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Betreuungsfall - was nun

Betreuungsfall - was nun

Titel: Betreuungsfall - was nun Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Maria Demirci
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Vollmacht über seinen Tod hinaus Gültigkeit haben soll. Man spricht dann von einer sogenannten transmortalen Vollmacht. Eine transmortale Vollmacht kann sogar die Beantragung eines Erbscheines obsolet machen und den Erben erhebliche Kosten ersparen.
    Definition: Erbschein
    Ein Erbschein ist ein vom Nachlassgericht ausgestelltes Zeugnis, aus dem hervorgeht, wer Erbe geworden ist.
    Mit einer transmortalen Vollmacht wird die Zeit zwischen Erbfall und Erbscheinserteilung überbrückt. Die Erteilung einer transmortalen Vollmacht ist insbesondere dann sinnvoll, wenn der Bevollmächtigte zugleich Erbe ist.
95 Wo wird die Vorsorgevollmacht aufbewahrt?
    Der Bevollmächtigte sollte bei Vornahme eines Rechtsgeschäfts in jedem Fall das Original der Vorsorgevollmacht vorlegen können. Dies dient der Rechtssicherheit. Hierzu ist ein entsprechender Hinweis in der Vollmachtsurkunde selbst nötig. Aus diesem Grund sollte die Vorsorgevollmacht dem Bevollmächtigten im Bedarfsfall zur Verfügung stehen.
    Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Vorsorgevollmacht aufzubewahren:
    Aufbewahrung an einem für den Bevollmächtigten leicht zugänglichen Ort (z. B. Schreibtischschublade)
Übergabe der Vollmachtsurkunde an eine Vertrauensperson mit der Maßgabe, diese im Bedarfsfall an den Bevollmächtigten auszuhändigen
nach Errichtung der Vorsorgevollmacht sofortige Übergabe an den Bevollmächtigten selbst mit der Anweisung, diese nur im Bedarfsfall einzusetzen
Bei Errichtung einer notariellen Vollmacht kann der Notar angewiesen werden, die Vollmacht erst dann herauszugeben, wenn der Bevollmächtigte den Eintritt des Vorsorgefalls, z. B. mittels ärztlichen Attests, nachweist.
Registrierung der Vorsorgevollmacht mit Benennung der bevollmächtigten Person beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer. Die Registrierung kann dabei online unter www.vorsorgeregister.de erfolgen. Der Antrag kann auch per Post gestellt werden.
    96 Vor einer gerichtlichen Betreuerbestellung fragt das Betreuungsgericht beim Zentralen Vorsorgeregister nach, ob eine Vorsorgevollmacht für die betroffene Person registriert wurde. Die Durchführung des Betreuungsverfahrens entfällt, wenn die Vollmacht die regelungsbedürftigen Angelegenheiten umfasst.
    Auf den Punkt gebracht
Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt eine Person eine andere Person, im Falle einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben für den Vollmachtgeber zu erledigen. Mit der Vorsorgevollmacht wird der Bevollmächtigte zum Vertreter im Willen, d. h. er entscheidet anstelle des nicht mehr entscheidungsfähigen Vollmachtgebers. Deshalb setzt eine Vorsorgevollmacht unbedingtes und uneingeschränktes persönliches Vertrauen zum Bevollmächtigten voraus und sollte nicht leichtfertig erteilt werden. Die Vorsorgevollmacht bedarf grundsätzlich – von gesetzlich geregelten Ausnahmen abgesehen – keiner besonderen Form.
Die notarielle Beurkundung ist aus Gründen der Rechtssicherheit empfehlenswert.
Die Vorsorgevollmacht gilt ab ihrer Erteilung bis zum Widerruf und erlischt mit dem Tod des Vollmachtgebers, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Eine über den Tod hinaus wirkende Vollmacht kann die Beantragung eines Erbscheines obsolet machen und den Erben Kosten ersparen.
97 Die Vorsorgevollmacht kann gegen eine geringe Gebühr beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden.
Was ist eine Betreuungsverfügung?
    Mit einer Betreuungsverfügung kann vor Eintritt des Betreuungsfalles festgelegt werden, welche Person als Betreuer vom Gericht eingesetzt werden soll. Das Gericht muss bei der Bestellung des Betreuers die in der Betreuungsverfügung geäußerten Wünsche und Vorstellungen des Verfassers beachten.
    In der Betreuungsverfügung kann auch festgelegt werden, welche Person auf gar keinen Fall zum Betreuer bestellt werden soll.
    Der in der Betreuungsverfügung benannte Wunschbetreuer muss das Amt aber auch annehmen. Lehnt er ab, wird der Betreuer vom Gericht ausgewählt.
    Liegt keine Betreuungsverfügung vor oder gibt es keine sonstigen Anhaltspunkte für einen Wunschbetreuer, bestellt regelmäßig das Betreuungsgericht eine nach seiner Auffassung geeignete Person.
    Die Betreuungsverfügung ist so lange ohne Wirkung, bis das Betreuungsgericht tatsächlich eine Betreuung anordnet. Die Betreuungsverfügung berechtigt die in ihr als Betreuer gewünschte Person folglich nicht, bereits vor Eintritt des Betreuungsfalles für den Betroffenen tätig zu werden.
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