Lügen in Kriegszeiten
mich gestellte Frage ist. Das läßt sich nicht in Abrede stellen. Das Parlament hat das unbedingte Recht, von allen Vereinbarungen oder Abkommen, die dieses Land zu einer Aktion verpflichten oder seine Freiheit beschränken, unterrichtet zu werden. Aber es können ihm nicht militärische und maritime Maßnahmen mitgeteilt werden, die für gewisse, mögliche Fälle vorgesehen sind. Solange die Regierungen gezwungen sind, die Kriegsmöglichkeit ins Auge zu fassen, solange sind sie genötigt, Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, deren Zweck vereitelt wäre, wenn sie bekanntgegeben würden … Wenn auf der Frage bestanden worden wäre, so hätte ich deren Beantwortung ablehnen und diese Gründe hierfür angeben müssen. Fragen, die im vorigen Jahre in bezug auf militärische Abmachungen mit Frankreich gestellt wurden, sind vom Premierminister mit einer ähnlichen Antwort abgetan worden.
Weder die franko-britischen militärischen noch die anglo-russischen maritimen Besprechungen haben die Freiheit dieses Landes aufs Spiel gesetzt, aber die letzteren waren weniger vertraulich und weniger wichtig als die ersteren. Ich war daher vollkommen berechtigt zu sagen, daß die vom Premierminister gegebenen Versicherungen noch gelten. Es ist nichts geschehen, was sie in irgendeiner Weise geschwächt hätte, und dies war die Versicherung, auf die das Parlament Anspruch machen konnte. Politische Abkommen sollten nicht geheimgehalten werden; maritime und militärische Vorbereitungen für mögliche Kriegsfälle sind notwendig, müssen aber geheimgehalten werden. In diesen Fällen war Sorge getroffen worden, sich zu sichern, daß solche Vorbereitungen keine politische Verpflichtung in sich schlossen.
In den kürzlich veröffentlichten amtlichen Schriftstücken sagt Sir Eyre Crowe in einem Memorandum an Sir Edward Grey:
Das Argument, daß keine schriftliche Verpflichtung vorliegt, die uns an Frankreich bindet, ist genau genommen richtig. Es besteht keine kontraktliche Verpflichtung. Aber die Entente ist in einer Weise geschaffen, gestärkt, auf die Probe gestellt und gefeiert worden, die zu dem Glauben berechtigt, daß eine moralische Verpflichtung geschmiedet worden ist. Die ganze Entente hat keinen Sinn, wenn sie nicht bedeutet, daß in einem gerechten Kampfe England seinen Freunden beistehen wird. Diese ehrenhafte Erwartung ist erweckt worden. Wir können uns ihr nicht entziehen, ohne unseren guten Namen einer scharfen Kritik auszusetzen.
Ich wage der Ansicht zu sein, daß die Behauptung, England könne unter allen Umständen nicht in den Krieg ziehen, nicht wahr ist, und daß jede Bestätigung derselben politischer Selbstmord wäre.
Dies ist die klare, vernünftige, amtliche Auffassung, die Sir E. Grey vorlag. Sein Bestehen darauf, daß England freie Hand hatte, weil die „ehrenhafte Erwartung“ nicht schriftlich war, war eine klägliche Ausflucht.
Im Oberhaus sagte Lord Lansdowne am 6. August 1914, nachdem er aus die „Vertragsverpflichtungen und jene anderen Verpflichtungen, die nicht weniger heilig sind, weil sie nicht in unterzeichneten und besiegelten Dokumenten verkörpert sind“, hingewiesen hatte:
Unter die eine Kategorie fallen unsere Vertragsverpflichtungen Belgien gegenüber … Zu der anderen Kategorie gehören unsere Verpflichtungen Frankreich gegenüber – Ehrenverpflichtungen, die aus der engen Freundschaft, die die zwei Nationen während der letzten Jahre verbunden hat, erwachsen sind.
Die Idee, daß das Parlament frei war und am 3. August zu Rate gezogen wurde, ist, infolge der Tatsache, daß am 2. August der maritime Schutz der französischen Küste und Schiffahrt von unserer Regierung gewährleistet worden war, als ein Betrug hinfällig. Das Parlament war infolge der Bindungen keinesfalls frei, und dies machte die „Beratung“ und die parlamentarische Genehmigung zu einer reinen Farce.
Wie die Times am 5 . August schrieben, war Großbritannien durch diese Gewährleistung „endgültig an die Seite Frankreichs gebunden“, und M. Cambon, der französische Botschafter, sagte bei einem Interview mit M. Recouly: „Ein großes Land kann einen Krieg nicht halb führen. In dem Augenblick, in dem es sich entschlossen hat, zur See zu kämpfen, ist es verhängnisvollerweise auch genötigt, zu Lande zu kämpfen 5 .“
Es sei hier eine Presseansicht betreffs der Bindung gegeben:
Nehmen wir ein weiteres Beispiel, das noch frisch in jedermanns Gedächtnis ist, nämlich die Vereinbarungen
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