Sozialstaats-Dämmerung (German Edition)
Steuern
13,8
40,4
11,8
37,3
Indirekte Steuern
7,4
21,6
7,3
23,2
Sozialbeiträge
6,9
20,3
6,2
19,5
Frankreich
Einnahmen insgesamt
49,9
100,0
50,8
100,0
Direkte Steuern
11,5
23,0
11,3
22,2
Indirekte Steuern
15,1
30,3
15,3
30,1
Sozialbeiträge
18,0
36,2
18,8
37,0
Dänemark
Einnahmen insgesamt
55,6
100,0
55,7
100,0
Direkte Steuern
29,9
53,8
29,7
53,3
Indirekte Steuern
17,7
31,9
16,8
30,2
Sozialbeiträge
1,9
3,3
2,0
3,5
Österreich
Einnahmen insgesamt
47,6
100,0
48,0
100,0
Direkte Steuern
13,3
28,0
13,0
27,0
Indirekte Steuern
13,9
29,3
14,3
29,8
Sozialbeiträge
15,7
32,9
16,2
33,7
Tabelle 1: Einnahmen des Staates in ausgew. Ländern 79
Gerecht und ungerecht: Direkte und indirekte Steuern
Bei den direkten Steuern sind im Jahr 2011 vor allem die Lohnsteuer mit 140 200 Millionen Euro (24,5 Prozent des Steueraufkommens) und die veranlagte Einkommensteuer mit 31 400 Millionen Euro (5,9 Prozent) die Steuern, die einen progressiven Tarif aufweisen, der mit wachsenden Einkommen ebenfalls steigt und somit der Steuerbemessung nach Leistungsfähigkeit, dem »obersten Gerechtigkeitsgrundsatz« des Abgabenrechts (Bundesverfassungsgericht), Rechnung tragen soll. Die wichtigsten Etappen des nominellen Spitzensteuersatzes zeigt die Aufstellung in Tabelle 2. Dass dies in der Steuerwirklichkeit daran scheitert, dass mit wachsenden Einkommen auch die Steuervermeidungsmöglichkeiten zunehmen, wurde vor allem durch die sogenannte Kirchhof-Kommission bekannt.
1948
95 Prozent (ab 250 000 DM)
1953
80 Prozent
1955
63,45 Prozent
1958
53 Prozent
1975
56 Prozent
1990
53 Prozent
2000
51 Prozent
2001
48,5 Prozent
2004
45 Prozent
2005
42 Prozent (2013: ab 52 882 Euro)
2013
45 Prozent (»Reichensteuer« 2013: ab 250 731 Euro)
Tabelle 2: Entwicklung des Spitzensteuersatzes der Einkommensteuer (ohne Solidaritätszuschlag!) 80
Diese nominalen Steuersätze sind freilich weit von der Steuerwirklichkeit entfernt, wie die Ergebnisse der Kirchhof-Kommission zeigen, dass nämlich ein Steuertarif von 15 bis 35 Prozent zur Deckung des fiskalischen Bedarfs ausreichen würde, wenn man die Fülle an Steuerprivilegien abschaffte und die Spitzeneinkommen ihn leisteten. 81 Erwähnenswert ist dabei, dass die Absenkung des Spitzensteuersatzes einherging mit der Absenkung des grenzsteuerpflichtigen Einkommens. Die Entwicklung der Tarifverläufe der effektiven Steuersätze 1990 bis 2013 bei zu versteuernden Einkommen von bis zu 280 000 Euro im Jahr ist in Abbildung 3 dargestellt. Es zeigt sich, dass der Durchschnittssteuersatz im Jahr 2013 erst bei einem Einkommen von 280 000 Euro den Grenzsteuersatz von 40 Prozent erreicht.
Abbildung 3: Entwicklung der Durchschnittssteuersätze von 1990 bis 2013 im deutschen Einkommensteuertari f 82
Bei den indirekten (»Verbrauchs«-)Steuern dagegen verläuft die Belastungskurve spiegelbildlich verdreht. Die relativ höchste Belastung findet sich bei den niedrigsten Einkommen, weil der Verbrauchsanteil bei der Einkommensverwendung zwangsläufig umso höher wird, je niedriger die Einkommen sind. Die relative Steuerbelastung nimmt bei sinkenden Einkommen zu. Sie verläuft im Gegensatz zur Einkommensteuer »regressiv«, die Steuergerechtigkeit steht also kopf. Allerdings sorgt bei der wichtigsten Verbrauchssteuer, der Mehrwertsteuer, die Befreiung von Mieten sowie der auf 7 Prozent ermäßigte Steuersatz auf lebensnotwendige Bedarfe für eine Abmilderung der regressiven Wirkung; er beseitigt sie aber nicht. 83
In den Steuertabellen des Bundesfinanzministeriums wird die Mehrwertsteuer als Umsatzsteuer mit 190 300 Millionen Euro bzw. einem Anteil an den fiskalischen Einnahmen von 33,3 Prozent ausgewiesen. Weitere bedeutende Verbrauchssteuern sind die Energiesteuer (2011: 40 250 Millionen Euro oder 7,0 Prozent), die Stromsteuer (7150 Millionen Euro oder 1,3 Prozent), die Versicherungssteuer (10 700 Millionen Euro oder 1,9 Prozent), die Kfz-Steuer (8450 Millionen Euro oder 1,5 Prozent) und die Tabaksteuer (13 800 Millionen Euro oder 2,4 Prozent). Daneben werden vierzehn noch weitere Verbrauchssteuern gelistet, die aber nicht wesentlich ins Gewicht fallen. Verbrauchssteuern haben für die Politik den großen Vorzug, dass der Staat den Bürgern nicht mit einem Steuerbefehl gegenübertritt und -treten muss, gegen den sie sich bei den Gerichten bis nach Karlsruhe wehren können, sondern er sich in den Güterpreisen versteckt und den Bürgern von hinten ins Portemonnaie greifen kann.
Abbildung 4: Steuerentwicklung in Prozent der
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