Vermoegensplanung und Altersvorsorge fuer Frauen
01.01.2005 die Altersvorsorge reformiert. Seitdem werden alle Altersvorsorge-Modelle drei verschiedenen Schichten zugeordnet. Diese drei Schichten unterscheiden sich hinsichtlich der
â steuerlichen Behandlung: Mit Einführung der nachgelagerten Besteuerung wird mehr Spielraum für die Altersvorsorge geschaffen, weil die Steuerzahler in der Erwerbsphase entlastet werden.
â Flexibilität: Staatlich geförderte Modelle sind an viele Auflagen und Reglementierungen geknüpft
â Gestaltungsfreiheit: Ihre Einflussmöglichkeit ist bei den privaten Modellen besonders groÃ
Schicht 1: Basisvorsorge
Gesetzliche Rente, berufsständische Versorgung, Basis-(Rürup-) Rente
Schicht 2: Kapitalgedeckte Zusatzvorsorge
Riester, betriebliche Altersvorsorge: Direktversicherung, Pensionskasse, Direktzusage, Deferred Compensation und andere
Schicht 3: Ãbriges Vermögen
Private Lebensversicherungen, private Rentenversicherungen, Fondspolicen und im weitesten Sinne auch Wertpapiervermögen.
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Neu: Die Beiträge zur Schicht 1 können beim Finanzamt als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Dabei werden nicht nur die eigenen Beiträge, sondern auch der steuerfreie Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung mitberechnet.
In einer Ãbergangsphase bis zum Jahr 2025 können die Beiträge aber nicht voll, sondern nur bis zu einem bestimmten Prozentsatz berücksichtigt werden. So können im Jahr 2011 Beiträge
in die gesetzliche Rentenversicherung zunächst bis zu 72 Prozent steuerlich zum Abzug gebracht werden â einschlieÃlich des Arbeitgeberanteils! Diese Quote steigt in den Folgejahren jährlich um zwei Prozentpunkte an, bis im Jahr 2025 schlieÃlich 100 Prozent erreicht sind. Als maximale Grenze gelten 20.000 Euro für Ledige und 40.000 Euro für Verheiratete. Mit den Steuervorteilen soll den jetzigen Berufstätigen die Altersvorsorge erleichtert werden, denn auch bei der kapitalgedeckten Rürup-Rente gibtâs dieses steuerliche Bonbon (s. Tabelle S. 133).
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Weniger schön: Schritt für Schritt werden künftig die Renten der Einkommenssteuer unterworfen. Jeder neue Rentnerjahrgang wird dabei stärker besteuert (sog. Kohortenprinzip). 2005 waren 50 Prozent der Rentenzahlungen dieses Rentnerjahrgangs davon betroffen. 2011 beträgt der zu versteuernde Anteil für Neu-Rentner 62 Prozent. Anders ausgedrückt: 38 Prozent sind steuerfrei. Der daraus resultierende Freibetrag wird in absoluter Höhe (Euro) festgelegt und bleibt das ganze Leben konstant. Künftige Zuwächse bei den Renten unterliegen somit in voller Höhe der nachgelagerten Besteuerung.
Die Steuerpflicht steigt Jahr für Jahr, bis 2040 die volle Besteuerung mit 100 Prozent erreicht ist.
Das klingt alles wenig erfreulich. Doch Sie haben gute Möglichkeiten, Ihre Zukunft in die Hand zu nehmen und Ihren Lebensstandard zu sichern. In diesem Buch lesen Sie, für wen welches Altersvorsorgemodell eine lohnende Sache ist.
Fakten zur gesetzlichen Rentenversicherung
Selbstständig? Angestellt? Pflichtversichert?
Grundsätzlich gilt: Wer selbstständig und somit nicht pflichtversichert ist, kann viele Diskussionen zur Rente mit einem lässigen Abstand verfolgen. Allerdings ist das deutsche Rentensystem nicht einfach. Nicht jeder, der selbstständig arbeitet, ist von der Versicherungspflicht befreit. Selbstständige mit einem Auftraggeber sind nämlich genau wie viele Selbstständige in den Heilberufen rentenversicherungspflichtig. Die Versicherungspflicht gilt für Krankenschwestern, Pflegepersonen, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Hebammen. Seit Januar 2009 sind auch Tagesmütter und -väter in der DRV steuerpflichtig.
Die sogenannten nichtärztlichen Heilberufe, wie zum Beispiel Logopäden, Psychotherapeuten (gehören seit Kurzem zu einem Versorgungswerk) und auch Heilpraktiker sind nicht in der DRV pflichtversichert.
Lehrberufe sind grundsätzlich versicherungspflichtig. Dozenten, Lehrer (auch Tennis- und Golflehrer) und sogar die Yogalehrerinnen werden dazu gezählt. Selbstständige Handwerker sind ebenfalls in aller Regel pflichtversichert.
Bis 30. September 2001 konnten sich Selbstständige von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreien lassen und sich mit einer gleichwertigen privaten Vorsorge absichern. Heute ist eine Befreiung auf Antrag nur noch möglich, wenn pflichtversicherte Arbeitnehmer
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