Der Ursprung der Familie, des Privateigenthums und des Staats
Mittelstufe der Barbarei finden wir bei Hirtenvölkern in dem Vieh schon einen Besitz, der bei einer gewissen Größe der Heerde regelmäßig einen Ueberschuß über den eignen Bedarf liefert, zugleich eine Theilung der Arbeit zwischen Hirtenvölkern und zurückgebliebnen Stämmen ohne Heerden, damit zwei neben einander bestehende verschiedne Produktionsstufen, und damit die Bedingungen eines regelmäßigen Austausches. Die Oberstufe der Barbarei liefert uns die weitere Arbeitstheilung zwischen Ackerbau und Handwerk, damit Produktion eines stets wachsenden Theils der Arbeitserzeugnisse direkt für den Austausch, damit Erhebung des Austausches zwischen Einzelproduzenten zu einer Lebensnothwendigkeit der Gesellschaft. Die Civilisation befestigt und steigert alle diese vorgefundnen Arbeitsteilungen, namentlich durch Schärfung des Gegensatzes von Stadt und Land (wobei die Stadt das Land ökonomisch beherrschen kann, wie im Alterthum, oder auch das Land die Stadt, wie im Mittelalter), und fügt dazu eine dritte, ihr eigenthümliche, entscheidend wichtige Arbeitstheilung: sie erzeugt eine Klasse, die sich nicht mehr mit der Produktion beschäftigt, sondern nur mit dem Austausch der Produkte – die Kaufleute . Alle bisherigen Ansätze zur Klassenbildung hatten es noch ausschließlich mit der Produktion zu thun; sie schieden die bei der Produktion betheiligten Leute in Leitende und Ausführende, oder aber in Produzenten auf größerer und auf kleinerer Stufenleiter. Hier tritt zum ersten Mal eine Klasse auf, die, ohne an der Produktion irgendwie Antheil zu nehmen, die Leitung der Produktion im Ganzen und Großen sich erobert und die Produzenten sich ökonomisch unterwirft; die sich zum unumgänglichen Vermittler zwischen je zwei Produzenten macht und sie beide ausbeutet. Unter dem Vorwand, den Produzenten die Mühe und das Risiko des Austausches abzunehmen, den Absatz ihrer Produkte nach entfernten Märkten auszudehnen, damit die nützlichste Klasse der Bevölkerung zu werden, bildet sich eine Klasse von Parasiten aus, echten gesellschaftlichen Schmarotzerthieren, die als Lohn für sehr geringe wirkliche Leistungen sowohl von der heimischen wie von der fremden Produktion den Rahm abschöpft, rasch enorme Reichthümer und entsprechenden gesellschaftlichen Einfluß erwirbt, und eben deshalb während der Periode der Civilisation zu immer neuen Ehren und immer größerer Beherrschung der Produktion berufen ist, bis sie endlich auch selbst ein eignes Produkt zu Tage fördert – die periodischen Handelskrisen.
Auf unsrer vorliegenden Entwicklungsstufe hat die junge Kaufmannschaft allerdings noch keine Ahnung von den großen Dingen, die ihr bevorstehn. Aber sie bildet sich und macht sich unentbehrlich, und das genügt. Mit ihr aber bildet sich aus das Metallgeld , die geprägte Münze, und mit dem Metallgeld ein neues Mittel zur Herrschaft des Nichtproduzenten über den Produzenten und seine Produktion. Die Waare der Waaren, die alle andern Waaren im Verborgnen in sich enthält, war entdeckt, das Zaubermittel, das sich nach Belieben in jedes wünschenswerthe und gewünschte Ding verwandeln kann. Wer es hatte, beherrschte die Welt der Produktion, und wer hatte es vor Allen? Der Kaufmann. In seiner Hand war der Kultus des Geldes sicher. Er sorgte dafür, daß es offenbar wurde, wie sehr alle Waaren, damit alle Waarenproduzenten, sich anbetend in den Staub werfen mußten vor dem Geld. Er bewies es praktisch, wie sehr alle andern Formen des Reichthums nur selber bloßer Schein werden gegenüber dieser Verkörperung des Reichthums als solchen. Nie wieder ist die Macht des Geldes aufgetreten in solch ursprünglicher Roheit und Gewaltsamkeit wie in dieser ihrer Jugendperiode. Nach dem Waarenkauf für Geld kam der Geldvorschuß, mit diesem der Zins und der Wucher. Und keine Gesetzgebung späterer Zeit wirft den Schuldner so schonungs- und rettungslos zu den Füßen des wucherischen Gläubigers wie die altathenische und altrömische – und beide entstanden spontan, als Gewohnheitsrechte, ohne andern als den ökonomischen Zwang.
Neben den Reichthum an Waaren und Sklaven, neben den Geldreichthum trat nun auch der Reichthum an Grundbesitz. Das Besitzrecht der Einzelnen an den ihnen ursprünglich von Gens oder Stamm überlassenen Bodenparzellen hatte sich jetzt soweit befestigt, daß diese Parzellen ihnen erbeigenthümlich gehörten. Wonach sie in der letzten Zeit vor Allem gestrebt, das war die Befreiung von dem Anrecht der
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