Barakuda der Wächter 03 - Die Freihändler von Cadhras
AV-Zentrale versenken? Überhaupt nicht mehr den Kosmos retten, sondern nur noch fischen und reiten?«
»Und lieben«, versicherte er. Sie sah im Widerschein der Lichtfetzen seine Zähne, als er grinste.
»Was ist mit diesem AV-Führer, der mit euch geflohen ist?«
Barakuda räusperte sich. »Shevshan? Was soll mit ihm sein?«
»Wenn er nicht ertrunken ist – kann er nicht noch Unheil anrichten? Mit seinen Kenntnissen und vielleicht der Hilfe anderer, die überlebt haben?«
Dante zögerte. »Ich glaube nicht«, sagte er dann. »Der Gleiter war nicht sehr hoch; er hat den Sturz oder Absprung sicher überlebt. Aber was soll er noch anrichten können?«
»Er könnte die Mönche von Banyadir aufwiegeln. Oder sich an dir rächen.«
Barakuda zuckte die Achseln.
Auszug aus: Zusatz zum Shilgat-Abkommen
… 21. Im Hinblick auf die durch Auflösung des Matriarchats von Pasdan (18. März 467 CT-11/IV/29484 Sa’orq) sowie durch Untergang der Anarchovegetarischen Union von Gashiri (21. April 468 CT-7/IV/29485 Sa’orq) entstandene neue Situation erkennen daher die vertragschließenden Parteien an, daß die Voraussetzungen des Abkommens nicht länger existieren.
22. Mit Beginn der Rechtsgültigkeit dieses Zusatztextes wird das Shilgat-Abkommen unwirksam …
… 24. Bis zum Ende der über Shilgat verhängten Quarantäne bleibt die Administration des bisherigen Gouvernements im Amt. Das Gouvernement trägt nun die Bezeichnung »Kommission für die Auflösung des Protektorats«. Für den genannten Zeitraum erhält die bisherige Gouverneu rin Lydia Hsiang als Kommissarin sämtliche Vollmachten. Nach Aufhebung der Quarantäne wird die Kommission neu besetzt; hierzu bedarf es der Zustimmung beider Parteien …
25. Das Autonome Territorium des Isthmus ist aufgelöst. Seine Institutionen unterliegen den Anweisungen und der Kontrolle der Kommission …
… 28. Die Einrichtungen des bisherigen Gouvernements bleiben vorerst erhalten. Näheres hierzu unter Ausführungsbestimmungen …
… 33 … Einwanderung aus dem Commonwealth ist nur noch in Ausnahmefällen möglich. Bürger des aufgelösten Protektorats, die Shilgat verlassen wollen, und deren Exi stenzgrundlage nicht beweglich ist, werden im Rahmen der in den Ausführungsbestimmungen vorgesehenen Möglichkeiten entschädigt.
34. Alle nicht gesondert aufgeführten natürlichen oder ju ristischen Personen und Organisationen sowie ihre Nachkommen oder Rechtsnachfolger können auf Shilgat bleiben, wenn sie dies wünschen. Mit Vollzug der Auflösung des Protektorats erlöschen sämtliche Rechte und Pflichten zwischen dem Commonwealth und seinen ehemaligen Bürgern …
Beschlossen – Unterfertigt – Ratifiziert – Verkündet
für das Commonwealth:
Atenoa, Gaia / Cadhras, Shilgat
24. September 468 CT (24. Juni 2933 AD)
Yvain Rosemer
Subsekretär für Dominien und Protektorate für das Gouvernement:
LLydia Hsiang, Gouverneurin für das Territorium:
Elis Baramky, Obfrau
für die Völker von Shilgat:
Cadhras, Shilgat
60. Tag der Frühzeit (60.1.) im Jahr 29486 von Sa’orq
Saravyi, Sprecher der Heiler
Tremughati, Fürstin der Banyashil
Gortahork, Fürst der Banyashil
Dibdagid II., Erbgöttin von Sa’orq
Varanira, Königin von Kelgarla
Tineti, Obfrau der Taggashil
Ruzavo, Ältester der Bilshil
Nuzueta, Stadtsklave von Golgit
Zilguri, Blutgräfin von Vagavdn
Alyut, Älteste der Arugushil
Ubba-bul, Fischfisch von Hastamek
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