ausgeschlossen.
§ 8 Berufsbildungsgesetz (BBiG)
Den Zeugnisanspruch von Auszubildenden regelt das Berufsbildungsgesetz.
Der Wortlaut des § 8 BBiG:
„Der Ausbildende hat dem Auszubildenden bei Beendigung des Berufsbildungsverhältnisses ein Zeugnis auszustellen. Hat der Ausbildende die Berufsausbildung nicht selbst durchgeführt, so soll auch der Ausbilder das Zeugnis unterschreiben.
Das Zeugnis muss Angaben enthalten über Art, Dauer und Ziel der Berufsausbildung sowie über die erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse des Auszubildenden. Auf Verlangen des Auszubildenden sind auch Angaben zur Führung, Leistung und besondere fachliche Fähigkeiten aufzunehmen.“
Tarifvertrag
Darüber hinaus bestehen zahlreiche tarifvertragliche Anspruchsgrundlagen.
Literatur
Huber, Günter, Das Arbeitszeugnis in Recht und Praxis, Freiburg i. Br. 2006
Huber, Günter, Mein Arbeitszeugnis, Planegg 2008
Hesse, Jürgen; Schrader, Hans-Christian, Das perfekte Arbeitszeugnis, Frankfurt a. M. 2006
Schleßmann, Hein, Das Arbeitszeugnis, Heidelberg 2007
Die Autorin
Anne Backer,
Rechtsanwältin, war nach ihrem juristischen Studium viele Jahre als Führungskraft in einem internationalen Unternehmen tätig. Hierbei gehörte die Erstellung und Analyse von Arbeitszeugnissen mit zu ihren Aufgaben. Auch bei ihrer Arbeit als Rechtsanwältin befasst sie sich häufig mit der Prüfung von Arbeitszeugnissen.
Weitere Literatur
„Die besten Bewerbungstipps und -tricks“, von Claus Peter Müller-Thurau, 200 Seiten, mit CD-ROM, EUR 14,95.
ISBN 978-3-448-09170-0, Bestell-Nr. 04324
„Das große Testbuch für die Bewerbung“, Doris Brenner und Frank Brenner, 216 Seiten, mit CD-ROM, EUR 19,80.
ISBN 978-3-448-08020-9, Bestell-Nr. 04281
„Die 101 häufigsten Fallen im Job“, von Helga Krausser-Raether, 176 Seiten, mit CD-ROM, EUR 16,80.
ISBN 978-3-448-08021-6, Bestell-Nr. 04282
Impressum
Anne Backer
Arbeitszeugnisse – Entschlüsseln und mitgestalten
ISBN 978-3-648-01199-7
Bestell-Nr. 00665-0100
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Redaktion: Jürgen Fischer
Lektorat: Dr. Ilonka Kunow, Gisela Fichtl
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