Arbeitszeugnisse
Zwischenzeugnis gebunden (Indizwirkung; siehe auch Kapitel Zwischenzeugnis Seite 73).
Mein Arbeitgeber hat mir mein Zeugnis in einem Briefumschlag übergeben und mein Zeugnis deshalb zweimal gefaltet. Darf er das?
Diese Frage hat das Bundesarbeitsgericht am 21. September 1999 bejaht. Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass es nicht zu beanstanden sei, wenn der Arbeitgeber ein Zeugnis faltet, um es in einem Umschlag in einem kleineren Format unterzubringen. Es gebe keine allgemeine Praxis, Zeugnisse grundsätzlich nur in einer Versandtasche DIN A4 zu versenden.
Bis dahin konnte ein gefaltetes Zeugnis vom Arbeitnehmer wegen schlechter Form zurückgewiesen werden. Die Frage, ob ein Arbeitgeber ein Zeugnis mehrfach falten dürfe, um es in einen Umschlag stecken zu können, ging durch alle Instanzen.
Wichtig
Wenn Sie ein gutes Verhältnis zu Ihrem Arbeitgeber hatten, sollten Sie ihn vorsichtshalber dennoch um ein ungefaltetes Zeugnis bitten. Nicht jeder Personalchef kennt die neueste Rechtsprechung.
In meinem Zeugnis sind längere Krankheitszeiten aufgeführt. Darf das sein?
Im Zeugnis haben weder Vermerke über längere noch kürzere Krankheitszeiten etwas zu suchen. Es ist auch nicht erlaubt, Tätigkeiten als Betriebsratsmitglied oder einmalige Vorfälleund Umstände, die für das Arbeitsverhältnis nicht kennzeichnend sind, in das Zeugnis zu schreiben. Auch Privates gehört nicht ins Arbeitszeugnis.
Darf mein neuer Arbeitgeber bei meinem alten Chef anrufen und wegen meiner Person und Leistung nachfragen?
Die Rechtsprechung erlaubt dem Arbeitgeber, Auskünfte einzuholen. Es ist allerdings problematisch, wenn bei solchen Gesprächen Dinge bekannt gegeben werden, die über den Zeugnisinhalt hinausgehen. Auf keinen Fall dürfen Auskünfte erteilt werden, die das Persönlichkeitsrecht verletzen. Auf Verlangen muss Ihnen der Arbeitgeber mitteilen, welche Auskünfte er weitergegeben hat. Sind die Auskünfte falsch oder unzulässig haftet der alte Arbeitgeber auf Schadenersatz.
Mein Personalchef verweigert mir die Herausgabe meiner Arbeitspapiere. Wie kann ich sie bekommen?
Notfalls durch Klage vor dem Arbeitsgericht. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitgeber Ihre Arbeitspapiere herauszugeben. Dazu gehören Urlaubsbescheinigungen, Versicherungsausweise und Lohnsteuerkarte.
Hat der Betriebsrat Mitbestimmungsrechte bei Arbeitszeugnissen?
Bei der Abfassung von Einzelzeugnissen hat der Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht, wohl aber bei der Aufstellung von allgemeinen Grundsätzen für die Abfassung von Arbeitszeugnissen (siehe dazu § 94 Absatz 2 des Betriebsverfassungsgesetzes).
Arbeitsbescheinigung oder Arbeitszeugnis – was ist der Unterschied?
Die Arbeitsbescheinigung ist kein Arbeitszeugnis. Der Arbeitgeber hat bei Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses nach § 133 AFG dem Arbeitgeber eine Arbeitsbescheinigung auszustellen und auszuhändigen. Er muss dafür den Vordruck der Bundesanstalt für Arbeit verwenden. In dieser Arbeitsbescheinigung hat der Arbeitgeber alle Tatsachen zu bescheinigen, die für die Entscheidung über den Anspruch auf Arbeitslosengeld erheblich sein können. Das sind z. B. die Art der Tätigkeit, der Beginn, das Ende, Unterbrechungen und der Grund für die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses sowie das Arbeitsentgelt und die sonstigen Leistungen, die der Arbeitnehmer erhalten hat oder beanspruchen kann.
Wenn der Arbeitnehmer für die Zeit nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses kein Arbeitslosengeld beantragen will, dann braucht der Arbeitgeber nur Beginn, Ende und Unterbrechungen des Beschäftigungsverhältnisses zu bescheinigen.
Wer hat Anspruch auf ein Zeugnis?
Jeder, der eine unselbstständige Tätigkeit für jemanden ausübt, von dem er wirtschaftlich abhängig ist, und sozial schutzbedürftig ist, hat Anspruch auf ein Zeugnis. D. h. wenn Sie Arbeitnehmer, also Arbeiter oder Angestellter oder einem Arbeitnehmer ähnlich sind oder sich in der Ausbildung befinden, können Sie ein Arbeitszeugnis von Ihrem Arbeitgeber verlangen. Anspruch auf ein Zeugnis haben also:
Arbeitnehmer,
leitende Angestellte,
Arbeitnehmer mit Probezeit,
Teilzeitbeschäftigte,
Aushilfskräfte,
Auszubildende,
freie Mitarbeiter, wenn das Dienstverhältnis bei Vertragsabschluss auf Dauer angelegt war oder eine gewisse Dauer bestanden hat.
Geschäftsführer einer GmbH, wenn er nicht Gesellschafter ist.
Wann bekommen Sie ein Zeugnis?
Normalerweise bekommen Sie nur
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