Der Gesamtprozess der kapitalistischen Produktion
andre Teil des Mehrwerts – der Unternehmergewinn – notwendig so, daß er nicht aus dem Kapital als Kapital, sondern aus dem Produktionsprozeß stammt, getrennt von seiner spezifischen gesellschaftlichen Bestimmtheit, die ja in dem Ausdruck Kapitalzins schon ihre besondre Existenzweise erhalten hat. Vom Kapital getrennt, ist aber der Produktionsprozeß Arbeitsprozeß überhaupt. Der industrielle Kapitalist, als unterschieden vom Kapitaleigentümer, erscheint daher nicht als fungierendes Kapital, sondern als Funktionär auch abgesehn vom Kapital, als einfacher Träger des Arbeitsprozesses überhaupt, als Arbeiter, und zwar als Lohnarbeiter.
Der Zins an sich drückt gerade das Dasein der Arbeitsbedingungen als Kapital, in ihrem gesellschaftlichen Gegensatz zur Arbeit, und in ihrer Verwandlung in persönliche Mächte gegenüber der Arbeit und über die A28 Arbeit aus. Er stellt das bloße Kapitaleigentum dar als Mittel, sich Produkte fremder Arbeit anzueignen. Aber er stellt diesen Charakter des Kapitals dar als etwas, das ihm außerhalb des Produktionsprozesses zukommt und das keineswegs das Resultat der spezifisch kapitalistischen Bestimmtheit dieses Produktionsprozesses selbst ist. Er stellt es dar, nicht in direktem Gegensatz zur Arbeit, sondern umgekehrt, ohne Verhältnis zur Arbeit und als bloßes Verhältnis eines Kapitalisten zum andern. Also als eine dem Verhältnis des Kapitals zur Arbeit selbst äußerliche und gleichgültige Bestimmung. In dem Zins also, in der besondern Gestalt des Profits, worin sich der gegensätzliche Charakter des Kapitals einen selbständigen Ausdruck gibt, gibt er sich ihn so, daß dieser Gegensatz darin völlig ausgelöscht ist und ganz von ihm abstrahiert wird. Der Zins ist ein Verhältnis zwischen zwei Kapitalisten, nicht zwischen Kapitalist und Arbeiter.
Andrerseits gibt diese Form des Zinses dem andern Teil des Profits die qualitative Form des Unternehmergewinns, weiter des Aufsichtslohns. Die besondren Funktionen, die der Kapitalist als solcher zu verrichten hat, und die ihm gerade im Unterschied von und Gegensatz zu den Arbeitern zukommen, werden als bloße Arbeitsfunktionen dargestellt. Er schafft Mehrwert, nicht weil er als Kapitalist arbeitet, sondern weil er, abgesehn von seiner Eigenschaft als Kapitalist, auch arbeitet. Dieser Teil des Mehrwerts ist also gar nicht mehr Mehrwert, sondern sein Gegenteil, Äquivalent für vollbrachte Arbeit. Da der entfremdete Charakter des Kapitals, sein Gegensatz zur Arbeit, jenseits des wirklichen Exploitationsprozesses verlegt wird, nämlich ins zinstragende Kapital, so erscheint dieser Exploitationsprozeß selbst als ein bloßer Arbeitsprozeß, wo der fungierende Kapitalist nur andre Arbeit verrichtet als der Arbeiter. So daß die Arbeit des Exploitierens und die exploitierte Arbeit, beide als Arbeit, identisch sind. Die Arbeit des Exploitierens ist ebensogut Arbeit, wie die Arbeit, die exploitiert wird. Auf den Zins fällt die gesellschaftliche Form des Kapitals, aber in einer neutralen und indifferenten Form ausgedrückt; auf den Unternehmergewinn fällt die ökonomische Funktion des Kapitals, aber von dem bestimmten, kapitalistischen Charakter dieser Funktion abstrahiert.
Es geht hier im Bewußtsein des Kapitalisten ganz dasselbe vor, wie bei den im Abschn. II dieses Buchs angedeuteten Kompensationsgründen in der Ausgleichung zum Durchschnittsprofit. Diese Kompensationsgründe, die bestimmend in die Verteilung des Mehrwerts eingehn, verdrehen sich in der kapitalistischen Vorstellungsweise in Entstehungsgründe und (subjektive) Rechtfertigungsgründe des Profits selbst.
Die Vorstellung des Unternehmergewinns als Aufsichtslohns der Arbeit, die aus seinem Gegensatz zum Zins entsteht, findet weitern Halt darin, daß in der Tat ein Teil des Profits als Arbeitslohn abgesondert werden kann und sich wirklich absondert, oder vielmehr umgekehrt, daß ein Teil des Arbeitslohns, auf Basis der kapitalistischen Produktionsweise, als integrierender Bestandteil des Profits erscheint. Dieser Teil, wie schon A. Smith richtig herausfand, stellt sich rein dar, selbständig und gänzlich getrennt einerseits vom Profit (als Summe von Zins und Unternehmergewinn), andrerseits von dem Teil des Profits, der nach Abzug des Zinses als sogenannter Unternehmergewinn übrigbleibt, in dem Gehalt des Dirigenten in solchen Geschäftszweigen, deren Ausdehnung usw. hinreichende Teilung der Arbeit erlaubt, um besondren Arbeitslohn für einen Dirigenten zu
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