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Extrem skurril - Heiteres, Unglaubliches und Skurriles aus Alltag, Recht & Co.

Extrem skurril - Heiteres, Unglaubliches und Skurriles aus Alltag, Recht & Co.

Titel: Extrem skurril - Heiteres, Unglaubliches und Skurriles aus Alltag, Recht & Co. Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Walter Schlegel
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dann bestätigt dies nur den gehabten Eindruck. Daß er auch den Angekl. angelogen hat, als er ihm weiszumachen versuchte, er brauche den begehrten Urlaub, weil seine Erbtante aus Amerika komme, bedarf keiner näheren Erörterung - auf nähere Nachfrage konnte er nicht einmal angeben, wo diese angebliche Tante in Amerika wohnt. Auf einen solchen Zeugen, noch dazu als einzigem Beweismittel, kann verständlicherweise eine Verurteilung nicht aufgebaut werden. (...)" .
     
    So der Auszug aus dem Originalurteil - Wohlgemerkt von einem promovierten Juristen, der als leitender Richter am Landgericht Mannheim Recht spricht. Zum Glück sind Richter auch nur Menschen mit all den Eigenschaften, die wir ,Normalsterblichen Nicht-Juristen‘ ebenso haben. Ist es nicht schön zu sehen, dass Vorurteile auch bei Juristen hin und wieder durchscheinen? Auch wenn es sich hierbei nicht nur mehr um ein ,scheinen‘, sondern schon um ein ,intensives Strahlen‘ handeln dürfte
     
     
    ***
     
     
    Gegenüberstellung einmal anders
     
     
     
    Wir kennen es aus vielen amerikanischen Krimiserien oder Spielfilmen: Der Beschuldigte muss zur Gegenüberstellung, bei der er dann mit weiteren Personen vor einem Spiegel steht. Hinter dem Spiegel steht das Opfer und muss den Beschuldigten identifizieren. Gelingt das, dann kann der Beschuldigte mit einer Verurteilung rechnen. Erkennt das Opfer aus den aufgestellten Personen nicht den Täter, dann ist in der Regel für die Staatsanwaltschaft kaum noch eine Verurteilung zu erreichen und der Täter kommt davon.
     
     
    Das muss doch auch in Deutschland funktionieren, muss sich ein Richter am Landgericht Osnabrück gedacht haben. Vermutlich ein Krimi-Liebhaber und Fan entsprechender Filme. Denn er entschied kurzer Hand während eines Prozesses, ein ähnliches Verfahren anzuwenden. Das allein wäre noch nicht der Grund, besonders Erwähnung zu finden. Diese Erwähnung hat sich das Landgericht Osnabrück dafür verdient, dass es nicht um Menschen, sondern um Tiere ging....
     
     
    Aber immer der Reihe nach: Ein Fahrradfahrer fährt wie gewohnt den täglichen Weg von der Arbeit zurück nach Hause zu seiner Wohnung. Es ist Herbst, die Tage werden kürzer und zudem ist es an diesem Tag leicht neblig. In der Dämmerung, bei leichtem Nebel ist der Radfahrer unterwegs auf gewohnter Strecke, als ihm plötzlich eine scheinbar herrenlose Katze vor das Rad läuft. In letzter Sekunde und um das Tier nicht zu gefährden reißt er den Lenker ruckartig herum und stürzt dabei zu Boden. Leider ein Sturz, bei dem nicht nur die Kniescheiben in Mitleidenschaft gezogen wurden, sondern auch das Fahrrad einen erheblichen Schaden davon trug. Die Besitzerin der Katze kommt hinzu,nimmt das verängstigte Tier auf den Arm und geht weiter ihres Weges. Der Radfahrer ist nach dem ersten Schock empört und beschließt, von der Katzenliebhaberin, die ihm zudem bekannt ist, einen Ersatz für den entstandenen Fahrrad zu fordern. Diese weigert sich und so landet der Fall unter dem Aktenzeichen 2 O 33/04 vor dem Landgericht Osnabrück und unseren Krimi-Liebhaber in Richterrobe. Er lauschte den Vorträgen des Klägers und auch der Klägerin, die schlichtweg behauptete, es habe sich nicht um ihre Katze gehandelt sondern es könnte ja auch eine freilaufende ähnlich aussehende Katze gewesen sein. Der Kläger beschwor, es habe sich um die Katze der Frau gehandelt, er sei sich ganz sicher.
     
     
    Da sich hier ein scheinbar unlösbarer Fall auftat, (denn die Frau wäre nur dann zum Schadenersatz verpflichtet, wenn zweifelsfrei feststehen würde, dass es wirklich ihre Katze war, die die Reaktion des Radfahrers auslöste, in dessen Folge er sich den Sturz und Schaden zuzog) erinnerte sich der Richter an seine geliebten Krimiserien und was dort gern getan wird, wenn man sich nicht sicher war, ob der Verdächtige wirklich der Täter war. Der Richter beschloss, eine Gegenüberstellung durchzuführen. Dafür legte er dem Radfahrer mehrere Fotos von Katzen vor, aus denen er bitte die Katze auswählen sollte, die ursächlich für den Sturz und den Schaden gewesen sei. Ganz im Sinne der heiß geliebten Krimiserien wurde darauf geachtet, dass alle fotografierten Katzen der Katze der beklagten Katzenliebhaberin ähnelten und auch die Einstellung der Fotos vergleichbar waren. Immerhin sollte der Kläger nicht in seiner Meinung beeinflusst werden und müsse ja die ,schuldige‘ Katze zweifelsfrei erkennen. Da für den Radfahrer jedoch die Katzen auf den

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