Der Gesamtprozess der kapitalistischen Produktion
wäre, anormal, nicht den neuen Produktionsbedingungen entsprechend bebaut sein. Es wäre nicht mehr ein Unterschied zwischen dem Ertrag von verschiednen Portionen Kapital auf demselben Acre, sondern zwischen genügender und ungenügender Gesamtkapitalanlage per Acre. Man sieht daraus erstens, daß ungenügendes Kapital in der Hand einer größren Anzahl Pächter (es muß eine größre Anzahl sein, denn eine kleine wäre nur gezwungen, unter ihrem Produktionspreis zu verkaufen) ganz so wirkt, wie Differenzierung der Bodenarten selbst in absteigender Stufenfolge. Die schlechtre Kulturart auf schlechtrem Boden vermehrt die Rente auf dem bessern; sie kann sogar auf besser bebautem Boden von gleich schlechter Beschaffenheit eine Rente schaffen, die dieser sonst nicht abwirft. Man sieht zweitens, wie die Differentialrente, soweit sie aus sukzessiver Kapitalanlage auf derselben Gesamtfläche entspringt, in der Wirklichkeit sich in einen Durchschnitt auflöst, worin die Wirkungen der verschiednen Kapitalanlagen nicht mehr erkennbar und unterscheidbar sind und daher auf dem schlechtesten Boden nicht Rente erzeugen, sondern 1. den Durchschnittspreis des Gesamtertrags, sage für einen Acre von A, zum neuen regulierenden Preis machen, und 2. sich darstellen als Wechsel in dem Gesamtquantum von Kapital per Acre, welches unter den neuen Bedingungen zur genügenden Bebauung des Bodens erheischt ist und worin sowohl die einzelnen sukzessiven Kapitalanlagen wie ihre respektiven Wirkungen ununterscheidbar verschmolzen sind. Ebenso verhält es sich dann mit den einzelnen Differentialrenten der bessern Bodenarten. Sie werden in jedem Fall bestimmt durch die Differenz des Durchschnittsprodukts der betreffenden Bodenart, verglichen mit dem Produkt des schlechtesten Bodens, bei der erhöhten, jetzt normal gewordnen Kapitalanlage.
Kein Boden gibt irgendein Produkt ohne Kapitalanlage. Also selbst bei der einfachen Differentialrente, der Differentialrente I; wenn es da heißt, daß 1 Acre von A, von dem den Produktionspreis regulierenden Boden, soundso viel Produkt zu dem und dem Preis gibt und daß die bessern Bodenarten B, C, D so viel Differentialprodukt und daher bei dem regulierenden Preis soundso viel Geldrente geben, so ist immer unterstellt, daß ein bestimmtes, unter den gegebnen Produktionsbedingungen als normal betrachtetes Kapital angewandt wird. Ganz wie in der Industrie für jeden Geschäftszweig ein bestimmtes Minimum von Kapital erheischt ist, um die Waren zu ihrem Produktionspreis herstellen zu können.
Ändert sich infolge der mit Verbesserungen verknüpften, sukzessiven Anlage von Kapital auf demselben Boden dies Minimum, so geschieht dies allmählich. Solange nicht eine gewisse Anzahl Acres z.B. von A dies zuschüssige Betriebskapital erhalten, wird Rente auf den besser bebauten Acres von A durch den konstant gebliebnen Produktionspreis erzeugt und die Rente von allen bessern Bodenarten B, C, D erhöht. Sobald in des die neue Betriebsart sich soweit durchgesetzt hat, daß sie die normale geworden ist, fällt der Produktionspreis; die Rente der bessern Ländereien fällt wieder, und der Teil des Bodens A, der nicht das jetzt durchschnittliche Betriebskapital besitzt, muß unter seinem individuellen Produktionspreis, also unter dem Durchschnittsprofit verkaufen.
Bei fallendem Produktionspreis tritt dies auch ein, selbst bei abnehmender Produktivität des Zuschußkapitals, sobald infolge der vermehrten Kapitalanlage das nötige Gesamtprodukt von den bessern Bodenarten geliefert und also z.B. das Betriebskapital von A entzogen wird, A also nicht mehr bei der Produktion dieses bestimmten Produkts, z.B. von Weizen, konkurriert. Das Kapitalquantum, das nun durchschnittlich auf der neuen regulierenden, bessern Boden B angewandt wird, gilt jetzt als normal; und wenn von der verschiednen Fruchtbarkeit der Ländereien gesprochen wird, ist unterstellt, daß dies neue Normalquantum Kapital per Acre verwandt wird.
Andrerseits ist klar, daß diese durchschnittliche Kapitalanlage, z.B. 8 Pfd. St. per Acre in England vor, 12 Pfd. St. nach 1848, beim Abschluß der Pachtkontrakte den Maßstab bildet. Für den Pächter, der mehr verausgabt, verwandelt sich der Surplusprofit während der Dauer des Kontrakts nicht in Rente. Ob dies geschieht nach Ablauf des Kontrakts, wird abhängen von der Konkurrenz der Pächter, die imstande sind, denselben Extravorschuß zu machen. Es ist hierbei nicht die Rede von permanenten Bodenverbesserungen, die
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