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Peer-to-Peer-Netzwerke: Algorithmen und Methoden

Peer-to-Peer-Netzwerke: Algorithmen und Methoden

Titel: Peer-to-Peer-Netzwerke: Algorithmen und Methoden Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Peter Mahlmann;Christian Schindelhauer
Vom Netzwerk:
entsteht unter Umstanden die Pflicht des Benutzers zu verhindern, dass verbotene Dokumente weitergegeben werden.
    Viele Benutzer verwenden Firmen- oder Universitatsnetzwerke, um ihre Peer- to-Peer-Netzwerk-Clients mit dem Peer-to-Peer-Netzwerk in Verbindung treten zu lassen. Hierbei kann es sich um eine illegale Nutzung handeln. Dies hangt von den allgemeinen Nutzungsbedingungen des lokalen Netzwerk-Betreibers ab. Da diese Betreiber fur illegale Nutzung zur Verantwortung gezogen werden konnten, verwenden sie oft eine sehr restriktive Strategie. Die Frage stellt sich hier nach der Uberprufbarkeit. Wir haben gesehen, dass die Port-Adressen im Internet ihre ursprungliche Aufgabe weitgehend verloren haben, ironischerweise gerade durch ubervorsichtige Netzwerk-Administratoren and naturlich durch NAT and PAT. Die Uberprufung der Paketinhalte ist nach dem Fernmeldegesetz verboten. Es bleibt dem Netzwerkbetreiber nur die Moglichkeit der automatischen Dokumentation and der Benennung der jeweiligen Verursacher.

    Hat der Dienstanbieter die Kontrolle uber die verwendete Soft- and Hardware, so kann er natUrlich eine nicht beabsichtigte Nutzung verhindern. Eine andere Moglichkeit ware aber auch eine Veranderung der Kostenstruktur. So florieren Peerto-Peer-Netzwerke eben gerade, wenn so genannte Flat-Rates zur Verfugung stehen. Schon bei minimalen Kosten pro ubertragener Information scheuen viele Benutzer die Kosten. Andererseits sind diese Flat-Rates auch eine Reaktion auf die fehlende Kostenstruktur im Internet, die dem Empfanger and nicht dem Verursacher die Kosten unnotiger Datenmengen aufburdet.
Urheberschutz
    Peer-to-Peer-Netzwerke sind so popular geworden, weil sie eine kostenlose Alternative zum Erwerb von Musik-CDs darstellten. Neuerdings werden sie aber zum GroBteil zum Verteilen von Spielfilmen, Fernsehserien, Softwareprogrammen and nicht zuletzt Computerspielen verwendet. Diese Verteilung geschieht ohne finanzi- elle Berucksichtigung der Schopfer dieser Werke, die durch den so genannten Urheberschutz sichergestellt werden soil.
    Historisch gesehen ist der Urheberschutz eine der Errungenschaften der Neu- zeit, die die intellektuellen and kulturellen Leistungen von Komponisten, Autoren, Erfindern etc. schutzen soil. Zuvor waren diese vor ahem auf einzelne Forderer an- gewiesen, obgleich die Verbreitung ihrer Werke vielen diente. Seit der Erfindung des Buchdrucks ist die massenhafte Vervielfaltigung keine groBe logistische Aufgabe mehr and mit Hilfe von Computern ist das kinderleicht. Das Problemfeld des Schutzes and der Wurdigung von Autoren ist von alien Seiten anerkannt.
    Seit 2003 werden die Endnutzer von Musik-File-Sharing in den USA and Europa von der RIAA (Recording Industry Association of America) and IFPI (International Federation of the Phonographic Industry) mit Klagen uberzogen. In der Regel kann man eine solche Klage erst einreichen, wenn man den Endnutzer identifizieren kann. Dies kann mit Hilfe der IP-Adresse geschehen, wenn sie nicht durch DHCP oder NAT dynamisch vergeben wird. Da das fur die meisten Kunden der Regelfall ist, hat these Information nur der Internet-Service-Provider, also zum Beispiel in Deutschland T-Online, Arcor, Vodafone etc. Diese Firmen durfen die Information nicht her- ausgeben, da sie dem Schutz des Fernmeldegeheimnisses unterliegen. Die Herausga- be kann aber durch richterliche Erlaubnis erreicht werden. Seit August 2003 machen sich Teilnehmer strafbar, wenn sie urheberrechtlich geschUtzte Inhalte anderen zum Herunterladen bereitstellen. Nach demselben Gesetz (1. Korb des deutschen Urhe- berrechtsgesetzes) ist das Herunterladen geschutzter Inhalte in Deutschland nicht strafbar. Es sei denn, die Dateien stammen aus ,offensichtlich illegaler Quelle."
    Die Gesetzgebung in Europa ist unterschiedlich bezuglich der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen im Internet. AuBerdem werden in verschiedenen Landern zur Zeit die Regelungen verandert. Die rechtliche Lage ist Behr uneinheitlich and wird zudem auch noch verschieden gehandhabt. In einigen Landern ist der Betrieb von Rechnern verboten, die Index-Dateien bereitstellen. Dort finden sogar Polizei- razzien statt, wie zum Beispiel in Slowenien (Supernova. org). Andere Lander wie die Niederlande (Kazaa-Servers) oder Schweden (Piratebay. org) hingegen erlauben dies.

    Der Endnutzer darf sich bei unerlaubter Veroffentlichung von urheberrechtlich geschutztem Material in jedem Fall nicht zu sicher fuhlen. Manche Client- Server-Netzwerke laden

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