Arbeitszeugnisse
vor dem Arbeitsgericht einklagen.
Erteilt Ihnen Ihr Arbeitgeber auf Ihren Wunsch ein qualifiziertes Zeugnis, dann haben Sie Anspruch darauf, dass Ihre Leistung der Wahrheit entsprechend beurteilt wird. Bei der Einschätzung der Leistung hat der Arbeitgeber einen Beurteilungsspielraum, der vom Gericht nur beschränkt nachprüfbar ist. Voll überprüfbar sind dagegen die Tatsachen, die Ihr Arbeitgeber seiner Leistungsbeurteilung zugrunde gelegt hat.
Hat Ihnen der Arbeitgeber im Zeugnis eine gut durchschnittliche Gesamtbeurteilung bescheinigt, dann müssen Sie die Tatsachen vortragen und beweisen, die eine bessere Schlussbeurteilung rechtfertigen sollen. Wenn Ihr Arbeitgeber Sie dagegen unterdurchschnittlich beurteilt, dann muss Ihr Arbeitgeber die Tatsachen darlegen und beweisen, die er seiner Beurteilung zugrunde gelegt hat (Urteil BAG Okt. 2005).
Denken Sie auch hier daran, dass Sie das Recht auf die Berichtigung Ihres Zeugnisses verwirken können. Wenn Sie Ihr Zeugnis in Händen halten, sollten Sie es deshalb umgehend überprüfen bzw. von einem Rechtsanwalt überprüfen lassen. Warten Sie nicht zu lange, wenn Sie feststellen oder meinen, Ihr Zeugnis sei unrichtig.
Das Landesarbeitsgericht Mainz entschied im Jahr 2002, dass das Arbeitszeugnis nur seine Funktion erfüllen könne, wenn es zeitnah nach dem Ausscheiden des Mitarbeiters erstellt werde. Hieraus folge umgekehrt, dass auch eine Berichtigung unverzüglich geltend gemacht werden müsse. Ein Berichtigungsanspruch sei daher maximal fünf bis zehn Monate nach Zeugniserteilung möglich. Danach kann sich der Arbeitgeberin jedem Fall darauf einstellen, dass der Arbeitnehmer das Zeugnis inhaltlich akzeptiert hat.
Was Sie beim Arbeitsgericht erreichen können
Ein Arbeitszeugnis ist kein wertloses Stück Papier – im Gegenteil, es kann eine Eintrittskarte für Ihre Karriere sein, aber es kann Ihre Karrierechancen auch beträchtlich schmälern. Es kann sich also durchaus lohnen, sich ein adäquates Zeugnis vor dem Arbeitsgericht zu erstreiten, wenn eine einvernehmliche Einigung mit dem Arbeitgeber nicht möglich ist.
Wenn Ihr Arbeitgeber nicht bereit ist, Ihre berechtigten Änderungswünsche auszuführen, oder die Ausstellung Ihres Arbeitszeugnisses lange verzögert, müssen Sie gerichtlich gegen ihn vorgehen, und zwar rechtzeitig, wenn Sie Ihre Rechte nicht verlieren wollen. Im Juristendeutsch heißt das: Sie machen Ihre Zeugniserteilungs- bzw. Zeugnisberichtigungsansprüche geltend. Ihren Rechtsanspruch müssen Sie vor dem zuständigen Arbeitsgericht einklagen, bevor Ihr Anspruch verwirkt bzw. bestimmte (tarifliche) Ausschlussfristen verstrichen sind. Am besten Sie reagieren gleich innerhalb der nächsten drei Monate. Dann sind Sie gewiss auf der sicheren Seite.
Ihr Zeugnis muss korrigiert werden
Wenn Ihr Zeugnis also unrichtig ist, unzulässige Angaben enthält oder den Anforderungen im Hinblick auf den Aufbaunicht genügt, können Sie auf Berichtigung Ihres Zeugnisses klagen.
Dabei muss Ihr Arbeitgeber – und nicht Sie – im Prozess beweisen, dass Ihr Arbeitszeugnis vollständig und inhaltlich richtig ist. Das bringt Ihnen in der Regel einen kleinen Vorteil ein. Wenn Sie jedoch erreichen wollen, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen eine überdurchschnittliche Leistung bescheinigt, dann müssen Sie dies darlegen und beweisen.
Wenn das Arbeitsgericht feststellt, dass Ihr Zeugnis nicht den Anforderungen an ein Zeugnis genügt, muss Ihnen der Arbeitgeber ein neues Zeugnis ausstellen, eine Korrektur des vorliegenden Zeugnisses reicht nicht aus.
Sie haben kein Zeugnis erhalten
Wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber ein Zeugnis verlangen, hat Ihr Arbeitgeber dies unverzüglich auszustellen und zur Abholung bereitzulegen. Ihr Arbeitgeber darf Ihr Zeugnis nicht zurückhalten, auch nicht weil er vielleicht der Ansicht ist, Sie würden Ihre arbeitsvertraglich geschuldete Leistung nicht erbringen.
Den Anspruch auf Erteilung Ihres Arbeitszeugnisses können Sie vor dem Arbeitsgericht einklagen.
Sie haben Schadenersatzansprüche
Fertigt Ihnen Ihr bisheriger Arbeitgeber ein unrichtiges oder unvollständiges Zeugnis aus, dann kann Ihnen unter Umständen daraus ein Schaden entstehen. Vielleicht wurden Sie z. B. von einem potenziellen neuen Arbeitgeber nicht eingestellt,weil Sie ein schlechtes oder nicht ordnungsgemäß erstelltes Zeugnis vorlegen mussten. In diesem Fall muss Ihnen Ihr bisheriger Arbeitgeber den Geldbetrag als Schaden ersetzen, der sich aufgrund der Nichteinstellung
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