Steuerflucht - Das Milliardengeschaeft mit dem Schwarzgeld Ein Insider packt aus
eine Kreditkarte ausstellen. Ist Schwarzgeld im Einsatz, werden diese bei den Discountbrokern meist auf den Namen eines Trusts oder einer Offshore-Gesellschaft ausgestellt. Dabei ergeben sich die üblichen Missbrauchsgefahren beim Hantieren mit PIN oder TAN, darüber hinaus machen die heutigen Möglichkeiten, Online-Verbindungen aufzuspüren, Schwarzgeldanleger gläsern.
Internetscanning
Deutsche Finanzbehörden durchforsten mit einer lernfähigen Suchmaschine täglich rund 100.000 Seiten im Internet nach Steuersündern. Sie wollen vor allem gewerbliche Internethändler auf Plattformen wie eBay finden, die ihre Gewinne vor dem Fiskus verheimlichen. Steuersünder, die darauf vertrauen, nicht geprüft zu werden, gehen mittlerweile ein hohes Risiko ein.
Konkursprivileg
Schließt ein deutscher oder österreichischer Vermögensinhaber eine Liechtensteiner Lebensversicherung ab und setzt er den Ehepartner oder einen direkten Nachkommen als Begünstigten ein, ist der Versicherungsanspruch vor dem Zugriff von Gläubigern geschützt. Auch dann, wenn ein ausländisches Gericht die Beschlagnahme der Police oder den Einschluss des Versicherungsanspruchs in ein Insolvenzverfahren anordnet. Wichtig: Die Versicherung muss in Liechtenstein abgeschlossen werden.
Lebensversicherungsmäntel
Liechtensteiner und Luxemburger Lebensversicherungen ermöglichen es, über Konten und Depots einen Mantel zu stülpen. Eine Versicherungsvariante, die in den letzten Jahren vor allem eingesetzt wurde, um Schwarzgeld unterzubringen. Dabei wird den Versicherungsnehmern suggeriert, dass die besonderen Voraussetzungen des Steuerrechts es zulassen, Erträge und Wertzuwächse zur Hälfte oder sogar ganz steuerfrei zu vereinnahmen. Das gilt auch für das Vererben. Und ganz nebenbei wird aus dem Schwarzgeld nach Ablauf der Zehnjahresfrist legales Geld. Doch Vorsicht: Wenn der Vermögensinhaber seinen Lebensmittelpunkt in Deutschland hat, hält ein Großteil dieser Gestaltungen einer steuerrechtlichen Prüfung nicht stand. Den angebotenen Versicherungsmänteln fehlen wesentliche Merkmale, z.B. ein Risikotransfer. Mit Eintritt des Todesfalls ist vielmehr vorgesehen, dass die Versicherung den Wert der in den Lebensversicherungen enthaltenen Anlagen auszahlt. Das Kriterium Mindesttodesfallschutz, wie es das deutsche Steuerrecht seit 2009 verlangt, wird nicht erfüllt.
Namensaktien
Gegen Namensaktien ist im Grunde nichts einzuwenden. Werden die jedoch mit Schwarzgeld gekauft, ist Vorsicht geboten: Auch der Fiskus kann auf die Adressdatei der Namensaktionäre zugreifen.
Nummernkonten
Diese Art von Konto gibt es in vielen Ländern, nicht jedoch in Dubai und Singapur. Auch wenn dort eine Nummer oder ein Pseudonym verwendet werden: Es handelt sich nicht um anonyme Konten. Bei der Eröffnung gelten die gleichen Identifizierungs- und Legitimationspflichten wie für Namenskonten.
Österreichischer Zweitwohnsitz
Für deutsche Vermögensinhaber mit österreichischem Zweitwohnsitz gilt in Österreich nicht die EU -Zinssteuer, sondern die österreichische Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 Prozent. Eine Meldung nach Deutschland erfolgt nicht.
Offshore-Gesellschaft
Offshore-Gesellschaften sind in der Regel GmbH-ähnliche Kapitalgesellschaften in Steueroasen. Damit Außenstehende die Besitzverhältnisse nicht durchschauen können, wird häufig ein Trust in einer anderen Steueroase als Inhaber beziehungsweise Alleingesellschafter vorgeschaltet. Diese Gestaltungen werden auch für die Geldwäsche benutzt oder dafür, Schwarzgeld zu verstecken.
Pooled Client Deposit Account
Treuhandgesellschaften, beispielsweise auf den Channel Islands, bieten gemeinsam mit britischen und US-amerikanischen Banken sogenannte auf Pfund, Dollar oder Euro lautende Festgeldkonten an, die auf den Namen eines Treuhänders lauten. Damit entfällt die Identifizierung der einzelnen Anleger. Besitzer von Schwarzgeld nutzen das. Die einzelnen Anleger können unter Angabe eines Sort-Codes, der Account-Number sowie einer Referenznummer Überweisungen diskret tätigen.
Tod des Kontoinhabers
Deutsche Banken sind beim Tod eines Kontoinhabers verpflichtet, den Erbschaftsteuerstellen Kontostände, Wertpapiervermögen und auf Verlangen die vereinnahmten Zinsen mitzuteilen. Derartige Meldepflichten gibt es ebenfalls in Österreich und in der Schweiz. Allerdings betreffen sie lediglich diejenigen Kunden, die dort auch der Steuerpflicht unterliegen. Deutsche, die nur ein Konto haben, sind hiervon ebenso
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