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Stehpinkeln nach 22 Uhr verboten

Stehpinkeln nach 22 Uhr verboten

Titel: Stehpinkeln nach 22 Uhr verboten Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Anne Nina Schmid
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führte ein Telefonat mit der Sekretärin des Verkaufsleiters, seines Vorgesetzten. Die offenbar sehr resolute Dame erinnerte den Abteilungsleiter in forschem Tonfall an fällige Umsatzmeldungen. »Der Chef erwartet umgehenden Vollzug«, lautete ihre Anweisung. Daraufhin antwortete der Abteilungsleiter mit dem sarkastischen Spruch »Jawohl, mein Führer«. Die Sekretärin ging sofort zum Chef und beschwerte sich über den Mann. Daraufhin entschuldigte sich der Abteilungsleiter bei der Sekretärin und stellte klar, dass er mit dem missglückten Satz nur auf den Befehlston der ihm eigentlich untergeordneten Dame reagieren
wollte. Das half alles nichts, ohne vorherige Abmahnung sprach ihm der Vorgesetzte eine fristlose Kündigung aus.
    Die dagegen eingereichte Klage war sowohl vor dem Arbeitsgericht Koblenz und auch in zweiter Instanz erfolgreich. Die Gerichte sahen zwar in der Anrede »Jawohl, mein Führer« eine nicht akzeptable Beleidigung. Daran ändere auch die Rechtfertigung des Klägers nichts, die Gesprächspartnerin habe sich in einem scharf geführten Telefonat ihm gegenüber im Ton vergriffen; mit einer humorvoll gemeinten Anspielung habe er auf den als anmaßend empfundenen Befehlston reagieren wollen. Einen Grund für eine Kündigung, auch nicht für eine fristgemäße, stelle das Verhalten aber nicht dar. Unter Beachtung des im Arbeitsrecht geltenden Prinzips der Verhältnismäßigkeit wäre stattdessen eine Abmahnung als milderes Mittel gegenüber der Kündigung angemessen und ausreichend gewesen, wie es im Urteil des Landesarbeitsgerichts heißt. (Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz)
    Angestellte im öffentlichen Dienst dürfen als Zuhälter arbeiten, solange ihr Dienstherr nicht darunter leidet
    Zu dieser Erkenntnis gelangte das Bundesarbeitsgericht. Ein Straßenbauarbeiter wurde wegen gemeinschaftlicher Zuhälterei und Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Gegen die im Anschluss daran ausgesprochene Kündigung seines Anstellungsverhältnisses klagte er vergeblich. Zwar sei es nicht per se verwerflich, als öffentlich besoldeter Angestellter im Nebenberuf als Zuhälter zu arbeiten. Ein Fehler war aber, dass er im Strafverfahren als Begründung für sein Fehlverhalten angab,
dass er aufgrund der niedrigen Besoldung als Angestellter gar nicht anders habe handeln können, als im Nebenberuf Straftaten zu begehen. Wer seinen Arbeitgeber für Straftaten mitverantwortlich mache, habe die Grenzen des Zumutbaren überschritten. (Bundesarbeitsgericht)
    Reisender Rentner attackiert unschuldigen Busfahrer
    Ein 78-jähriger Rentner aus Freiburg wollte doch nur schnell und vor allem in Ruhe an den Gardasee fahren. Daran gehindert fühlte er sich von dem Fahrer des Reisebusses, der ihn und andere Teilnehmer seiner Reisegruppe in den Süden befördern sollte. Der ältere Herr fühlte sich nach eigenen Angaben bei zunehmender Fahrtdauer vom »unnötigen Gelaber« des Busfahrers genervt, zudem habe er begründete Zweifel daran gehegt, dass die vom Chauffeur gewählte Reiseroute geeignet war, die Gruppe wie geplant noch am Abend ans Ziel zu führen. Das jedenfalls brachte der Ruheständler bei seiner polizeilichen Vernehmung als Grund dafür vor, dass er den Fahrer — während der Fahrt — als Zeichen seiner Unzufriedenheit mehrmals so mit seinem Spazierstock auf den Hinterkopf schlug, dass dieser gerade noch einen Parkplatz ansteuern konnte, bevor er ins nächstgelegene Krankenhaus gebracht werden musste.
    Wenn Briefe baden gehen
    Postboten geht es nicht anders als anderen Arbeitnehmern auch: Manchmal ist ihnen einfach alles zu viel. Diesem Gefühl gaben zwei Briefzusteller auf ganz besondere Weise Ausdruck: Ein Kölner musste an einem kalten, eisigen
Morgen mit seinem Fahrrad durch die vereisten Straßen seines Bezirks fahren. Als er innerhalb kurzer Zeit zweimal vom Rad fiel, erklärte er kurzerhand seinen Arbeitstag für beendet. Die über 400 Briefe, die er noch auszutragen hatte, warf er in einen Teich. Ebenfalls ins Wasser fiel eine andere Briefpost. Ein Zusteller aus Landshut hatte mehr Probleme mit Sonne als mit Eis. An Sommertagen wusste er Besseres mit seiner Zeit anzufangen, als von Haus zu Haus zu eilen. Gerne legte er sich dann an die Isar; die ihm anvertrauten Briefe machte er zur Postwurfsendung: Sie landeten im Fluss. Beiden Männern

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