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Die zweite Instanz

Die zweite Instanz

Titel: Die zweite Instanz Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Walter Schlegel
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Stellen an die Betroffenen befassen, sind in der Regel für die Kläger kostenfrei. Aber wie so oft bestätigen auch hier Ausnahmen die Regel. Auch wenn es bislang davon nur derer eine einzige zu geben scheint. Dafür ist es aber eine Ausnahme, die tatsächlich geradezu einlädt, sie wiederzugeben:
     
    Ein Maler aus Hessen fühlte sich nicht mehr in der Lage zu arbeiten und verlangte eine Frühverrentung. Da der Maler aber erst knapp über 50 Jahre alt war, traf die entsprechende Vorschrift für eine Frühverrentung nicht zu. Der Maler argumentierte jedoch, er sei gesundheitsbedingt , arbeitsunfähi g ‘ bzw. , berufsunfähi g ‘ und in einem solchen Zustand müsse er berechtigt sein, eine Rente zu erhalten. Wie bei einer solchen Argumentation üblich wurde ein ärztliches Gutachten angeordnet. Doch der Arzt konnte keine Erkrankung feststellen, die den Antrag stützte. So entschloss sich der Maler, dagegen zu klagen und verlangte jetzt vom Sozialgericht ein Urteil in seinem Sinne. Dort hatte man zunächst ein Einsehen und bestimmte, dass ein weiteres Gutachten über den Gesundheitszustand angefertigt werden solle. Doch auch dieses Gutachten von einem anderen Arzt bestätigte die ursprüngliche Diagnose, dass der Maler keinerlei Anzeichen und Kriterien erfüllt, die eine Verrentung rechtfertigen würde. Enttäuscht über dieses Gutachten forderte der Maler ein weiteres Gutachten von einem anderen Arzt, immerhin fühle er sich persönlich nicht mehr gesund genug für den Beruf. Auch hier hatte das Gericht wieder Mitgefühl und Einsicht genug, um auch dieses weitere Gutachten in Auftrag zu geben. Das Resultat jedoch war erneut nicht im Sinne des Klägers und stellte erneut fest, dass keinerlei Anzeichen vorlagen, die diese geforderte Verrentung begründen würde. Überraschenderweise zeigte das Sozialgericht wieder ein Herz für den Kläger und gab seiner erneuten Forderung nach einem weiteren Gutachten stand - mit gleichem Ergebnis am Ende.
     
    Nach einigen Jahren, die der Prozess jetzt inzwischen dauerte, lagen insgesamt acht ärztliche Gutachten vor, die alle samt den gleichen Tenor hatten, dass der Gesundheitszustand keine Rentengewährung für den Kläger zulassen und rechtfertigen würde. Damit war die Prozesslage eindeutig und der Fall war für den Maler nicht mehr zu gewinnen. Der bis dahin sehr verständnisvolle Richter machte dies dem Kläger deutlich und empfahl dem Maler, seine Klage doch am besten zurück zu nehmen, da er kein weiteres Gutachten in Auftrag geben könne und mit den vorliegenden Fakten kein Urteil im Sinne der Klage zu erwarten sei. Doch der Kläger schien diesen Wink nicht zu verstehen und stellte sich auf stur. Er forderte weiter seine Verrentung und war auch nach der freundlichen Bitte des Richters nicht bereit, seine Klage zurück zu nehmen, sondern forderte ein Urteil.
     
    Diese Sturheit schien die Richter zu erzürnen und sie zogen sich zur Urteilsfindung zurück. Der Kläger dürfte nicht schlecht gestaunt haben, als er wenig später per Post das Urteil erhielt. Denn die Richter stellten dem Kläger für das ansonsten kostenfreie Sozialgerichtsverfahren die Zeit für die Urteilserstellung in Rechnung, jene Zeit also, die sie nach der eindringlichen Bitte auf Klagerücknahme für die Erstellung des Urteiles benötigten. Somit verlor der Kläger nicht nur den Prozess um die gewünschte Rente, sondern konnte auch noch 2,5 Stunden richterliche Arbeitsstunden zu je 300,- € sowie den Schreibdienst und die Zustellung bezahlen, sodass hier eine stolzer Summe von 1.000,- € fällig wurde.
     
    Manchmal ist es eben doch ratsam, den Wink mit dem Zaunpfahl zu verstehen....
     
     
    ***
     
    Richter zum Angeklagten : „Ich gebe Ihnen jetzt noch einmal die Chance, Ihren Komplizen zu nennen.“
     
    Angeklagter : „Sie können mich drängen wie Sie wollen, ich verrate doch nicht meinen eigenen Bruder... . Oh, Mis t !“
     
    ***
     
     
    Verbrechen skurril...
     
     
    Nach diesen Ausflügen in die verschiedenen Rechtsgebiete jetzt das Strafrecht und der Blick über den Tellerrand. Bei Mordprozessen wird immer wieder von den Gerichten untersucht, wie es so weit kommen konnte, dass ein Mensch gewaltsam aus dem Leben gerissen wurde. Eigentlich ein sehr ernstes Thema, wären da nicht die Erklärungen, die einige Angeklagte zur Begründung für ihre abscheulichen Taten vorbrachten. Begründungen, die so skurril sind, dass sie einfach in ein Buch wie dieses gehören:
     
    ***
     
     
    Wie weit

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