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Schwarzbuch Banken und Finanzvertriebe - so schützen Sie sich vor fiesen Tricks

Schwarzbuch Banken und Finanzvertriebe - so schützen Sie sich vor fiesen Tricks

Titel: Schwarzbuch Banken und Finanzvertriebe - so schützen Sie sich vor fiesen Tricks Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
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auch Getränke zu
bestellen – und die waren so kalkuliert, dass sich das Angebot am Ende für
den Betreiber rechnete.
    Ähnlich verhält es sich oft bei Finanzangeboten: Da winkt ein
scheinbar unwiderstehliches Schnäppchen und erst beim oder nach dem
Unterschreiben merkt der Kunde, dass das Angebot längst nicht so vorteilhaft
ist wie in der Wer bung dargestellt. In diesem Kapitel erfahren
Sie, mit welchen Methoden Finanzanbieter offen oder – was
häufiger vorkommt – verdeckt Gebühren abzweigen, um ihre
Schäfchen ins Trockene zu bringen.
    Riester-Rente und Co.:
Transparenz nur auf dem Papier
    Angesichts der immer klammer werdenden öffentlichen Rentenkassen ist
es sinnvoll, die gesetzliche Altersvorsorge mit eigenen Maßnahmen zu
ergänzen – zumal Vater Staat bei Riester-Rente,
Rürup-Rente und betrieblicher Altersvorsorge dem Sparer mit Förderzulagen oder
Steuervergünstigungen unter die Arme greift. Aber nur weil es gutes Geld vom
Staat gibt, sind längst nicht alle geförderten Vorsorgeprodukte so gut wie sie
im Verkaufsgespräch dargestellt werden.
    Beispiel Riester-Rente: Wer einen
Riester-Versicherungsspa rp lan abschließt, begibt
sich praktisch in einen finanziellen Blindflug.
    Riester-Kosten selbst von Profis oft nur
schwer zu errechnen
    Zwar sind die Anbieter von Gesetzes wegen verpflichtet, die im
Sparplan enthaltenen Kosten anzugeben. Doch dabei legen viele Assekuranzen
einen derart kreativen Mix aus Prozentzahlen, Festbeträgen sowie
laufzeitabhängigen und einmal anfallenden Kosten vor, dass es selbst Finan zprofis schwerfällt, die tatsächlichen Kosten
zu ermitteln.
    Doch gerade die Kosten liefern einen entscheidenden Anteil zum
Anlageerfolg. Denn: Je niedriger die Kostenquote ist, umso weniger Risiken
muss der Vermögensverwalter eingehen, damit für den Anleger auch nach dem
Abzug aller Gebühren eine gute Rendite übrig bleibt.
    Kunden ohne Chance auf Durchblick
    „Selbst wir haben manchmal Mühe, die Kosten nachzuvollziehen. Für
den Kunden ist dies oft unmöglich.“ Das schrieb die Stiftung Warentest Ende 2010
den Riester-Assekuranzen ins Stammbuch.
    Exemplarisch angeführt wird dabei eine Kostenklausel der
LVM-Versicherung: „Als Abschlusskosten werden 4,50 Euro je 100 Euro
Beitragszahlung einbehalten. Die Kosten für die Vertragsführung betragen
3,50 Euro je 100 Euro Beitragszahlung und 2,50 Euro je
100 Euro Rentenzahlung. Für die Verwaltung des Kapitals werden monatlich
vor Beginn der Rentenzahlung 0,04 Euro je 100 Euro der bisher
gezahlten Beitragssumme abgezogen. Für den 5.000 Euro übersteigenden Teil
der bisher gezahlten Beitragssumme reduziert sich dieser Betrag auf
0,02 Euro je 100 Euro.“
    Alles klar?
    Zillmerung: Provisionsverrechnung zugunsten des
Verkäufers
    Was zumeist als „Abschlusskosten“ verklausuliert wird,
ist nichts anderes als die Provision für den Vermittler. Diese treibt dank der
sogenannten Zillmerung den Versicherungssparvertrag in dem ersten Jahr tief in
die roten Zahlen. Benannt wurde das Verfahren nach dem
Versicherungsm ath ematiker August Zillmer, der im Jahr 1863
das bis heute marktübliche Verfahren zur Provisionsverrechnung beim
Versicherungssparen entwickelt hat. Will heißen: Schon vor mehr als
140 Jahren wurden offenbar die Versicherungsve rk äufer vom
Wunsch getrieben, möglichst schnell die Provision ausgezahlt zu bekommen.
    Jahrelange Provisionsschulden bei Zillmerung
    Mithilfe des komplizierten Verfahrens kann ermittelt werden, wie der
Gegenwert der sofort ausgezahlten Vertreterprovisionen nach und nach in den
Vertrag einfließen und gleichzeitig aus den Sparbeiträgen die Prämie für den
Todesfallschutz finanziert werden kann. Sozusagen ratenweise werden die noch
nicht eingebuchten Provisionen von den Sparraten abgezogen, bis erst nach Jahren
keine Provisionsschulden mehr übrig sind. Bis zu 4 Prozent der
Beitragssumme dürfen nach diesem Verfahren gleich zu Beginn dem Sparer direkt
belastet werden, so die Regelung der Bundesanstalt für
F in anzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
    Dem Riester-Versicherungssparer bringt die Zillmerung vor allem in
den ersten Jahren drastische finanzielle Einbußen – wer nach fünf
Jahren den Rückkaufswert seines Versicherungssparvertrags mit der Summe der
bereits geleisteten Sparraten vergleicht, kann dies bestätigen. Auch bei der
betrieblichen Altersvorsorge in Form von Direktversicherungen, versicherungsfinanzierten Unterstützungskassen und Pensionskassen ist die
Zillmerung

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