Knallhart nachgefragt - Die populaersten Verschwoerungstheorien
Anerkennung, die ihm in den letzten Lebensjahren versagt blieb. Doch war es tatsächlich ein Tod oder nur das ultimative Finale eines Lebens nach Drehbuch? Die Fakten abseits der bekannten Nachrichten sprechen eine ganz andere Sprache.
Am 28. August 2009 wurde die Todesursache des mit fünfzig Jahren verstorbenen Michael Jackson offiziell durch den Gerichtsmediziner als „Tötungsdelikt“ eingestuft. Die Ursache war eine akute Vergiftung mit dem Narkosemittel namens „Propofol“.
Inzwischen wurde der Michael Jackson behandelnde Arzt, Dr. Murray, wegen fahrlässiger Tötung zu vier Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt.
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Geht man mit journalistischer Sorgfalt an dieses Thema heran, tauchen Fragen auf, deren Antworten ein vollkommen anderes Bild auf das Leben und die Nachricht des Todes des Michael Jackson werfen. Antworten, die dazu geeignet sind, ernsthafte Zweifel am Tod des Popstars zu hegen.
Doch die Perfektion des Drehbuches des Lebens eines Michael Jackson macht es nahezu unmöglich, einen einzigen logischen Argumentationsfaden aufzunehmen, wie Sie ihn vielleicht aus den vorhergehenden Büchern dieser Reihe „Was wäre wenn…“ kennen. Denn selbst in seinem Tod werden Spuren gelegt, die im Nichts enden und so nur schwer zusammenhängend interpretiert werden können. So haben wir es nicht nur mit einem einzigen Handlungsstrang, sondern gleich mit mehreren zu tun. Zwiespältig, mehrdeutig und rekordverdächtig: Wie das gesamte Leben des King of Pop.
Dabei sah es zu Beginn sicher ganz anders aus, als es eigentlich geplant war: Passte eine Todesursache durch ein Narkotikum doch alles andere als ins Bild, um der Nachwelt als schimmernder King of Pop in Erinnerung zu bleiben. Ausgerechnet ein Narkotikum als Todesursache – Geeignet, um ein falsches Vorbild zu sein und damit erneute Kritik über den Tod hinaus hervorrufen?
Blickt man näher auf diesen Umstand fällt schon auf, dass diese Ursache, die wenige Stunden nach den Tod erstmals als mögliche Todesursache durch die Presse ging, nicht so gut lanciert wurde, wie alle anderen Meldungen. In erster Linie mag dies damit zusammenhängen, dass dieses Gerücht durch eine ehemalige Hausangestellte gestreut wurde, während alle anderen Nachrichten und Umstände exklusiv über TMC, einem Nachrichtendienst der Stars, verbreitet wurden. War hier ein folgenschwerer Fehler in dem geplanten Verlauf begangen worden? Es scheint so, denn jetzt musste eine Narkotikum - Überdosis als Todesursache herhalten. Doch man wartete ab, wie die Öffentlichkeit darauf reagierte und verfolgte aufmerksam die Presse. Als diese auch Wochen nach dem Tod die Pharmazie und den Medikamentenmissbrauch noch immer thematisierten, wurde ein Schwenk gemacht und ein Fremdverschulden vom Gerichtsmediziner als Todesursache festgestellt. Michael Jackson gab sich also nicht selbst die Überdosen, sondern bekam sie verabreicht. Das ließ die öffentlichen Gemüter dann auch beruhigen. Klang ein Mord doch besser verwertbar als ein Selbstmord oder ein Medikamentenmissbrauch. Auffällig ist nur, dass die Autopsie erst acht Wochen nach dem „offiziellen Tod“, am 28. August 2009, zu diesem Ergebnis kam. Acht Wochen für eine Untersuchung einer Leiche? Acht Wochen Autopsie bei einer Person des öffentlichen Lebens mit einer derartigen Bekanntheit bei einer Todesursache „Fremdeinwirkung“? Ähnliche Autopsien dauern bei anderen Personen nur wenige Tage, bei Personen von besonderem Interesse nur Stunden. Michael Jackson als so unwichtig eingestuft, dass eine Feststellung der Todesursache keine Priorität bekam oder nur abwartend, welches Resultat bequem wäre zu verkünden?
Eine Fremdeinwirkung als Todesursache, gerade da schon bekannt war, dass es Medikamentenmissbrauch bzw. eine Überdosis war, schien nicht nur vor dem Hintergrund des geplanten „Saubermannimages“ geeignet zu sein. Auch ist eine Fremdeinwirkung deutlich weniger kostspielig für die Erben. Denn wäre Michael Jackson erwiesenermaßen durch eigenes Fehlverhalten oder eine selbst verabreichte Überdosis zum Tode gekommen, dann hätte der Veranstalter der geplanten und bereits ausverkauften 50 Londoner Konzerte den entstandenen Schaden für den Ausfall der Konzerte von den Erben einfordern können, wie es eine entsprechende Vertragsklausel vorsah. Fremdeinwirkung hingegen blockte derartige mögliche Ansprüche bereits von vornherein ab.
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Auffällig und unabhängig von
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