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Der Gesamtprozess der kapitalistischen Produktion

Titel: Der Gesamtprozess der kapitalistischen Produktion Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Karl Marx
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höhern ökonomischen Gesellschaftsformation wird das Privateigentum einzelner Individuen am Erdball ganz so abgeschmackt erscheinen wie das Privateigentum eines Menschen an einem andern Menschen. Selbst eine ganze Gesellschaft, eine Nation, ja alle gleichzeitigen Gesellschaften zusammengenommen, sind nicht Eigentümer der Erde. Sie sind nur ihre Besitzer, ihre Nutznießer, und haben sie als boni patres familias den nachfolgenden Generationen verbessert zu hinterlassen.
    Bei der folgenden Untersuchung des Bodenpreises sehn wir ab von allen Konkurrenzschwankungen, von allen Bodenspekulationen oder auch vom kleinen Grundeigentum, wo die Erde das Hauptinstrument der Produzenten bildet und daher zu jedem Preis von ihnen gekauft werden muß.
    I. Der Preis des Bodens kann steigen, ohne daß die Rente steigt; nämlich
    1. durch das bloße Fallen des Zinsfußes, welches bewirkt, daß die Rente teurer verkauft wird und daher die kapitalisierte Rente, der Bodenpreis, wächst;
    2. weil der Zins des dem Boden einverleibten Kapitals wächst.
    II. Der Bodenpreis kann steigen, weil die Rente wächst.
    Die Rente kann wachsen, weil der Preis des Bodenprodukts steigt, in welchem Fall immer die Rate der Differentialrente steigt, ob die Rente auf dem schlechtesten bebauten Boden groß, klein oder gar nicht vorhanden sei. Unter der Rate verstehn wir das Verhältnis des Teils des Mehrwerts, der sich in Rente verwandelt, zum vorgeschoßnen Kapital, welches das Bodenprodukt produziert. Es ist dies verschieden von dem Verhältnis des Surplusprodukts zum Gesamtprodukt, denn das Gesamtprodukt schließt nicht das ganze vorgeschoßne Kapital ein, nämlich nicht das fixe Kapital, das neben dem Produkt fortexistiert. Dagegen ist dies darin eingeschlossen, daß auf den Bodenarten, die eine Differentialrente tragen, ein wachsender Teil des Produkts sich in überschüssiges Surplusprodukt verwandelt. Auf dem schlechtesten Boden schafft die Preissteigerung des Bodenprodukts erst Rente und daher Preis des Bodens.
    Die Rente kann aber auch wachsen, ohne daß der Preis des Bodenprodukts steigt. Er kann konstant bleiben oder selbst abnehmen.
    Wenn er konstant bleibt, so kann die Rente nur wachsen (von Monopolpreisen abgesehn), entweder weil bei gleich großer Kapitalanlage auf den alten Ländereien neue Ländereien besserer Qualität bebaut werden, die aber nur hinreichen, die gewachsene Nachfrage zu decken, so daß der regulierende Marktpreis unverändert bleibt. In diesem Fall steigt nicht der Preis der alten Ländereien, aber für den neu in Angriff genommenen Boden steigt der Preis über den des alten.
    Oder aber die Rente steigt, weil bei gleichbleibender relativer Ergiebigkeit und gleichbleibendem Marktpreis die Masse des den Boden exploitierenden Kapitals wächst. Obgleich daher die Rente im Verhältnis zum vorgeschoßnen Kapital dieselbe bleibt, verdoppelt sich z.B. ihre Masse, weil sich das Kapital selbst verdoppelt hat. Da kein Fallen des Preises eingetreten ist, wirft die zweite Kapitalanlage ebensogut wie die erste einen Surplusprofit ab, der sich nach Ablauf der Pachtzeit ebenfalls in Rente verwandelt. Die Masse der Rente steigt hier, weil die Masse des Rente erzeugenden Kapitals steigt. Die Behauptung, daß verschiedne sukzessive Kapitalanlagen auf derselben Bodenstrecke eine Rente nur erzeugen können, soweit ihr Ertrag ungleich ist und daher eine Differentialrente entsteht, kommt auf die Behauptung hinaus, daß, wenn zwei Kapitale von je 1000 Pfd. St. auf zwei Feldern von gleicher Ergiebigkeit angelegt sind, nur eins derselben Rente abwerfen könne, obgleich diese beiden Felder zur bessern Bodenklasse gehören, die eine Differentialrente abwirft. (Die Masse des Rentals, die Gesamtrente eines Landes, wächst daher mit der Masse der Kapitalanlage, ohne daß der Preis des einzelnen Bodenstücks oder die Rentrate oder auch die Rentmasse auf dem einzelnen Bodenstücke notwendig wächst; die Masse des Rentals wächst in diesem Fall mit der räumlichen Ausbreitung der Kultur. Dies kann sogar mit dem Fallen der Rente auf den einzelnen Besitzungen verbunden sein.) Sonst käme diese Behauptung auf die andre hinaus, daß die Kapitalanlage auf zwei verschiednen Bodenstücken nebeneinander andern Gesetzen folge als die sukzessive Kapitalanlage auf demselben Bodenstück, während man doch gerade die Differentialrente ableitet aus der Identität des Gesetzes in beiden Fällen, aus dem Zuwachs der Ergiebigkeit der Kapitalanlage sowohl auf demselben Felde

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