenermaßen
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