Pimp my brain - Besserwissen leicht gemacht
hatte Graham Bell sodann das Recht, seinen Konkurrenten, wie z.B. auch Thomas Alva Edison wirksam eigene Telefon - Entwicklungen zu untersagen. Dieses Patent verschaffte ihm damit Sicherheit und zugleich das Recht, exklusiv einen Fernsprecher auf den Markt zu bringen und anderen die Entwicklung eigener Fernsprecher zu untersagen. Das, obwohl Graham Bell zu diesem Zeitpunkt noch nicht einmal über einen funktionsfähigen Entwurf verfügte...
Es ist fast schon eine Ironie, dass Alexander Graham Bell mit seinem Patentantrag dem Mitbewerber Elisha Grey gerade einmal zwei Stunden zuvor kam. Jedoch mit dem Unterschied, dass Elisha Grey nichts von dem Recht wusste, auch ohne funktionsfähiges Modell diesen Antrag stellen zu können. Er kam zwei Stunden nach Bell beim Patentamt an. Gemeinsam mit einem funktionsfähigen Modell. Resigniert und zerknirscht darüber, das Patent nicht anmelden zu können, war es Elisha Grey schließlich, der Größe bewies und seine Entwicklung mit Alexander Graham Bell teilte, sodass dieser dann unter Zugriff auf Greys Aufzeichnungen und Entwicklung seinem Patentantrag auch einige Zeit später ein funktionsfähiges Gerät folgen lassen konnte.
Somit ist der auch noch heute in Schulen gelehrte Umstand, dass Alexander Graham Bell es war, der das Telefon erfand, in Wirklichkeit eher ein Mythos, der nicht ganz die Wahrheit trifft. Bell mag der gewesen sein, der den Patentantrag stellte, aber den funktionsfähigen Apparat erfunden haben andere.
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Albert Einstein hatte nur schlechte Noten auf seinem Zeugnis und war ein schlechter Schüler
Noch ein weit verbreiteter Mythos der sehr gern in Schulen erzählt wird und die Schüler dahingehend motivieren soll, bei schlechten Noten den Kopf nicht hängen zu lassen. Es ist richtig, dass Albert Einstein mehrheitlich die Note „sechs“ auf seinem Zeugnis hatte. Aber Einstein ging in der Schweiz zur Schule und dort ist die Benotung genau gegenteilig zur deutschen Benotung. Die „sechs“ ist dort also die beste Note....
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Sie sehen: Unser Alltag ist voll von Irrtümern, Mythen und vorurteilen, die bei näherer Betrachtung sehr schnell entlarvt werden können. Manchmal ist es jedoch leichter, diesen Irrtümern anzuhängen und wer hinterfragt schon jene vermeintlichen Fakten, die ihm gelehrt werden? Was man überall hört und was allgemein bekannt zu sein scheint, kann doch nicht falsch sein. Gerade im Berech "Recht" finden wir hier weitere hartnäckige Irrtümer und Aberglauben, die längst durch Gerichte widerlegt wurden. Ich bin mir sicher, Sie werden sicher mehr als einmal ins Staunen gelangen, wenn es im folgenden Kapitel um jene Irrtümer aus dem Bereich des "Recht" geht.
Kapitel 2 – Die populärsten Rechtsirrtümer
Eine interessante & handverlesene Auswahl aus der Welt der Rechtsirrtümer wird jetzt sicher für den einen oder anderen „Aha – Effekt“ sorgen und mit einigen Irrtümern aufräumen. Dabei sind alle Bereiche unseres Lebens von jenen Irrtümern betroffen, wie Sie schnell feststellen werden: Wohnen, Verkehr und Einkauf, überall erliegen wir der Verführung, einen Irrtum zu glauben, wenn er nur gut genug klingt....
Betrunken Auto fahren und Unfall bauen = Führerschein weg? Denkste!
Wer immer glaubte, dass er, wenn er im angetrunkenen Zustand ein Fahrzeug führt und einen Unfall baut, automatisch seinen Führerschein aufs Spiel setzt, der könnte sich massiv irren. Denn nicht immer bedeutet ein Unfall im angetrunkenen Zustand am Steuer eines PKW auch automatisch, dass der Führerschein verloren geht. Denn zum festgestellten Promillewert muss außerdem festgestellt werden, dass der Fahrer durch seinen alkoholisierten Zustand nicht mehr in der Lage war, sein Fahrzeug zu führen und sich an die Verkehrsregeln zu halten. So hat das Amtsgericht Bonn in seiner Entscheidung unter dem Aktenzeichen 79 Gs – 335 101/08 einer jungen Frau den Führerschein belassen, die im Zustand von 0,69 Promille Alkoholwert im Blut einen Unfall baute, in dem sie einen anderen PKW streifte. Der Arzt hat trotz des festgestellten Alkoholwertes keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen festgestellt und so hat der Richter sich dazu verleiten lassen, den Führerschein nicht zu entziehen.
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Auf der Autobahn gilt eine Mindestgeschwindigkeit
Was den Straßenverkehr angeht, dann begegnet einem auch sehr häufig das Vorurteil, dass man auf der Autobahn eine
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