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Jura für Kids - eine etwas andere Einführung in das Recht

Jura für Kids - eine etwas andere Einführung in das Recht

Titel: Jura für Kids - eine etwas andere Einführung in das Recht Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: C.H.Beck
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fragen wir einfach Susanne. Der hat sie im Gefängnis ja alles erzählt.» Das Gericht vernimmt Susanne als Zeugin. Sie erzählt dem Gericht alles, was ihr Ariane erzählt hat. Ariane sagt aber: «Susanne hat mich getäuscht. Sie ist gar keine Wahrsagerin, sie hat mich nur ausspioniert und hilft der Polizei. Hätte ich das gewusst, hätte ich ihr nichts erzählt.»
    Der Bundesgerichtshof entscheidet, dass Arianes Geständnis im Gefängnis nicht verwertet werden darf. Keine Wahrheitsfindung um jeden Preis! Susanne hat zwei Dinge getan, die einem Polizisten streng verboten sind: Sie hat ihr betäubende Mittel verabreicht, indem sie mit ihr Drogen geraucht hat. Und sie hat sie getäuscht, indem sie gesagt hat, sie könne für eine milde Strafe sorgen. Beides hat dazu geführt, dass Ariane die Tat zugegeben hat. Zwar ist Susanne keine Polizistin, sie habe aber mit der Polizei zusammengearbeitet. Die Rechte von Beschuldigten dürfen aber nicht durch «Hilfspolizisten» umgangen werden.
    BGH, Urteil vom 21. Juli 1998 (5 StR 302/97)
II. Zivilrecht – Über was man sich
alles streiten kann
1. Chanelle legt für dich
die Karten
    Chanelle ist Wahrsagerin. Sie legt Karten und sagt ihren Kunden die Zukunft voraus. Einer ihrer Kunden ist Kurt, der sich in einer schweren Lebenskrise befindet. Er sieht in Chanelle seine letzte Chance. Kurt möchte von Chanelle wissen, wie er seine Krise überwinden kann und wann es ihm wieder besser geht. Chanelle legt Kurt die Karten und stellt ihm für ihre Dienste über 35.000 Euro in Rechnung. Kurt bezahlt. Chanelle legt weiter die Karten. Über 6000 Euro sind schon wieder aufgelaufen, die Kurt bezahlen soll. Kurt ist jedoch von Chanelles Künsten enttäuscht. Keine ihrer Vorhersagen trifft ein, und Kurt will die 6000 nicht bezahlen. Chanelle verklagt ihn vor Gericht. Sowohl das Landals auch das Oberlandesgericht sagen, dass Verträge, in denen jemand verspricht, die Zukunft vorhersehen zu können, Quatsch seien. Niemand könne die Zukunft vorhersehen. Kurt muss nichts an Chanelle zahlen.
    Mit diesem Urteil ist Chanelle nicht einverstanden und lässt das Urteil vom Bundesgerichtshof überprüfen. Der Bundesgerichtshof gibt Chanelle recht. Kurt muss zahlen. Der BGH meint, dass es Verträge gibt, die die einen für Quatsch halten und die anderen gut finden. Man könne nicht nur über solche Dinge Verträge schließen, die man wissenschaftlich beweisen kann. Zwar glauben nur wenige Menschen daran, dass man durch Kartenlesen die Zukunft vorhersagen kann. Aber diese Menschen sollen die Möglichkeit haben, solche «Wahrsagerverträge» zu schließen. Und dann müssen sie für die Wahrsagerdienste auch bezahlen. Allerdings bestehe beim Wahrsagen die Gefahr, dass eine Wahrsagerin die Notsituation ihres Kunden ausnutze, weil dieser inihr seine letzte Chance sehe. Ein Ausnutzen von Not kann dann dazu führen, dass ein solcher «Wahrsagervertrag» doch unwirksam ist.
    BGH, Urteil vom 13. Januar 2011, III ZR
87/10
2. Wenn einer eine Reise tut …
    Das Reiserecht birgt eine Fülle an lustigen Entscheidungen. Jährlich sind Tausende von Reisenden mit ihrer Reise unzufrieden und klagen gegen den Reiseveranstalter auf Rückerstattung des Reisepreises. Besonders oft spielen Baustellen eine Rolle, deren Lärm dazu geführt hat, dass man tagsüber gestört war und nachts nicht schlafen konnte. Oft sind auch Flugverspätungen der Grund von Ärger. Der Ferienflieger ist vier Stunden später als vorgesehen losgeflogen. Da war der erste Urlaubstag futsch. Oder das Hotelzimmer war mangelhaft: Die Tür quietschte, das Bad stank, die Minibar war leer, auf dem Balkon stand nur ein Stuhl, und den Meerblick konnte man nur erahnen. Auch das Essen spielt oft eine Rolle. Besonders dann, wenn man die ganze Zeit wegen einer Magen-Darm-Erkrankung das Zimmer nicht verlassen konnte. Dann macht man dafür gern das verunreinigte Essen im Hotel verantwortlich. Zwei lustige Fälle sind die folgenden:
a. Das fehlende Doppelbett
    Klaus fährt mit seiner Freundin in den Urlaub. Er hatte ein Doppelzimmer gebucht. Als die beiden auf ihr Zimmer kommen, finden sie darin kein Doppelbett, sondern zwei Einzelbetten, die nebeneinander stehen. Sobald Klaus von der Reise zurückkommt, verklagt er den Reiseveranstalter. Er will 20 Prozent des Reisepreises zurück. Grund: Er und seine Freundin hätten auf den beiden nebeneinander stehen Betten nicht gemütlich kuscheln können. Gemütlichkeit sei aber ein wesentlicher Bestandteil einer

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