Pimp my brain - Besserwissen leicht gemacht
Fortgang eines eventuellen Gerichtsverfahrens zur Klärung der Schuld abwartet. Nicht nur wäre dies dem Arbeitsklima abträglich, es würde zudem das Vertrauensverhältnis während der Wartezeit nachhaltig schädigen. Das Tafelsilber der Firma also nicht einstecken, selbst wenn es keiner sieht....
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Nebentätigkeiten während eines Beschäftigungsverhältnisses muss der Arbeitgeber genehmigen
Auch wenn sich die Klausel, wonach Nebentätigkeiten eines Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber genehmigt werden müssen, in sehr vielen Arbeitsverträgen findet, daran halten müssen Sie sich nicht. Diese Klausel ist nämlich unwirksam, da sie gegen das grundgesetzlich garantierte Recht der Berufsfreiheit verstößt. Der Arbeitgeber ist nur dann um Genehmigung zu fragen, bzw. kann nur dann Nebentätigkeiten verbieten, wenn diese im näheren Sinn mit seinem eigenen Berufsfeld zu tun haben und damit seinen Interessen widersprechen. Ein Angestellter einer Softwareentwicklungsfirma darf also zum Beispiel kein ähnliche Entwicklungstätigkeit bei der Konkurrenz in seiner Freizeit durchführen. So festgestellt durch das Landesarbeitsgericht Rheinland – Pfalz unter 8 SA 69/05.
Klauseln, in denen das Verbot einer ähnlichen Tätigkeit nach einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses für eine bestimmte Dauer untersagt wird, sind vor dem grundgesetzlichen Blickwinkel ebenfalls kritisch zu betrachten und widersprechen der Freiheit der Berufswahl unzulässig. Es sei denn, die Abfindung ist so hoch, dass diese für die Dauer des Verbotes, sich in einem gleichen Beruf zu betätigen, als ausreichender Lohnersatz angesehen werden kann.
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Reduzierte Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen
Haben Sie beim Einkauf auch schon einmal Schilder oder Etiketten gesehen auf denen stand, dass reduzierte Ware vom Umtausch ausgeschlossen sei? Diese Schilder können Sie getrost ignorieren, denn sie verletzen das geltende Recht. Grundsätzlich gilt die gesetzliche Gewährleistungspflicht von zwei Jahren auch bei reduzierter Ware. Eine Preisreduzierung kann noch keine Gesetze umgehen helfen. Ist die Ware mangelhaft, können Sie auch bei einer Preisreduzierung und trotz des Schildes, dass reduzierte Ware vom Umtausch ausgeschlossen sei, umtauschen. So festgestellt durch das Amtsgericht Frankfurt am Main unter Aktenzeichen 31 C 433/04 – 83.
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Einen Fehlkauf kann ich Umtauschen
Wir bleiben noch kurz beim Einkaufen und Umtauschen. Kann ein Fehlkauf umgetauscht werden? Sie kaufen etwas, von dem Sie später feststellen, Sie benötigen das gekaufte Gerät oder die gekaufte Sache gar nicht – Kann man diese Ware dann am folgenden Tag wieder umtauschen? Auch wenn es sich in vielen Köpfen anders hält: Nein, es gibt kein Recht auf Umtausch, wenn die Ware den vereinbarten Zustand hat (also mängelfrei ist). Grundsätzlich gilt im Geschäft beim Einkauf „Gekauft ist gekauft“. Viele Händler tauschen aus Kulanz um, um die Stammkunden nicht zu verprellen, aber einen Anspruch auf Umtausch gibt es nicht, wenn dieser nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. So nachzulesen in den §§ 312 und 312 b des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
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Umtausch nur mit Kassenzettel
Was ist dann aber, wenn die gekaufte Ware Mängel aufweist und man umtauschen möchte, aber den Kassenzettel nicht mehr findet? Auch hier hat ein Gericht Recht gesprochen (in dem Fall das Landgericht Stuttgart unter Aktenzeichen 37 O 44/06 KfH) und festgestellt, dass man zum Umtausch keineswegs gezwungen werden kann, den Kassenzettel vorzulegen. Wenn auch anders ausreichend zu beweisen ist, dass man das defekte Gerät in dem Geschäft, in dem man umtauschen möchte, gekauft hat, dann darf das Geschäft den Umtausch nicht verweigern. Ausreichend bewiesen ist dieser Kauf mittels eines Zeugen oder z.B. der EC – Kartenabrechnung (analog Kreditkartenabrechnung).
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Den letzten erwischt es immer – oder doch nicht?
Wenn Sie in geselliger Runde in einem Restaurant sitzen, mit Ihren Freunden trinken und diese sich dann nach und nach verabschieden, sodass nur noch Sie am Tisch verbleiben, was tun Sie dann, wenn der Wirt Ihnen die Gesamtrechnung für den Tisch präsentiert, weil Ihre Freunde es vorzogen, ohne zu zahlen das Restaurant (oder die Kneipe) zu verlassen? Wirte und Restaurantbetreiber argumentieren dann gern, dass der letzte verbleibende Gast die Zeche zahlen müsse. Doch lassen Sie sich davon
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