Der Gesamtprozess der kapitalistischen Produktion
die Verbesserung zunächst nur einen geringen Teil der Fläche von A ergriffe, so würde dieser besser bebaute Teil einen Surplusprofit liefern, den der Grundbesitzer rasch bei der Hand wäre, ganz oder zum Teil in Rente zu verwandeln und als Rente zu fixieren. So könnte, wenn die Nachfrage Schritt hielte mit der wachsenden Zufuhr, im Maß wie der Boden A seiner ganzen Fläche nach allmählich der neuen Methode unterworfen würde, sich nach und nach Rente bilden auf allem Boden der Qualität A und die Surplusproduktivität ganz oder teilweise, je nach den Marktverhältnissen, konfisziert werden. Die Ausgleichung des Produktionspreises von A zum Durchschnittspreis seines Produkts bei vermehrter Kapitalauslage könnte so verhindert werden durch die Fixierung des Surplusprofits dieser vermehrten Kapitalauslage in Form von Rente. In diesem Fall wäre es wieder, wie wir das früher auf den bessern Ländereien bei abnehmender Produktivkraft der Zusatzkapitale gesehn, die Verwandlung des Surplusprofits in Grundrente, d.h. das Dazwischentreten des Grundeigentums, welches den Produktionspreis erhöhen würde, statt daß die Differentialrente bloß Folge der Differenzen zwischen individuellem und allgemeinem Produktionspreis wäre. Es würde für Boden A das Zusammenfallen beider Preise, weil die Regelung des Produktionspreises durch den durchschnittlichen Produktionspreis von A, verhindern; es würde also einen höhern Produktionspreis als den nötigen aufrechthalten und dadurch Rente schaffen. Selbst bei freier Korneinfuhr vom Ausland könnte dasselbe Resultat hervorgebracht werden oder fortbestehn, indem die Pächter gezwungen würden, den Boden, der bei dem von außen bestimmten Produktionspreis im Kornbau konkurrieren könnte, ohne Rente zu tragen, einer andren Bestimmung zuzuwenden, z.B. der Viehweide, und daher nur Rente tragende Ländereien dem Kornbau unterworfen würden, d.h. nur Ländereien, deren individueller durchschnittlicher Produktionspreis per qr. niedriger wäre als der von außen bestimmte Produktionspreis. Es ist im ganzen anzunehmen, daß im gegebnen Fall der Produktionspreis sinken wird, aber nicht bis auf seinen Durchschnittspreis, sondern höher stehn wird, aber unter dem Produktionspreis des schlechtest bebauten Bodens A, so daß die Konkurrenz von neuem Boden von A beschränkt wird.
2. Bei abnehmender Produktivkraft der Zusatzkapitale. Gesetzt, Boden A -1 könne das zusätzliche qr. nur zu 4 Pfd. St. produzieren, Boden A aber zu 3 3 / 4 , also wohlfeiler, aber um 3 / 4 Pfd. St. teurer als das durch seine erste Kapitalanlage produzierte qr. In diesem Fall wäre der Gesamtpreis der beiden auf A produzierten qrs. = 6 3 / 4 Pfd. St.; also der Durchschnittspreis per qr. = 3 3 / 8 Pfd. St. Der Produktionspreis würde steigen, aber nur um 3 / 8 Pfd. St., während, wenn das Zusatzkapital auf neuem Boden angelegt würde, der zu 3 3 / 4 Pfd. St. produzierte, er um weitere 3 / 8 Pfd. St. bis 3 3 / 4 Pfd. St. steigen und damit proportionelle Erhöhung aller andern Differentialren ten bewirken würde.
Der Produktionspreis von 3 3 / 8 Pfd. St. per qr. von A wäre so ausgeglichen zu seinem Durchschnittsproduktionspreis bei vermehrter Kapitalanlage und wäre regulierend; er würde also keine Rente abwerfen, weil keinen Surplusprofit.
Würde aber dies von der zweiten Kapitalanlage produzierte qr. zu 3 3 / 4 Pfd. St. verkauft, so würfe jetzt der Boden A eine Rente von 3 / 4 Pfd. St. ab, und zwar auch auf alle Acres von A, worauf keine zuschüssige Kapitalanlage stattgefunden, die also nach wie vor das qr. zu 3 Pfd. St. produzierten. Solange noch unbebaute Strecken von A existieren, könnte der Preis nur temporär auf 3 3 / 4 Pfd. St. steigen. Die Mitbewerbung neuer Strecken von A würde den Produktionspreis auf 3 Pfd. St. halten, bis aller Boden von A erschöpft wäre, dessen günstige Lage ihm erlaubt, das qr. wohlfeiler als 3 3 / 4 Pfd. St. zu produzieren. Dies wäre also anzunehmen, obgleich der Grundeigentümer, wenn ein Acre des Bodens Rente trägt, keinen andern rentefrei einem Pächter überlassen wird.
Es hinge wieder von der größern oder geringern Verallgemeinerung der zweiten Kapitalanlage auf dem vorhandnen Boden A ab, ob der Produktionspreis zum Durchschnittspreis ausgeglichen oder der individuelle Produktionspreis der zweiten Kapitalanlage mit 3 3 / 4 Pfd. St. regulierend wird. Das letztre ist nur der Fall, sobald der Grundbesitzer Zeit gewinnt, den Surplusprofit, der bis zur Befriedigung der
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