Der Polizist rettete sich durch einen Seitensprung
bemerkte richtig:
Der Beschuldigte gibt an, daß hier möglicherweise eine Denontiation vorgelegen habe.
So verwundert kaum, daß jemand den Vorwurf eines Diebstahls als glatte
empfand.
In manchen Vernehmungen wird eben viel Mist erzählt, sogar fuderweise, wie die Polizei feststellte:
Der Anzeigeerstatter hat in seiner neuen Aussage offensichtlich nachgekarrt.
So müssen wir damit leben, daß einzelne Privatanzeigen schlicht falsch sind und an sich zu korrigieren wären. Eine solche Richtigstellung einmal mitzuerleben, dürfte nicht allein das Herz eines Oberstaatsanwalts erfreuen:
Im übrigen keine Sorge: Wer in einem Kriminalfall gegebenenfalls welchen Senf dazugibt, das registriert unsere Polizei schon sehr genau.
Nach verbalem Streit bespritzt Wurstverkäufer den geschädigten Karussellhelfer mit Senf (mittelscharf) und droht ihm mit körperlicher Beeinträchtigung nach Feierabend.
Und ein behutsamer Umgang mit dem, was lediglich wahr sein könnte, ist ohnehin selbstverständlich.
Im Rahmen der bislang durchgeführten Ermittlungen erhärtete sich zunehmend der Verdacht, daß die von der Beschuldigten gemachten Angaben der Richtigkeit entsprechen dürften.
Spätestens bei Gericht landet dann alles in trockenen Tüchern, gilt hier doch unverbrüchlich der alte Rechtssatz: Im Zweifel für den Angeklagten.
Aus den Urteilsgründen:
Es konnte eine relativ milde Geldstrafe verhängt werden. Für den Angeklagten sprach, daß er – wenn überhaupt – nur ganz geringfügig an der Tat beteiligt war.
Wer allerdings schon viel auf dem Kerbholz hat und immer noch beim selben Richter arbeiten läßt, der sollte dringend über Luftveränderung nachdenken.
Aus der Berufungsbegründung eines Angeklagten:
Hier beim Amtsgericht wurde wieder nach dem Prinzip der Vorbestraftheit geurteilt.
Ich lehne Richter Weisnas ab, heute und für alle Zeiten als befangenen Richter ab. Es kann nicht sein, daß ein Richter zur Staatsanwältin sagt: «Es hätte mich auch aus der Fassung gebracht, wenn der Angeklagte das hier heute zugegeben hätte.» Ich habe erstens nichts zuzugeben und bin zweitens auch nicht da, um vor Richter Weisnas irgend etwas zuzugeben. Ich wurde zu einer Gerichtsverhandlung geladen, nicht zu einer Diskussionsrunde unter alten Bekannten.
Und einer, der schon kommen sah, daß im Berufungsverfahren doch nur wieder der Richter erster Instanz bestätigt werden würde:
Da reißt doch eine Robe der anderen keinen Knopf ab!
6. Anwälte
Wer als Anwalt eine gediegene Juristensprache pflegt, läßt auch heutzutage noch gern die eine oder andere lateinische Wendung einfließen. Hauptsache nur, seine Schreibkräfte wissen, wovon der Chef da spricht.
So wurde aus einem spiritus rector, also dem geistigen Urheber einer bestimmten Aktion,
ein Spiritusrektor,
mit anderen Worten so eine Art alkoholkranker Grundschulleiter.
In einem Bauprozeß verblüffte ein Anwalt mit der Behauptung:
Hätte der Beklagte nicht so viel Sand vorgetragen, dann …
Diktiert hatte er allerdings: Hätte der Beklagte nicht so süffisant vorgetragen …
Es klingt seltsam, aber einem Anwalt steht gut an, beim Diktieren das Wichtigste für sich zu behalten. Sonst kann das Gericht plötzlich Gedanken lesen.
Aus einer Klageschrift:
…
Beweis: Parteivernehmung. Sollte mich aber wundern, wenn das Gericht mir das abnimmt.
Auch ein Staatsanwalt sollte innerdienstliche Geheimnisse nicht einfach so am Diktiergerät ausplaudern.
Anklageschrift
Fritz Bohne, geboren am 12.3.1963 in Passau, wohnhaft Stangenstraße 14 in Hochstedt, ledig, Deutscher, das ist unser berühmter Gandhi, der wird so genannt, weil er so dürr ist, wird angeklagt, …
Soll ein Anwalt über Internes berichten, so muß ihn erst sein Mandant von der Schweigepflicht befreien. In einem Hauptverhandlungsprotokoll las sich das so:
Der Anwalt wurde von seinem Mandanten entbunden.
Die Justiz steht da nicht nach. Als ein Richter eine hochschwangere Zeugin telefonisch von einem Termin befreite, muß er dabei zugleich den Hinderungsgrund beseitigt haben. Denn auf dem Schwangerschaftsattest in den Akten war anschließend zu lesen:
telefonisch entbunden
Während Hebammen nach Vollendung des 70. Lebensjahrs nicht mehr beruflich aktiv sein dürfen, unterliegen Anwälte insoweit keiner Beschränkung.
So mochte der Anwalt dieser Bürgerin zwar durchaus schon Anzeichen von Verkarstung aufgewiesen haben, ihr geharnischter Protest an
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