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Der Gesamtprozess der kapitalistischen Produktion

Titel: Der Gesamtprozess der kapitalistischen Produktion Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Karl Marx
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Wissenschaft.
    Wucher und Steuersystem müssen es überall verelenden. Die Auslage des Kapitals im Bodenpreis entzieht dies Kapital der Kultur. Unendliche Zersplitterung der Produktionsmittel und Vereinzelung der Produzenten selbst. Ungeheure Verschwendung von Menschenkraft. Progressive Verschlechterung der Produktionsbedingungen und Verteuerung der Produktionsmittel ein notwendiges Gesetz des Parzelleneigentums. Unglück fruchtbarer Jahreszeiten für diese Produktionsweise. 140
    Eines der spezifischen Übel der kleinen Agrikultur, wo sie mit freiem Eigentum am Boden verknüpft ist, entspringt daraus, daß der Bebauer ein Kapital im Ankauf des Bodens auslegt. (Dasselbe gilt für die Übergangsform, wo der große Gutsbesitzer erstens ein Kapital auslegt, um Land zu kaufen, zweitens, um es selbst als sein eigner Pächter zu bewirtschaften.) Bei der beweglichen Natur, die hier der Boden als bloße Ware annimmt, wachsen die Besitzveränderungen 141 , so daß bei jeder neuen Generation, mit jeder Erbteilung, der Boden, vom Standpunkt des Bauern aus, von neuem als Kapitalanlage eingeht, d.h., daß es von ihm gekaufter Boden wird. Der Bodenpreis bildet hier ein überwiegendes Element der individuellen falschen Produktionskosten oder des Kostpreises des Produkts für den Einzelproduzenten.
    Der Bodenpreis ist nichts als die kapitalisierte und daher antizipierte Rente. Wird die Agrikultur kapitalistisch betrieben, so daß der Grundeigentümer nur die Rente empfängt und der Pächter für den Boden nichts zahlt außer dieser jährlichen Rente, so ist es handgreiflich, daß das vom Grundeigentümer selbst im Ankauf des Bodens angelegte Kapital zwar für ihn zinstragende Kapitalanlage ist, aber mit dem in der Agrikultur selbst angelegten Kapital durchaus nichts zu tun hat. Es bildet weder einen Teil des hier fungierenden fixen noch des zirkulierenden Kapitals 142 ; es verschafft vielmehr nur dem Käufer einen Titel auf Empfang der jährlichen Rente, hat aber mit der Produktion dieser Rente absolut nichts zu tun. Der Käufer des Bodens zahlt das Kapital ja gerade weg an den, der den Boden verkauft, und der Verkäufer verzichtet dafür auf sein Eigentum am Boden. Dies Kapital existiert also nicht mehr als Kapital des Käufers; er hat es nicht mehr; es gehört also nicht zu dem Kapital, das er in Boden selbst in irgendeiner Weise anlegen kann. Ob er den Boden teuer oder wohlfeil gekauft oder ob er ihn umsonst erhalten hat, ändert nichts an dem vom Pächter in der Bewirtschaftung angelegten Kapital und ändert nichts an der Rente, sondern ändert nur dies, ob sie ihm als Zins oder Nichtzins erscheint, resp. als hoher oder niedriger Zins.
    Man nehme z.B. die Sklavenwirtschaft. Der Preis, der hier für den Sklaven gezahlt wird, ist nichts als der antizipierte und kapitalisierte Mehrwert oder Profit, der aus ihm herausgeschlagen werden soll. Aber das im Ankauf des Sklaven gezahlte Kapital gehört nicht zu dem Kapital, wodurch Profit, Mehrarbeit, aus dem Sklaven extrahiert wird. Umgekehrt. Es ist Kapital, dessen sich der Sklavenbesitzer entäußert hat, Abzug von dem Kapital, worüber er in der wirklichen Produktion verfügt. Es hat aufgehört, für ihn zu existieren, ganz wie das im Ankauf des Bodens ausgelegte Kapital aufgehört hat, für die Agrikultur zu existieren. Der beste Beweis ist, daß es für den Sklavenbesitzer oder den Bodeneigner nur wieder in Existenz tritt, sobald er den Sklaven oder den Boden wieder verkauft. Dann tritt aber dasselbe Verhältnis für den Käufer ein. Der Umstand, daß er den Sklaven gekauft hat, befähigt ihn noch nicht ohne weiteres, den Sklaven zu exploitieren. Dazu ist er erst befähigt durch ferneres Kapital, das er in die Sklavenwirtschaft selbst steckt.
    Dasselbe Kapital existiert nicht zweimal, das eine Mal in der Hand des Verkäufers, das andre Mal in der Hand des Käufers des Bodens. Es geht aus der Hand des Käufers in die des Verkäufers über, und damit ist die Sache zu Ende. Der Käufer hat jetzt kein Kapital, sondern an seiner Stelle ein Grundstück. Der Umstand, daß nun die aus der wirklichen Anlage von Kapital in diesem Grundstück erzielte Rente von dem neuen Grundeigentümer berechnet wird als Zins des Kapitals, das er nicht im Boden angelegt, sondern zum Erwerb des Bodens weggegeben hat, ändert an der ökonomischen Natur des Faktors Boden nicht das geringste, sowenig wie der Umstand, daß jemand 1000 Pfd. St. für dreiprozentige Konsols gezahlt hat, irgend etwas zu tun hat mit dem

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