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Jura für Kids - eine etwas andere Einführung in das Recht

Jura für Kids - eine etwas andere Einführung in das Recht

Titel: Jura für Kids - eine etwas andere Einführung in das Recht Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: C.H.Beck
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bricht sie ohnmächtig in ihrer Wohnung zusammen. Sie bleibt drei Wochen im Krankenhaus und geht dann für weitere drei Wochen zur Kur. Bis Juli 2003 ist sie arbeitsunfähig. Für ihren Zusammenbruch macht Hertha die Firma Haribo verantwortlich. In Haribo sei Glycyrrhizin enthalten, das zu Bluthochdruck führe. Darauf hätte Haribo auf der Packung hinweisen müssen. Die Frau verklagt Haribo vor dem Landgericht und verlangt Schmerzensgeld in Höhe von 6000 Euro.
    Die Richter weisen die Klage ab, die Berufung beim Oberlandesgericht hat keinen Erfolg. Der in «Matador Mix» enthaltene Glycyrrhizingehalt sei so gering, dass er nicht gesundheitsschädlich sei. Also habe Haribo nicht auf diesen Wirkstoff hinweisen müssen. Der Zusammenbruch der Frau müsse einen anderen Grund gehabt haben.
    Urteil des OLG Köln vom 7. September 2005 (27 U 12/04)
b. Großes Fischsterben
    Dr. Faust ist Tierarzt. Er hat ein großes Aquarium mit vielen wertvollen Fischen. Die Fische haben einen Wert von 10.000 Euro. Um es den Fischen noch schöner zu machen, geht Dr. Faust in den Baumarkt und kauft Bambuspflanzen. Den Bambus schneidet er zurecht und steckt ihn in das Aquarium. Nach ein paar Wochen setzt ein großes Fischsterben ein. Dr. Faust macht den Bambus dafür verantwortlich. Er sei für die Fische giftig gewesen. Darauf hätte der Baumarkt hinweisen müssen.
    Dr. Faust verklagt den Baumarkt auf Ersatz der teuren Fische. Das Gericht weist die Klage ab. Ein Baumarkt könne nicht jeden Kunden fragen, was er mit dem von ihm gekauften Produkt vorhabe, um dann auf eventuelle Gefahren hinzuweisen. Anders wäre es nur, wenn der Bambus als Zubehör für Aquarien verkauft worden wäre. In diesem Fall könne der Verbraucher davon ausgehen, dass er für Fische gefahrlos sei. So lag es aber hier nicht.
    Urteil des Amtsgerichts München I vom 10. September 2007 (35 O 5443/07)
c. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Bier
    Hubert ist Alkoholiker und trinkt viel Bier. Wegen seines dauernden Bierkonsums verlässt ihn seine Frau, und er verliert seine Arbeit sowie seinen Führerschein. Hubert verklagt den Hersteller der Biermarke, die er seit 17 Jahren trinkt. Er verlangt von ihm 15.000 Euro Schmerzensgeld. Der Hersteller hätte auf den Bierflaschen auf die «Risiken und Nebenwirkungen» von übermäßigem Biergenuss hinweisen müssen.
    Auch hier sagen die Richter: Quatsch! Der Hersteller von Bier muss nicht auf Risiken hinweisen, die allgemein bekannt sind. Dass übermäßiger Alkoholkonsum abhängig und krank machen kann, weiß jeder. Hubert sei selbst für seine Trinkerei verantwortlich.
    Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 14. Februar 2001 (9 W 23/00)
III. Verwaltungsrecht – Wenn sich der Bürger mit dem Staat streitet
1. Sexualkunde
    Paul geht in die 6. Klasse. Auf dem Lehrplan steht Sexualkundeunterricht. Unter anderem sollen diese Themen behandelt werden: Fortpflanzung und wie man sie durch Verhütung verhindern kann, sowie Heterosexualität und Homosexualität. Pauls Eltern stellen beim Schuldirektor den Antrag, Paul vom Unterricht zu befreien. Er sei nicht reif genug, sich mit diesen Themen zu beschäftigen. Zudem sei Sexualität vor der Ehe ebenso problematisch wie die Homosexualität. Der Direktor aber befreit Paul nicht vom Unterricht. Paul kommt trotzdem nicht zum Unterricht,seine Eltern verbieten es. Sie klagen vor dem Verwaltungsgericht auf Feststellung, dass Paul zu Recht dem Unterricht ferngeblieben ist.
    Das Verwaltungsgericht urteilt, dass Paul am Unterricht hätte teilnehmen müssen. Die Schule habe den Erziehungsauftrag, die elf- bis zwölfjährigen Schüler mit den verschiedenen Verhütungsmitteln vertraut zu machen. Das sei altersgerecht und diene dem Schutz der Kinder. Dass es nicht nur sexuelle Beziehungen zwischen Männern und Frauen gebe, sondern auch zwischen zwei Männern oder zwei Frauen, sei Teil unserer Gesellschaft, so dass auch diese Lebensform mit den Kindern besprochen werden müsse. Daran sei nichts Anrüchiges, zumal unser Recht die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft der typischen Frau-Mann-Beziehung rechtlich gleichstelle.
    Urteil des Verwaltungsgerichts Münster vom 16. Juni 2006 (1 K 411/06)
2. Feuerwehrkosten
    Der 14-jährige Sebastian raucht eine Zigarette und wirft den noch glühenden Stummel in eine Scheune. Das Stroh fängt sofort an zu brennen, die Scheune geht in Flammen auf. Die Feuerwehr kommt schnell und löscht den Brand. Die Stadt schickt Sebastian eine Rechnung über 10.000 Euro.

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