Gullivers Reisen
bildungsfähigsten Theil seines Lebens zubringe? In welcher Art man das Oberhaus wieder vollzählig mache, sobald eine alte Familie ausgestorben sey? Welche Eigenschaften zur Ernennung eines Lords erforderlich wären? Ob die Laune des Fürsten, oder die Bestechung einer Hofdame, oder die Absicht, eine dem Staatsdienste entgegengesetzte Partei zu verstärken, jemals bei diesen Beförderungen mitwirkten? Welche Kenntniß diese Lords von den Gesetzen des Vaterlandes besäßen? Wie sie zu dieser Kenntniß gelangten, so daß sie über das Eigenthum ihrer Mitunterthanen in letzter Instanz entscheiden könnten? Ob sie stets so frei von Habsucht, Parteilichkeit oder Mangel seyen, daß Bestechung oder schlimmere Absicht unter ihnen nicht statt finden könne? Ob jene heiligen Lords, wovon ich gesprochen, stets wegen jener Kenntniß in religiösen Angelegenheiten oder wegen eines heiligen Lebenswandels befördert würden; ob sie sich nie den Zeitumständen gefügt, als sie sich noch im niedern Priesterstande befanden? Ob sie niemals irgend einen Lord sklavisch geschmeichelt, dessen Befehlen sie vielleicht ebenso sklavisch folgten, nachdem sie in jene Versammlung berufen seyen.
Alsdann wünschte er zu wissen, welche Schliche man bei der Wahl derjenigen anwende, die ich »Gemeine« nenne. Ob ein Fremder mit vollem Beutel, die Stimmgeber aus dem niederen Volke nicht dahin leiten könne, daß sie ihn anstatt des Grundbesitzers oder eines angesehenen Herrn in der Nachbarschaft wählen? Wie einzelne Männer solche Begierde hegen könnten, in diese Versammlung zu gelangen, ein Umstand, der viele Mühen und Kosten, sogar oft zum Ruin ihrer Familien, erfordere, da sie keinen Gehalt und keine Pension bekämen? Das erscheine ihm ein solches Uebermaß der Tugend und der Vaterlandsliebe, daß er daran zweifle, beide würden immer aufrichtig seyn: deßhalb wünsche er zu wissen, ob solche für ihr Vaterland begeisterte Herren nicht die Absicht hegten, sich für den Zeitverlust und die Kosten zu entschädigen, die durch den Dienst eines lasterhaften Fürsten bei einem verdorbenen Ministerium nothwendig seyen?« Kurz, der König vervielfältigte seine Fragen und suchte mich durchaus in jedem Punkte auszuforschen, indem er mir zahllose Fragen und Entwürfe vorlegte, deren Wiederholung ich weder für klug noch passend halte.
Seine Majestät wünschte auch nähere Aufklärung in Betreff dessen, was ich ihm über unsere Gerichtshöfe berichtet hatte, diese aber konnte ich um so ausführlicher geben, da ich früher durch einen langen Prozeß im Kanzleihofe [11] beinahe ruinirt wurde, den ich zwar gewann, aber dessen Kosten ich zahlen mußte. Der König erkundigte sich, wie viel Zeit erforderlich sey, um einen genauen Unterschied zwischen Recht und Unrecht festzustellen, und welche Kosten dazu erfordert werden? Ob Redner und Advokaten Fälle vertheidigen dürften, welche offenbar boshaft und ungerecht angelegt seyen, oder Unterdrückung bezwecken? Ob Parteileidenschaft in Religion und Politik auf die Wege der Gerechtigkeit Einfluß äußerten? Ob die redenden Advokaten nach allgemeinen Begriffen des Rechts, oder nach nationalen, provinzialen und örtlichen Gewohnheiten gebildet würden? Ob sie und die Richter an der Abfassung der Gesetze Theil nehmen, die sie so frei wären, nach eigenem Belieben auszulegen? Ob sie zu verschiedenen Zeiten für und gegen die Sache gesprochen, und Vorgänge citirt hätten, um das Gegentheil zu beweisen? Ob sie einen reichen oder armen Stand bildeten? Ob sie Geldbelohnung für ihre Vertheidigung, oder auch nur für das Aussprechen ihrer Meinung annehmen. Besondern Nachdruck aber legte der König auf die Frage, ob sie als Glieder des Unterhauses zugelassen werden.
Alsdann sprach er von der Verwaltung unserer Finanzen. Er sagte: mein Gedächtnis sey wahrscheinlich mangelhaft. Ich habe nämlich unsere Abgaben auf fünf bis sechs Millionen jährlich geschätzt, und aus Berechnung unserer Ausgaben müsse er schließen, daß diese bisweilen mehr als das Doppelte betrügen; die Bemerkungen, die er niedergeschrieben, erwiesen, daß die Ausgaben bisweilen über das Doppelte unserer Einnahmen stiegen; er habe gehofft, wie er mir bereits gesagt, die Kenntniß unseres Verfahrens werde ihm nützlich seyn, er könne sich aber in der Berechnung nicht getäuscht haben. Habe ich ihm jedoch die Wahrheit gesagt, so könne er seinerseits nicht begreifen, daß ein Königreich, wie mancher Privatmann, über sein Vermögen hinaus
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