Amazon Kindle: Eigene E-Books erstellen und verkaufen (German Edition)
stellen, wenn Sie Ihr E-Book ohnehin nur bei Amazon für den Kindle anbieten. In der Regel ist Ihr Werk durch Autor und Titel eindeutig identifiziert und aufzufinden. Das Geld können Sie sich daher sparen, denn auch die Kosten für die ISBN gehen von Ihrer Marge ab.
Gilt für mich als Selbstverleger auch das Preisbindungsgesetz?
Ja, natürlich! Bücher dürfen in Deutschland nicht zu beliebigen Preisen verkauft werden. Es gibt das Gesetz über die Preisbindung für Bücher (Buchpreisbindungsgesetz oder BuchPrG) 15 . Dieses »dient dem Schutz des Kulturgutes Buch«. Die für Sie wichtigen Kernaussagen des Gesetzes lauten:
Wer gewerbs- oder geschäftsmäßig Bücher an Letztabnehmer verkauft, muss den nach § 5 festgesetzten Preis einhalten. Dies gilt nicht für den Verkauf gebrauchter Bücher. (§3 BuchPrG)
Wer Bücher verlegt oder importiert, ist verpflichtet, einen Preis einschließlich Umsatzsteuer (Endpreis) für die Ausgabe eines Buches für den Verkauf an Letztabnehmer festzusetzen und in geeigneter Weise zu veröffentlichen. Entsprechendes gilt für Änderungen des Endpreises. (§ 5,1 BuchPrG)
Vereinfacht und für Nicht-Juristen ausgedrückt bedeutet dies, dass Sie als Verleger den Preis des Buches festlegen und niemand das Buch günstiger oder teurer verkaufen darf. Auch Rabatte oder Sonderaktionen sind nicht zulässig. Es gibt ganz wenige Ausnahmen, die im Gesetz nachzulesen sind.
Der Börsenverein für den Deutschen Buchhandel sagt ganz klar, dass auch elektronische Werke Bücher im Sinne dieses Gesetzes sind. Und selbst wenn Sie nur ein E-Book bei Amazon veröffentlichen, sind Sie ein Verleger im Sinne dieses Gesetzes.
Bleibt es beim Verkauf über Amazon, ist die Sache recht einfach: Sie legen dort als Verleger den Preis fest und Amazon ist der alleinige Verkäufer, der Ihr Buch zum festgelegten Preis verkauft. Nicht zulässig wäre es jedoch, wenn Sie Ihr Buch zusätzlich auch als PDF-Datei über Ihre eigene Website einen Euro günstiger verkaufen. Die Preise müssen gleich sein. Das gilt natürlich auch für weitere E-Book-Plattformen, über die Sie Ihr Werk verkaufen. Aktionen wie »In dieser Woche gibt es das Buch bei Amazon zum Sonderrabatt« sind nicht erlaubt.
Laut Buchpreisbindungsgesetz gilt ein gebundener Preis für mindestens 18 Monate.
Diese Frist wird oft falsch interpretiert, denn dies bedeutet nicht, dass der Verlag bzw. Selbstverleger erst nach 18 Monaten den Preis ändern darf. Gemeint sind damit in erster Linie so genannte »Verramschungsaktionen«, wenn der feste Preis vom Verlag tatsächlich aufgehoben wird. Dies sind klassischerweise die Billigbücher, die man im Eingangsbereich der Buchhandlungen findet. Verramscht werden gedruckte Bücher dann, wenn die Lagerkosten die Einnahmen übersteigen und es sich nicht mehr lohnt, das Buch weiterhin anzubieten.
Ein Verlag darf also den Preis jederzeit ändern, er muss aber dafür Sorge tragen, dass alle Händler davon in Kenntnis gesetzt werden und der Titel überall zum gleichen Preis verkauft wird. Auch hier gibt’s kein Problem, wenn Amazon der alleinige Händler ist, denn dann hat man selbst unmittelbar Einfluss auf den Verkaufspreis. Wichtig ist auch, dass man parallel z.B. auf anderen Websites geschaltete Werbung für den Titel anpasst. Hier darf kein abweichender Preis beworben werden.
Nicht zulässig ist jedoch wie am Anfang des Kapitels erwähnt ein »Jonglieren mit dem Preis«, also z. B. Rabattaktionen à la »Preissenkung nur für drei Wochen!«.
Aber da dieses Buch kein juristischer Ratgeber ist und Gesetze erfahrungsgemäß einen hohen interpretatorischen Spielraum besitzen, kann der allgemeine Rat nur lauten: Legen Sie einen Preis fest, verkaufen Sie Ihr Werk auf allen Plattformen zu diesem Preis und ändern Sie ihn am besten nicht.
Eine Ausnahme gibt es: verschenken und verlosen dürfen Sie Ihr Werk im Rahmen von Werbemaßnahmen. Die Chancen müssen jedoch für alle Teilnehmer gleich sein, und die Teilnahme darf nicht an bestimmte Bedingungen geknüpft sein.
Kann ich mein Kindle-Buch auch unter Pseudonym veröffentlichen?
Ja. Zu jedem Buch, das Sie bei Amazon hochladen, können Sie separat eine Autorin oder einen Autor angeben. Auf diese Weise können Sie über Ihren Amazon-Account auch Bücher unterschiedlicher Autoren veröffentlichen. Auch andere Arten der Mitarbeit am Buch können und sollten Sie namentlich erfassen, wie beispielsweise Herausgeber , Übersetzer oder Fotograf .
Ein Problem der anonymen
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