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"Es wird um Rückerstattung des beiliegenden Sohnes Hermann gebeten" - Ellermann, B: Es wird um Rückerstattung

Titel: "Es wird um Rückerstattung des beiliegenden Sohnes Hermann gebeten" - Ellermann, B: Es wird um Rückerstattung Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Gerald Bernd;Drews Ellermann
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eine Geburtstagsfeier! Ich bin beim Tanzen gestolpert und mit dem A… auf den Tisch gefallen. Dabei ist die Marmorplatte zerbrochen!
     
     
    Ich folgte zu besagter Zeit auf besagtem Stuhl einer Diavorführung. In ausgelassener Stimmung warf ich
mich gegen die Lehne des Stuhls, worauf dieser an seiner Pflicht, meinen Oberkörper zu stoppen, zerbrach.
     
     
    Ich knickte in meiner Wohnung mit dem linken Fuß um. Der Boden war eben, nicht glatt, deshalb auch nicht gestreut.
    Wenn der Versicherungsmann zweimal klingelt …
    Mrs Rita Headfield lief auf heftiges Läuten zum Telefon, stolperte über ihren Hund, fiel über den Glasplatten-Kaffeetisch und erlitt erhebliche Schnittwunden an Armen und Beinen. Mühsam schleppte sie sich zum immer noch läutenden Telefon. Es war der Anruf einer Unfallversicherung, die feststellen wollte, ob Mrs Headfield unfallversichert sei. Sie war es nicht.
    Ich wollte einen Nagel in die Wand schlagen. Dabei traf ich das Wasserrohr. Da es sich um ein Kupferrohr handelte, spürte ich keinen Widerstand. Nur Wasser!

    … das Glas ist kaputt, anbei schicke ich Ihnen einen Splitter von der Scheibe mit, wobei Sie sehen können, dass sie hin ist, denn sonst wäre sie ganz unbeschädigt.
     
     
    Ich dachte, dass Fenster sei offen, es war jedoch geschlossen, wie sich herausstellte, als ich meinen Kopf hindurchsteckte.
     
     
    In der Dunkelheit hatte ich das Loch nicht bemerkt. Eigentümer ist die Stadt Köln.

    Ich bitte Sie, mir den Schadensersatz für die teure Liege termingerecht zu schicken, da ich nur an diesem Tage empfänglich bin!
     
     
    Beim Holzfällen hat sich ein Stamm gedreht und ist statt nach unten nach oben gefallen.
     
     
    Als ich den Rasenmäher des Nachbarn zerstörte, war ich total betrunken und bin für diese Tat nicht haftbar zu machen.

     
     
    ✎ Da freut sich die Haftpflichtversicherung:
     
    Mir ist bei der Altweiberfastnacht ein kleines Malheur passiert. Ich habe einem Herrn eine ziemlich teure Krawatte abgeschnitten. Kann ich dafür meine Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen?
     
     
    Ich möchte höflich Mitteilung machen, dass ich am Sonnabend beim Vergnügen mein bestes Kleid zerrissen habe …
     
     
    Dann fiel der Fernseher um und geradewegs auf meine Hand, in der ich jedoch schon den Hammer hielt. Die Bildröhre zerplatzte, und ich beinahe vor Wut auch.
     
     
    Beim Kaffeetrinken stand mein sichtlich gewachsener Sohn auf, geriet mit dem Kopf an die Lampe, die dadurch ausgehangen wurde und auf den darunter stehenden Glastisch fiel.
     
     
    ✎ Töchter sind auch nicht viel besser:
     
    Meine Tochter Katrin hat mit dem Wagen-Hochheber des Herrn L. ein anderes Kind hochgehoben und nach Angaben des Besitzers dabei so beschädigt, dass eine Reparatur die Kosten einer Neuanschaffung übersteigen.

    Der Schaden wurde teilweise vom Dachdecker und teilweise von mir ausgeführt.
     
     
     
    Als der Monteur mit dem Hammer zum Schlag ausholen wollte, stellte sich der Anspruchsteller hinter ihn, um genau zu sehen, wo der Schlag hinging. Da ging ihm der Schlag an den Kopf …
     
     
    … als Ihr Versicherter dann da war, schenkte ich ihm als Gastgeber, wie sich das gehört, einen Cognac ein. Danach lud er sich immer selbst ein mit den Worten: »Kipp nur noch einen, das bist du mir wert!« Nach einer knappen Stunde trat die von mir erwartete Wirkung ein, indem er mehrfach die Zigarre zu Boden fallen ließ und anschließend hinterm Tisch zusammensackte, wobei ein sechsarmiger Kerzenständer umfiel. Damit aber noch nicht genug! Als er dann nach dem Telefon griff, fiel er abermals um, und zwar gegen ein Sideboard, auf dem ein Fernsehgerät, ein Tonband und ein Radio standen. Alles flog herunter. Im Fallen riss er noch die Gardine mit und lallte: »Die Versicherung zahlt alles …«
     
    ✎ Eine halbe Mettwurst hatte ein Hausratsversicherer zu ersetzen. Den Schadenhergang schilderte der Polizeibericht so:

    Im Keller eines Mehrfamilienhauses in der Metternichstraße brach ein Täter einen Lattenverschlag auf und entwendete eine halbe Mettwurst. Die Wurst war an der Kellerdecke aufgehängt und von dem Täter mit einem scharfen Tatwerkzeug – nach kriminalistischer Erfahrung dürfte es sich um ein Messer gehandelt haben – durchgetrennt worden. Warum der Täter nicht die ganze Wurst entwendete, ist unklar. Anfängliche Überlegungen, Polizeihunde in die Fahndung nach der Diebesbeute einzuschalten, wurden wieder verworfen, da in umliegenden Haushalten doch mit

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