Der Gesamtprozess der kapitalistischen Produktion
– P'' = (P + r) – (P'' + r) = 2d, wie endlich für D P – P''' = (P + r) – (P''' + r) = 3d usw. Die Differentialrente wäre also nach wie vor dieselbe und wäre durch dasselbe Gesetz geregelt, obgleich die Rente ein von diesem Gesetz unabhängiges Element enthielte und gleichzeitig mit dem Preis des Bodenprodukts einen allgemeinen Zuwachs erführe. Es folgt daher, daß, wie es sich immer mit der Rente der unfruchtbarsten Bodenarten verhalten mag, das Gesetz der Differentialrente nicht nur davon unabhängig ist, sondern auch die einzige Weise, die Differentialrente selbst ihrem Charakter gemäß aufzufassen, darin besteht, die Rente der Bodenklasse A = 0 zu setzen. Ob diese nämlich = 0 oder ›03.09.2004 0, ist gleichgültig, soweit die Differentialrente in Betracht kommt, und kommt in der Tat nicht in Rechnung.
Das Gesetz der Differentialrente ist also von dem Ergebnis der folgenden Untersuchung unabhängig.
Fragt man nun weiter nach der Grundlage der Voraussetzung, daß das Produkt der schlechtesten Bodenart A keine Rente zahlt, so lautet die Antwort notwendig so: Wenn der Marktpreis des Bodenprodukts, sage des Getreides, eine solche Höhe erreicht hat, daß ein zusätzlicher Vorschuß von Kapital, in der Bodenklasse A angelegt, den gewöhnlichen Produktionspreis zahlt, also dem Kapital den gewöhnlichen Durchschnittsprofit abwirft, so genügt diese Bedingung für Anlage des Zusatzkapitals auf der Bodenklasse A. D.h. diese Bedingung genügt dem Kapitalisten, um neues Kapital mit dem gewöhnlichen Profit anzulegen und in der normalen Weise zu verwerten.
Es ist hier zu bemerken, daß auch in diesem Fall der Marktpreis höher stehn muß als der Produktionspreis von A. Denn sobald die zusätzliche Zufuhr geschaffen, ist offenbar das Verhältnis von Nachfrage und Zufuhr verändert. Früher war die Zufuhr ungenügend, jetzt ist sie genügend. Der Preis muß also fallen. Umfallen zu können, muß er höher gestanden haben als der Produktionspreis von A. Aber der unfruchtbarere Charakter der neu in Bebauung getretnen Klasse A bewirkt, daß er nicht wieder so niedrig fällt, als zur Zeit, wo der Produktionspreis von Klasse B den Markt regulierte. Der Produktionspreis von A bildet die Grenze, nicht für das temporäre, sondern für das relativ permanente Steigen des Marktpreises. – Ist dagegen der neu in Bebauung gesetzte Boden fruchtbarer als die bisher regulierende Klasse A und dennoch nur hinreichend zur Deckung der zusätzlichen Nachfrage, so bleibt der Marktpreis unverändert. Die Untersuchung, ob die unterste Bodenklasse eine Rente zahlt, fällt aber auch in diesem Fall mit der hier zu führenden zusammen, denn auch hier würde die Voraussetzung, daß die Bodenklasse A keine Rente zahlt, daraus erklärt werden, daß der Marktpreis dem kapitalistischen Pächter genügt, um mit diesem Preise exakt das aufgewandte Kapital plus dem Durchschnittsprofit zu decken; kurz, daß der Marktpreis ihm den Produktionspreis seiner Ware liefert.
Jedenfalls kann der kapitalistische Pächter die Bodenklasse A unter diesen Verhältnissen bebauen, soweit er als Kapitalist zu entscheiden hat. Die Bedingung für die normale Verwertung von Kapital auf der Bodenart A ist nun vorhanden. Aus der Prämisse aber, daß das Kapital jetzt vom Pächter, den durchschnittlichen Verwertungsverhältnissen des Kapitals gemäß, auf Bodenart A angelegt werden könnte, wenn er auch keine Rente zu zahlen hätte, folgt keineswegs der Schluß, daß dieser zur Klasse A gehörige Boden nun dem Pächter ohne weiteres zur Verfügung steht. Der Umstand, daß der Pächter sein Kapital zum gewöhnlichen Profit verwerten könnte, wenn er keine Rente zahlt, ist durchaus kein Grund für den Grundeigentümer, daß er seinen Boden dem Pächter umsonst leiht und diesem Geschäftsfreund gegenüber so philanthropisch ist, den crédit gratuit einzuführen. Was eine solche Voraussetzung einschließt, ist die Abstraktion von Grundeigentum, die Aufhebung des Grundeigentums, dessen Existenz gerade eine Schranke für die Anlage von Kapital und für die beliebige Verwertung desselben in Grund und Boden bildet – eine Schranke, die keineswegs fällt vor der bloßen Reflexion des Pächters, daß der Stand der Getreidepreise ihm erlaube, wenn er keine Rente zahlte, d.h. wenn er praktisch das Grundeigentum als nicht existierend behandeln könnte, aus seinem Kapital den gewöhnlichen Profit durch Exploitation der Bodenart A herauszuschlagen. Das Monopol des Grundeigentums,
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