Vorsicht Betrüger - Die bestenTricks der Trickbetrüger (German Edition)
Betrüger!
***
Die Tricks der größten Trickbetrüger
Teil I - Allgemeines zum Betrug
Bevor es zu den großen Tricks und Maschen des Trickbetrügers kommt, zunächst einige allgemeine Worte zum Betrug selbst.
Das es immer noch so viele Trickbetrüger gibt liegt auf der Hand und in der Natur der Sache selbst. Betrüger sterben nicht aus und sind schwer zu fassen. Warum das so ist? Werfen Sie einen kurzen Blick auf das entsprechende Strafgesetz für die Bundesrepublik Deutschland:
§ 263 - Betrug
1. Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft.
2. Der Versuch ist strafbar.
3. In besonders schweren Fällen ist die Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
Als aufmerksamer Leser erkennen Sie sicher das Dilemma, welches die Strafverfolgungsbehörden hierbei haben. Um ein Opfer zu betrügen, muss durch den Betrüger die vorgefestigte Absicht bestehen, das Opfer schädigen zu wollen. Diese A bsicht jedoch ist bei guten Betrügern schwer nachweisbar.
Ich schreibe deshalb "gute Betrüger", da es auch jene Garde der Betrüger gibt, die sich zwar für gut hält, sich jedoch dann als besonders dilettantisch in der Ausführung der Betrügereien herausstellt, indem diese Möchtegern Betrüger dann die kapitalen Fehler begehen, den Betrug mit anderen, leichter nach weisbaren Straftaten, wie zum Beispiel einer Urkundenfälschung, zu kombinieren .
Die vorgefestigte Absicht, die der Gesetzgeber als zwingende Voraussetzung für einen Betrug nennt, kennt letztendlich niemand, außer der Betrüger selbst. Eine Absicht ist etwas, dass irgendwo zwischen Stirn und Hinterkopf im Gehirn sitzt und sich von außen nicht erkennen lässt. Wie also die Absicht nachweisen, dass das Vermögen geschädigt werden sollte und der Vorsatz gegeben war?
Wenn Sie also zum Beispiel als Immobilienmakler auftreten und jemanden als Kunden haben, den Sie durch geschickte Rhetorik und unter Ausnutzung aller möglichen Verkaufstricks Ihre wertlose Immobilie oder Ihr Ackerland überteuert verkaufen können, von dem Sie Ihre Meinung mitteilen, dass diese Immobilie oder dieses Ackerland vermutlich in zehn Jahren das Fünffache an Wert hat und sich diese Immobilie oder das Ackerland dann als Flop herausstellt, dann wird man Ihnen schwerlich einen Betrug nachweisen können, da sich die Absicht nicht nachweisen lassen wird. Um diesen Betrug bzw. die Absicht nachzuweisen wäre es nämlich notwendig, den erfolgreichen Beweis anzutreten, dass Sie in die Zukunft blicken können und den Flop hätten damit voraussehen müssen. Doch wer kann das schon? Geschäft erledigt, Geld eingesackt und ab in die Südsee also.
Bleiben wir noch kurz bei dem Beispiel mit der Immobilie. Sie als auftretender Makler haben also unter dem Einsatz aller Überredungskunst und unter dem lauten Denken, dass Sie diese Immobilie für eine Goldgrube halten, deren Wert sich verfünffachen wird, erfolgreich diese Immobilie vollkommen überteuert an den Mann gebracht. Jene Immobilie, die sich kurze Zeit später für den Käufer als Flop heraus stellt. Weist man Ihnen jetzt nach, dass diese Gegend, in der diese Immobilie liegt, zum Zeitpunkt des Verkaufes und auch davor bekannt war als "Ghetto", in dem viele Migranten leben und die Kriminalitätsrate erschreckend hoch ist, dann kann von bewusster Täuschung ausgegangen werden und ein eifriger Staatsanwalt könnte Anklage erheben. Denn immerhin hätte es in Ihrem Wissenshorizont liegen können, dass dieses Viertel als "Problemviertel" und "Ghetto" bekannt ist, zumal Sie als Verkäufer die Sorgfaltspflicht haben, Ihren Käufer auf eventuelle, den Wert beeinträchtigende Umstände hinzuweisen. Also wird der übereifrige Staatsanwalt jetzt das Ermittlungsverfahren in die Wege leiten und vermutlich Anklage erheben. Wie aus dieser Spirale wieder unbeschadet herauskommen? Geschickt argumentiert könnte jetzt zur Verteidigung vorgebracht werden, dass "Ghetto" nicht unbedingt ein negativer Umstand sein muss. Schon gar nicht auf den im Verkaufsgespräch angedeute te n Umstand, die Immobilie bzw. deren Wert könnte sich auf Sicht von zehn Jahren verfünffachen. In diesem Zusammenhang bringen Sie zahlreiche Beispiele
Weitere Kostenlose Bücher