11.9. - zehn Jahre danach: Der Einsturz eines Lügengebäudes (German Edition)
Reaktion der US-Luftabwehr nicht, sondern beschleunigten diese bestenfalls. Die Dienstvorschriften wurden befolgt. Alle zuständigen Lotsen und Militärvertreter handelten rasch und verantwortungsvoll, es gab keinerlei Versäumnisse, wegen derer Einzelne hätten zur Rechenschaft gezogen werden müssen.
Ausländische Regierungen und/oder Geheimdienste waren nicht in die Planung und Durchführung der Terroranschläge involviert. Es gab keinerlei Vorwarnungen oder Vorkenntnisse über den Plan, der außerhalb der Vorstellungskraft aller Behörden und US-Geheimdienste lag.
Die beiden Türme des World Trade Center stürzten aufgrund der durch die hineinrasenden Flugzeuge entstandenen Zerstörungen sowie des in der Folge ausgebrochenen Feuers in sich zusammen. Das Gebäude 7 des World-Trade-Center-Komplexes wurde durch die herabfallenden Trümmer so beschädigt, dass es am Nachmittag dieses Tages ebenfalls zusammenfiel.
Die genauen Zusammenhänge des 11. September wurden vom FBI und einer von der US-Regierung eingesetzten Untersuchungskommission akribisch untersucht. Ihr Bericht erklärt vollständig und umfassend die Geschehnisse der Terroranschläge sowie deren Vorgeschichte.
Betrachten wir diese Darstellung im Folgenden im Detail. Punkt für Punkt.
5 Die
Finanzierung
Woher die finanziellen Mittel für die Anschläge des 11. September stammten, ist völlig unbekannt. Ist aber auch egal.
Nicht genug damit, dass die Attentäter des 11. September im Vorfeld des Anschlags absolut unauffällig operierten, sie hinterließen auch keine Spuren, die uns verraten könnten, woher das Geld für ihre Aktionen stammte. Die offizielle Untersuchungskommission kommt zwar zu dem Schluss, die Durchführung der Anschläge müsse »400 000 bis 500 000 Dollar« 1 gekostet haben, kommt aber zu keinerlei Schluss, wer den Mittelsmännern und Attentätern all das Geld für ihre Tickets, Hotelzimmer und Teppichmesser überwies oder zusteckte.
Der Commission Report hält hierzu explizit fest, die »Herkunft der Mittel« bleibe »unbekannt«, die Regierung habe »nicht herausfinden können, woher das Geld für die 9/11-Angriffe stammte«. Hinzugefügt wird jedoch, dass diese Frage »von geringer praktischer Bedeutung« sei. 2
Wer sich blind stellt, will nichts sehen. Alle anderen reiben sich hier allerdings die Augen und fragen sich, was das bedeuten soll. US-Regierung und die Kommission wissen nicht, woher das Geld für die Anschläge kam? Haben höchstens eine nicht näher erklärte »Ahnung« 3 , wer die zahlreichen Übungsflug- und Ernstfall-Tickets wovon bezahlte? Und das ist von »geringer praktischer Bedeutung« und bleibt »unbekannt«?
Wieso eigentlich? Immerhin befindet sich das überführte »Mastermind« hinter den Anschlägen seit 2002 in US-Gewahrsam, genauer im Lager Guantánamo. Dort wurde Khalid Scheich Mohammed (→ Kap. 7 ) befragt, verhört und ausgiebig gefoltert und gab umfassend Auskunft über seinen grausamen Plan. Die Mitglieder der Untersuchungskommission durften den Mann zwar weder sehen noch verhören noch ihm Fragenkataloge per Post schicken, aber wir dürfen doch davon ausgehen, dass irgendein CIA-Mitarbeiter spätestens im Rahmen der 183. Waterboard-Session auf die Idee kam, den finsteren Planer zu fragen, wie er denn zu dem vielen Geld für die Anschläge gekommen sei.
»Die Herkunft der Mittel bleibt unbekannt.«
Wem? Khalid Scheich Mohammed? Das ist durchaus möglich, stellt dann aber seine Glaubwürdigkeit als Drahtzieher dezent in Frage. Was wiederum nicht »von geringer praktischer Bedeutung« ist.
Im Commission Report wird mit keinem Wort auf den eng mit der CIA verbundenen pakistanischen Geheimdienst ISI eingegangen, auch nicht darauf, dass der damalige ISI-Chef General Mahmud Ahmad am 11. September 2001 in Washington mit dem späteren CIA-Chef Porter Goss frühstückte und durch seinen Agenten Omar Said Sheikh (→ Kap. 6 ) 100 000 Dollar an Mohammed Atta überweisen ließ. General Ahmad trat umgehend – nein, nicht vor die Presse, sondern: zurück, begab sich in den Vorruhestand und äußerte sich bis heute nicht zu dem Vorgang. Es fragte unseres Wissens auch niemand nach.
Den Autoren des Commission Report gilt dies nicht als »praktisch unbedeutend«, sondern als faktisch nicht mal der Rede wert.
Für eine Blanko-Entlastung ohne Angabe von Gründen reicht es aber allemal. Es hätten keinerlei Beweise vorgelegen, dass »irgendeine ausländische Regierung – oder irgendein ausländischer
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