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Das Kapital (Gesamtausgabe)

Das Kapital (Gesamtausgabe)

Titel: Das Kapital (Gesamtausgabe) Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Karl Marx , Friedrich Engels
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des Verkäufers über, und damit ist die Sache zu Ende. Der Käufer hat jetzt kein Kapital, sondern an seiner Stelle ein Grundstück. Der Umstand, daß nun die aus der wirklichen Anlage von Kapital in diesem Grundstück erzielte Rente von dem neuen Grundeigentümer berechnet wird als Zins des Kapitals, das er nicht im Boden angelegt, sondern zum Erwerb des Bodens weggegeben hat, ändert an der ökonomischen Natur des Faktors Boden nicht das geringste, sowenig wie der Umstand, daß jemand 1.000 Pfd.St. für dreiprozentige Konsols gezahlt hat, irgend etwas zu tun hat mit dem Kapital, aus dessen Revenue die Zinsen der Staatsschuld gezahlt werden.
    In der Tat ist das für den Ankauf des Bodens, ganz wie das im Ankauf von Staatspapieren verausgabte Geld nur an sich Kapital, wie jede Wertsumme auf Basis der kapitalistischen Produktionsweise an sich Kapital, potentielles Kapital ist. Was für den Boden gezahlt worden ist, wie für die <818> Staatsfonds, wie für andre gekaufte Waren, ist eine Geldsumme. Diese ist an sich Kapital, weil sie in Kapital verwandelt werden kann.
    Es hängt ab von dem Gebrauch, den der Verkäufer davon macht, ob das von ihm erhaltne Geld sich wirklich in Kapital verwandelt oder nicht. Für den Käufer kann es nie mehr als solches fungieren, sowenig wie jedes andre Geld, das er definitiv verausgabt hat. In seiner Berechnung figuriert es für ihn als zinstragendes Kapital, weil er die Einnahme, die er als Rente vom Boden oder als Schuldzins vom Staat erhält, als Zins des Geldes berechnet, das ihm der Ankauf des Titels auf diese Revenue gekostet hat. Als Kapital kann er es nur realisieren durch den Wiederverkauf. Dann tritt aber ein andrer, der neue Käufer, in dasselbe Verhältnis, worin jener war, und durch keinen Wechsel der Hände kann das so verausgabte Geld sich für den Verausgaber in wirkliches Kapital verwandeln.
    Beim kleinen Grundeigentum befestigt sich noch viel mehr die Illusion, daß der Boden selbst Wert hat und daher als Kapital in den Produktionspreis des Produkts eingeht, ganz wie eine Maschine oder ein Rohstoff.
    Man hat aber gesehn, daß nur in zwei Fällen die Rente und daher die kapitalisierte Rente, der Bodenpreis, bestimmend in den Preis des Bodenprodukts eingehn kann. Erstens, wenn der Wert des Bodenprodukts infolge der Zusammensetzung des agrikolen Kapitals - eines Kapitals, welches nichts gemein hat mit dem für den Ankauf des Bodens ausgelegten Kapital - über seinem Produktionspreis steht und die Marktverhältnisse den Grundeigentümer befähigen, diese Differenz zu verwerten. Zweitens, wenn Monopolpreis stattfindet.
    Und beides ist am wenigsten der Fall bei der Parzellenwirtschaft und dem kleinen Grundeigentum, weil gerade hier die Produktion zum sehr großen Teil den Selbstbedarf befriedigt und unabhängig von der Regulierung durch die allgemeine Profitrate erfolgt. Selbst wo die Parzellenwirtschaft auf gepachtetem Boden betrieben wird, umfaßt das Pachtgeld weit mehr als unter irgendwelchen andern Verhältnissen einen Teil des Profits und selbst einen Abzug vom Arbeitslohn; es ist dann nur nominell Rente, nicht Rente als eine selbständige Kategorie gegenüber Arbeitslohn und Profit.
    Die Ausgabe von Geldkapital für Ankauf des Bodens ist also keine Anlage von agrikolem Kapital. Sie ist pro tanto eine Verminderung des Kapitals, über das die Kleinbauern in ihrer Produktionssphäre selbst verfügen können. Sie vermindert pro tanto den Umfang ihrer Produktionsmittel und verengert daher die ökonomische 1245
    DAS KAPITAL
    Basis der Reproduktion. Sie unterwirft den Kleinbauer dem Wucher, da in dieser Sphäre überhaupt weniger eigentlicher Kredit vorkommt. Sie ist ein Hemmnis der Agrikultur, auch wo dieser <819> Kauf bei großen Gutswirtschaften stattfindet. Sie widerspricht in der Tat der kapitalistischen Produktionsweise, der die Verschuldung des Grundeigentümers, ob er sein Gut geerbt oder gekauft hat, im ganzen gleichgültig ißt. Ob er die Rente selbst einsteckt oder sie wieder an Hypothekargläubiger wegzahlen muß, ändert an der Bewirtschaftung des verpachteten Landguts selbst an sich nichts.
    Man hat gesehn, daß bei gegebner Grundrente der Bodenpreis reguliert ist durch den Zinsfuß. Ist dieser niedrig, so ist der Bodenpreis hoch und umgekehrt. Normal also müßten hoher Bodenpreis und niedriger Zinsfuß zusammengehn, so daß, wenn der Bauer infolge des niedrigen Zinsfußes den Boden hoch zahlte, derselbe niedrige Zinsfuß ihm auch zu günstigen Bedingungen

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