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Alzheimer und Demenzen

Alzheimer und Demenzen

Titel: Alzheimer und Demenzen Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Prof. Dr. Sabine Engel
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verliert die Abfassung von Vollmachten und Verfügungen die Bedrohlichkeit. Denn es zeigt dem Kranken, dass auch andere Menschen sich Gedanken um ihre Zukunft machen und für solche möglichen Situationen vorsorgen wollen, in denen sie nicht mehr selbstständig Entscheidungen für sich treffen können.
Welche Hilfen bieten Beratungsstellen?
    Angehörigenberatungsstellen bieten ein vielfältiges Hilfsangebot an, um mich bei der Betreuung des Demenzkranken zu unterstützen und zu entlasten und helfen auch bei der Suche nach einer geeigneten Unterbringung für den Demenzkranken, wenn ich die Pflege vorübergehend oder langfristig nicht mehr leisten kann. Meistens gibt es in den Beratungsstellen auch angeleitete Gruppen, in denen sich Angehörige austauschen und sich gegenseitig mit Rat und Verständnis zur Seite stehen.
Einstufung in eine Pflegestufe
    1994 wurde das Gesetz zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit – das Pflegversicherungsgesetz – verabschiedet. Das Ziel dieser Sozialversicherung ist es, Menschen zu helfen, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung bei den Verrichtungen des täglichen Lebens Hilfe benötigen. Zu diesen Verrichtungen gehören insbesondere Hilfen bei der täglichen Körperpflege, also beim Waschen, Duschen oder Anziehen, Hilfe bei der Mobilität und Hilfe beim Essen und Trinken sowie Hilfe bei der Haushaltsführung.
    Die Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieser Hilfen ist die Einstufung in eine der drei Pflegestufen, die je nach Schwere der Erkrankung erfolgt:
Pflegestufe 1 erhalten die Menschen, die »erheblich pflegebedürftig« sind,
Pflegestufe 2 bekommen »Schwerpflegebedürftige« und
Pflegestufe 3 »Schwerstpflegebedürftige«.
    Je höher die Pflegestufe, desto größer der Umfang der Leistungen. Welche dieser 3 Kategorien einem Menschen zugeordnet wird, hängt von der Dauer der Zeit ab, die täglich für seine Pflege bzw. Versorgung benötigt wird.
Pflegegeld beantragen
    Wer Leistungen der Pflegeversicherung beziehen möchte, muss dies bei seiner Krankenkasse beantragen. Die Krankenkassen schicken daraufhin zu einem vereinbartenZeitpunkt eine Person des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) in den Haushalt des Kranken, um den Hilfebedarf zu begutachten. Hierbei versucht der MDK festzustellen, bei welchen Verrichtungen der Betreffende Hilfe und Unterstützung braucht, und schätzt ab, wie viel Zeit dafür täglich erforderlich ist. Und von diesen Einschätzungen hängt es ab, ob der Kranke überhaupt in eine Pflegestufe eingestuft wird, und wenn, in welche.
    Für mich ist es möglicherweise sehr wichtig, dass der Kranke eine Pflegestufe bekommt, weil ich das Pflegegeld brauche, um Hilfs- und Unterstützungsangebote bezahlen zu können, die ich ohne die Leistungen der Pflegeversicherung nicht finanzieren könnte, wie z. B. Pflegehilfsmittel, ambulante Hilfen durch eine Sozialstation, teilstationäre Tagespflege, stationäre Kurzzeitpflege oder eine stundenweise Betreuung durch einen Besuchsdienst.
Was begutachtet der MDK?
    Dennoch rutschen gerade demenzkranke Menschen häufig durch das Netz der Pflegeversicherung, d. h. sie bekommen keine Pflegestufe, obwohl die Angehörigen das Gefühl haben, sie sorgen sich 24 Stunden um ihren Kranken. Die Pflegeversicherung tritt erst in Kraft, wenn ein Demenzkranker die Verrichtungen in den Bereichen Körperhygiene, Mobilisation und Ernährung ohne Anleitung und Überwachung nicht mehr leisten kann, oder wenn die Pflege in diesen Bereichen sogar vollständig übernommen werden muss.
    Außerdem bemühen sich viele demenzkranke Menschen, sich von ihrer besten Seite zu zeigen, wenn der MDK zu ihnen nach Hause kommt. Sie geben sich also alle Mühe, so kompetent und leistungsfähig wie möglich zu wirken, sodass der Gutachter oftmals ein völlig falsches Bild von der tatsächlichen häuslichen Situation bekommt.
Eingeschränkte Alltagskompetenz
    Unabhängig davon, ob er eine Pflegestufe bekommt oder nicht, hat ein Mensch, der erheblich in seiner Alltagsfähigkeit eingeschränkt ist, das Recht auf zusätzliche Betreuungsleistungen. Ob und wie sehr er in dieser Fähigkeit eingeschränkt ist, überprüft der Medizinische Dienst der Krankenkasse (MDK) während eines Hausbesuchs. Ausschlaggebend für diese Überprüfung sind 13 unterschiedliche Kriterien, von denen zumindest einige erfüllt sein müssen, damit die Leistungen bewilligt werden können. Der Begutachter des MDK versucht z. B. unter anderem

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