Schwarzbuch Banken und Finanzvertriebe - so schützen Sie sich vor fiesen Tricks
zulässig. Die Folge: Wer nach wenigen Jahren Einzahlung den
Arbeitgeber wechselt und dort den bestehenden Vertrag nicht weiterführen kann,
hat oft nur ein minimales Vorsorgeguthaben.
Wechsel zwischen Riester -Sparverträgen vor
allem für Finanzve rk äufer lukrativ
Des einen Leid, des anderen Freud: Sparer verlieren viel Geld, wenn
sie zwischen verschiedenen Riester-Sparverträgen hin- und herwechseln –
aber beim Finanzverkäufer klingelt bei jedem Wechsel die Provisionskasse. Da
kommt dann ein sogenannter unabhängiger Anlageexperte ins Haus und bietet eine
kostenlose Serviceleistung an: Er prüft, ob die bestehenden
Versicherungssparverträge noch etwas taugen. Und auf wundersame Weise stellt
sich dann oft heraus, dass der Experte eine Versicherung bieten kann, die eine
viel bessere Rendite bringt.
Altverträge werden gekündigt, neue Verträge werden abgeschlossen.
Und wenn der nächste Finanzverkäufer kommt, geht das Spiel von vorne los. Bis
sich irgendwann der Verbraucher wundert, warum er mit seinen Sparverträgen auf
keinen grünen Zweig kommt. Doch die Finanzvertriebe haben die Provisionen längst
in der Tasche, die Zillmerung macht’s möglich.
Eine Million gekündigter Riester-Verträge
Dazu eine konkrete Zahl: Rund eine Million Riester-Verträge sind seit der Einführung des Riester-Sparens wieder gekündigt worden. Sicherlich ein Teil davon aus persönlichen Gründen wie
beispielsweise dem Wechsel vom Angestelltendasein in die Selbstständigkeit. Aber
ein großer Teil der Kündigungen dürfte daraus resultieren, dass aggressive
Finanzverkäufer nach dem Prinzip der verbrannten Erde Provisionen generieren.
Koste es, was es wolle – aber bitte den Kunden.
Dazu ein Originalzitat aus dem Werbebrief eines großen
F in anzvertriebs: „Bei der Durchsicht Ihrer Unterlagen ist
mir aufgefallen, dass Ihr laufender Versicherungsvertrag sich – was die
voraussichtliche Ablaufleistung angeht – deutlich verschlechtert hat.“ Den Rest können Sie sich selbst ausmalen.
Fondsgebundene Versicherungen:
Kosten ermittlung als Lotteriespiel
Längst vorbei sind die Zeiten, in denen kapitalbildende
Geringe Steuervorteile bei
Versicherungsve rt rägen
Lebensversicherungen oder private Rentenversicherungen ein
veritables Steuersparmodell waren, weil die Gewinne steuerfrei blieben. Nur noch
Altverträge profitieren von diesem Privileg, während bei neuen Verträgen gilt:
Selbst wenn die Versicherung mindestens 12 Jahre lang läuft und erst im
Rentenalter zur Auszahlung kommt, muss die Hälfte der Gewinne als Einkommen
versteuert werden. Im Vergleich zur Abgeltungssteuer, die 25 Prozent plus
Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer beträgt, bleibt für viele
Anleger der Steuervorteil äußerst überschaubar.
Dennoch sind Versicherungssparverträge vor allem bei
Finanzvertrieben beliebt – allerdings häufig nicht in Form einer
klassischen Kapitallebens- oder Rentenversicherung, sondern als sogenannte
fondsgebundene Versicherungspolice. Im Gegensatz zur klassischen
Kapitallebensversicherung ist die Fondspolice praktisch eine Kombination aus
Investmentsparvertrag und Risikolebensversicherung, bei fondsgebundenen
Rentenversicherungen entfällt sogar die Absicherung der Hinterbliebenen.
Fondsgebundene Versicherungspolicen sehr
risikoreich
Es gibt weder Garantie ve rz insung
noch Vorschriften der Finanzaufsicht zur Sicherheit der angelegten
Kundengelder. Wer über diese Konstruktion seine komplette Sparrate in
Aktienfonds investieren will, kann dies tun - mit allen Chancen und Risiken, die
sich daraus ergeben.
Doch warum werden solche Versicherungen so gern verkauft? Ganz
einfach: Sie bieten den Versicherungsverkäufern eine hervorragende
Möglichkeit, schnell viel Geld zu verdienen. Bis zu 4 Prozent der über
die gesamte Laufzeit einzuzahlenden Beträge erhält der
Versicherungsvermittler als Provision – das macht bei 150 Euro
monatlicher Sparrate und 30 Jahren Gesamtlaufzeit satte
2.160 Euro. Dank Zillmerung ( siehe >>> Zillmerung: Provisionsverrechnung zugunsten des
Verkäufers ) wird die Provision sofort ausgezahlt, und dafür
kommt der Anleger in den ersten Jahren aus den roten Zahlen nicht heraus,
weil die Kosten dem Vertrag belastet werden. Der Bundesgerichtshof hat in
einem neuen Urteil die Unwirksamkeit solcher Vertragsklauseln erklärt (BGH,
Urteil vom 25.7.2012, Az. IV ZR 201/10). Viele ehemalige Kunden, die im Zeitraum 2001 bis Ende 2006 eine Lebens- oder
Renten versicherung
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