Peer-to-Peer-Netzwerke: Algorithmen und Methoden
Verschlusselungen sind, lasst sich nur mutmaBen. Erste Erkenntnisse durch Nachrichtenanalyse wurden in [3] veroffentlicht. Auf der posi- tiven Seite ist zu erwahnen, dass in Skype bisher keine Malware entdeckt worden ist.
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Ausblick
Es reicht.
Immanuel Kant - Letzte Worte, 12. Februar 1804
Den Begriff der Peer-to-Peer-Netzwerke gibt es erst seit kurzem and er wird in der Offentlichkeit verbunden mit illegalem File-Sharing. In diesem Buch haben wir gesehen, dass die Idee der Peer-to-Peer-Netzwerke alter ist. Schon die Erfinder des Internets haben eigentlich ein Peer-to-Peer-Netzwerk im Sinne gehabt. In diesem Ausblick werden wir uns mit der Frage beschaftigen, ob Peer-to-PeerNetzwerke zwangslaufig etwas mit File-Sharing zu tun haben. AuBerdem werden wir versuchen die Frage zu beantworten, wie verantwortungsbewusste Peer-to-Peer- Netzwerk-Benutzer and -Designer sich verhalten mussen, um nicht mit dem Gesetz- geber in Konflikt zu kommen. Da beide Autoren nur juristische Laien sind, kann fur die Korrektheit and Richtigkeit der Aussagen hier keinerlei Garantie gegeben werden.
14.1 Anwendungen
File-Sharing
Die bekannteste Anwendung fur Peer-to-Peer-Netzwerke ist File-Sharing. In der Regel kann ein Peer bestimmte Dateien oder ganze Unterverzeichnisse fur andere Peers zum Kopieren zur Verfugung stellen. Zwar sieht man oft, dass File-Sharing mit Dateiaustausch ubersetzt wird, tatsachlich trifft das aber den Sachverhalt nicht korrekt. SchlieBlich erwartet der Sharer keine Gegenleistung. Sharing kann auch Mit- teilen bedeuten and File-Sharing bedeutet daher nichts anderes als Datei-Verteilung. File-Sharing an sich ist kein illegales Ziel. Es gibt eine groBe Bibliothek an Programmen, Bildern, Filmen and Musik, die entweder mit ausdrUcklicher Erlaubnis der Autoren veroffentlicht werden durfen oder bei denen die Urheberrechte verjahrt sind oder aufgegeben wurden. Bei Software kennt man hierzu das Freeware and Shareware-Konzept. Freeware (Free Software) sind Programme, die von den Autoren umsonst oder gegen eine freiwillige Spende zur Verfugung gestellt werden. Shareware ist dagegen keine kostenlose Software. Der Code ist zwar frei verfugbar, aber die Software lauft in einem eingeschrankten Demonstrationsmodus. Die voile Funktionalitat bekommt man erst durch Lizensierung gegen Gebuhr. Daruber hinaus gibt es auch noch das so genannte Copyleft-Konzept, das nicht nur den Anspruch auf VergUtung der Urheberschaft aufgibt, sondern auch alle zwingt, die das Softwarepro- dukt verwenden oder modifizieren, dies auch ohne Copyright-Anspruch zu tun. Hierunter fallen auch Programme, die unter der GPL (Gnu Public License) veroffentlicht wurden. Daneben existieren auch abgewandelte Lizenzbedingungen, die das Kopieren von Dokumenten ausdrucklich erlauben.
File-Sharing im Internet ist nichts Neues. Fruher verwendete man hierfrir FTPServer (File Transfer Protocol) oder spater dann auch Web-Server. Da aber 1999 Privatnutzer kaum eigene Web-Seiten hatten and der Raum fur Accounts auf kostenfreien Web-Servern seinerzeit sehr beschrankt war, gab es mit Napster eine Lucke, die die Nutzer stark nachgefragt haben.
Der Schritt von verbotenem File-Sharing zu erlaubtem ist ohnehin sehr klein. Im Moment werden Online-TV-Rekorder angeboten, mit denen man Filme von einem Server aufzeichnen lassen kann and dann mit seinem Client-Rechner entweder gegen eine kleine Gebuhr oder sogar ganz unentgeltlich herunterladen kann. Wenn dieses Angebot in ein Peer-to-Peer-Netzwerk integriert wird (wie zum Beispiel [115]), so fallt dieses File-Sharing-Modell unter die Bedingungen eines (wenn auch sehr seltsamen) Videorekorders, was unter gewissen Einschrankungen his 2005 legal war (siehe hierzu auch Landgericht Leipzig, Aktenzeichen 05 O 4391/05). Mit dem Urteil vom Landgericht Braunschweig (Urt. v. 07.06.2006 - Az.: 9 0 869/06 (148)) ist dies wohl auch nicht mehr gegeben.
World-Wide-Web
Eine alternative Anwendung von Peer-to-Peer-Netzwerken ist das World-Wide-Web. Bisher sind die Web-Seiten auf bestimmten Web-Servern verfugbar, die von WebClients mit besonderer Software, den Web-Browsern, abgerufen werden konnen. Die Schwachen dieses Ansatzes sieht man in Extremsituationen. So konnen Web-Server unter dem Ansturm von legitimen oder illegitimen (Denial of Service Attack) Anfragen zusammenbrechen. Auch kann der Nutzerkreis der Web-Clients eingeschrankt werden. So konnte zum Beispiel kein europaischer Nutzer im US-amerikanischen Prasidentschaftswahlkampf (2004) auf die
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