Befreiung der Gesellschaft vom Staat. Was ist kommunistischer Anarchismus?, Die
hält. Somit sind alle Wahlen, die einzelnen Personen für bestimmte Zeit allgemeineVollmachten überantworten, zumal wenn sie unter parteilichen Gesichtspunkten erfolgen und von zentralen Stellen außerhalb der unmittelbar beteiligten Arbeitergruppe beeinflußt werden, parlamentarische Veranstaltungen, die mit der Räteorganisation der Gesellschaft nicht das mindeste zu schaffen haben. Räte im kapitalistischen Wirtschaftsverfahren gibt es nicht: Räte in der Revolution bilden sich aus dem Willen, das politisch und wirtschaftlich Notwendige von den Arbeitsstätten aus und unter Ausschaltung regierender Beamter in freiwilliger gegenseitiger Verständigung der Revolutionäre selbst zu tun; Räte nach dem Siege der Revolution sind die beschließenden und verwaltenden Organe der Gesamtheit, die die ganze Gesellschaft umfassen und das Gefüge der ganzen Gesellschaft zusammenhalten.
Der Aufbau der Räteorganisation stellt also keinerlei Fragen der Wahlberechtigung oder der Wählbarkeit, der direkten und indirekten oder der Verhältniswahl. Solange die Revolution noch um ihren Bestand zu sorgen hat, beschränkt sich die Teilnahme an der Bestimmung des öffentlichen Geschehens allerdings auf die Sozialisten, die die Revolution unter allen Umständen direkt zu ihren letzten Zielen der von Räten versehenen Ordnung der Freiheit in der klassenlosen Gesellschaft vorzutreiben entschlossen sind. Sie müssen sich von den Betrieben und von den Wohnbezirken aus unter völliger Zurückstellung aller früheren Richtungszwistigkeiten und unter entschiedenster Ausschaltung aller zudrängenden Einmischungen von gelernten Politikern und autoritären Besserwissern nach der Gemeinsamkeit ihres Einfluß- und Tätigkeitsgebietes zusammenfinden und die Beratungen und Pflichtverteilungen vornehmen, die der Pflege des neuen Geistes und der Einführung der neuen Gesellschafts- und Wirtschaftsformen dienlich sind. Dazu gehört die ineinandergreifende Wirksamkeit von Arbeiter- und Bauernräten zur Sicherstellung der allgemeinen Versorgung, wie überall Erzeuger und Verbraucher gemeinsames Vorgehen bei der Wirtschaftsführung anstreben müssen. Auf dem Lande muß durch Aufklärung und Werbung, keinesfalls aber mit gewaltsamer Bekehrung von den Städten aus der Rätegedanke einleuchtend gemacht werden, dergestalt, daß vor der Ermöglichung sozialistischer Gleichheit die Eroberung der Räte als Stützpunkte für das wirtschaftlich überlegene Großbauerntum verhindert wird. Wo noch Ausbeutung in irgendeiner Form stattfindet, dürfen die Räteorgane nur Werkzeug der Ausgebeuteten und Benachteiligten sein, müssen also, soweit es sich um Bauernräte handelt, vor allem die Kleinbauern, die Landarbeiter und die Dorfarmen umfassen. Die städtischen Arbeiter haben beim Aufbau der Rätegesellschaft besonders darauf Bedacht zu nehmen, daß der föderalistische Charakter der sozialistischen Organisation von allem Anfang an aufmerksam beobachtet wird. Ein Rätestaat, der eine zentrale Ueberstülpung der Räteorgane in bestimmten Gebietsgrenzen vornimmt, mißbraucht die Räte zu ihrer eigenen Entrechtung und Vernichtung. Eine Rätegesellschaft, eine Räterepublik – das Wort Republik bezeichnet keineswegs ohne weiteres eine Staatsform, sondern jede Selbstverwaltung eines Gemeinwesens durch das Volk – eine Rätewirtschaft ist nur als föderatives Gebilde zu denken und kann niemals ein Staat sein oder in einem Staatsganzen Platz finden. Die Räterepublik baut sich von unten nach oben auf. Ihr eigentlicher Drehpunkt sind die städtischen und dörflichen Ortsräte. Sie können je nach Verhältnissen und Bedürfnis in gelegentlich oder regelmäßig zusammentretenden Einwohnerversammlungen die Tätigkeit der Betriebs- oder Ortsbezirksräte zur Kenntnis nehmen, erörtern, bemängeln, erweitern und zur Grundlage eigener Beschlüsse machen. Sie können für einzelne Zwecke Ausschüsse einsetzen, die Teilfragen behandeln und von sich aus unter allgemeiner wachsamer Kontrolle Einzelpersonen mit der Erledigung gebundener Aufträge betrauen mögen. Sie werden die gesundheitlichen, baulichen, verkehrstechnischen Fragen der Stadt oder des Dorfes entscheiden, die Schul- und Rechtsangelegenheiten, den Schutz der allgemeinen Einrichtungen, kurz alles unter sich abmachen, was natürlicherweise von den unmittelbar Beteiligten und Betroffenen an Ort und Stelle erfüllt werden kann. Zum Beispiel: die Justiz im Staate kann niemals Recht schaffen, weil sie nach zentralen
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