Das Kapital (Gesamtausgabe)
Großkultur. Verbesserungen in der Agrikultur, die einerseits Sinken der Preise der Bodenprodukte herbeiführen, andrerseits größre Auslagen und reichere gegenständliche Produktionsbedingungen erheischen, tragen auch dazu bei, wie in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts in England.
Das Parzelleneigentum schließt seiner Natur nach aus: Entwicklung der gesellschaftlichen Produktivkräfte der Arbeit, gesellschaftliche Formen der Arbeit, gesellschaftliche Konzentration der Kapitale, Viehzucht auf gro-
ßem Maßstab, progressive Anwendung der Wissenschaft.
Wucher und Steuersystem müssen es überall verelenden. Die Auslage des Kapitals im Bodenpreis entzieht dies Kapital der Kultur. Unendliche <816> Zersplitterung der Produktionsmittel und Vereinzelung der Produzenten selbst. Ungeheure Verschwendung von Menschenkraft. Progressive Verschlechterung der Produktionsbedingungen und Verteuerung der Produktionsmittel ein notwendiges Gesetz des Parzelleneigentums.
Unglück fruchtbarer Jahreszeiten für diese Produktionsweise.
Eines der spezifischen Übel der kleinen Agrikultur, wo sie mit freiem Eigentum am Boden verknüpft ist, entspringt daraus, daß der Bebauer ein Kapital im Ankauf des Bodens auslegt. (Dasselbe gilt für die Übergangsform, wo der große Gutsbesitzer erstens ein Kapital auslegt, um Land zu kaufen, zweitens, um es selbst als sein eigner Pächter zu bewirtschaften.) Bei der beweglichen Natur, die hier der Boden als bloße Ware annimmt, wachsen die Besitzveränderungen , so daß bei jeder neuen Generation, mit jeder Erbteilung, der Boden, vom Standpunkt des Bauern aus, von neuem als Kapitalanlage eingeht, d.h., daß es von ihm gekaufter Boden wird. Der Bodenpreis bildet hier ein überwiegendes Element der individuellen falschen Produktionskosten oder des Kostpreises des Produkts für den Einzelproduzenten.
Der Bodenpreis ist nichts als die kapitalisierte und daher antizipierte Rente. Wird die Agrikultur kapitalistisch betrieben, so daß der Grundeigentümer nur die Rente empfängt und der Pächter für den Boden nichts zahlt außer dieser jährlichen Rente, so ist es handgreiflich, daß das vom Grundeigentümer selbst im Ankauf des Bodens angelegte Kapital zwar für ihn zinstragende Kapitalanlage ist, aber mit dem in der Agrikultur selbst angelegten Kapital durchaus nichts zu tun hat. Es bildet weder einen Teil des hier fungierenden fixen noch des zirkulierenden Kapitals ; es verschafft vielmehr nur dem Käufer einen Titel auf Empfang der jährlichen Rente, hat aber mit der Produktion dieser Rente absolut nichts zu tun. Der Käufer des Bodens zahlt das Ka-1244
DAS KAPITAL
pital ja gerade weg an den, der den Boden <817> verkauft, und der Verkäufer verzichtet dafür auf sein Eigentum am Boden. Dies Kapital existiert also nicht mehr als Kapital des Käufers; er hat es nicht mehr; es gehört also nicht zu dem Kapital, das er in Boden selbst in irgendeiner Weise anlegen kann. Ob er den Boden teuer oder wohlfeil gekauft oder ob er ihn umsonst erhalten hat, ändert nichts an dem vom Pächter in der Bewirtschaftung angelegten Kapital und ändert nichts an der Rente, sondern ändert nur dies, ob sie ihm als Zins oder Nichtzins erscheint, resp. als hoher oder niedriger Zins.
Man nehme z.B. die Sklavenwirtschaft. Der Preis, der hier für den Sklaven gezahlt wird, ist nichts als der antizipierte und kapitalisierte Mehrwert oder Profit, der aus ihm herausgeschlagen werden soll. Aber das im Ankauf des Sklaven gezahlte Kapital gehört nicht zu dem Kapital, wodurch Profit, Mehrarbeit, aus dem Sklaven extrahiert wird. Umgekehrt. Es ist Kapital, dessen sich der Sklavenbesitzer entäußert hat, Abzug von dem Kapital, worüber er in der wirklichen Produktion verfügt. Es hat aufgehört, für ihn zu existieren, ganz wie das im Ankauf des Bodens ausgelegte Kapital aufgehört hat, für die Agrikultur zu existieren. Der beste Beweis ist, daß es für den Sklavenbesitzer oder den Bodeneigner nur wieder in Existenz tritt, sobald er den Sklaven oder den Boden wieder verkauft. Dann tritt aber dasselbe Verhältnis für den Käufer ein. Der Umstand, daß er den Sklaven gekauft hat, befähigt ihn noch nicht ohne weiteres, den Sklaven zu exploitieren. Dazu ist er erst befä-
higt durch ferneres Kapital, das er in die Sklavenwirtschaft selbst steckt.
Dasselbe Kapital existiert nicht zweimal, das eine Mal in der Hand des Verkäufers, das andre Mal in der Hand des Käufers des Bodens. Es geht aus der Hand des Käufers in die
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