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Beschaeftigungskompass Kaufmann-frau fuer Spedition und Logistikdienstleistungen

Beschaeftigungskompass Kaufmann-frau fuer Spedition und Logistikdienstleistungen

Titel: Beschaeftigungskompass Kaufmann-frau fuer Spedition und Logistikdienstleistungen Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Manfred Engl
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sie sich auf eintreffende Schiffsladung vor und stellen diese entsprechend zusammen.
    Um den Platz auf Schiffen optimal zu nutzen, leisten Stauer Präzisionsarbeit. Sie lenken und disponieren den Einsatz von Geräten, beispielsweise von Transportgeräten und Hebezeugen, kontrollieren je nach Aufgabenbereich den Arbeitsablauf in den Laderäumen. Stauer sind bei Be- und Entladevorgängen überwiegend mit der Betreuung des ankommenden bzw. abgehenden Gutes betraut.
    Um diese Tätigkeit ausüben zu können, ist üblicherweise eine Weiterbildung im Hafen-/Schiffsbereich erforderlich.
Touristikmitarbeiter/in
    Touristikmitarbeiter sind meist in Unternehmen der Reiseverkehrsbranche, in Hotel- und Kurverwaltungen oder Fremdenverkehrsämtern tätig, aber auch bei Busunternehmen, Reedereien, Fluggesellschaften oder Messegesellschaften.
    Sie beraten sie Kunden und verkaufen touristische Leistungen.
    Touristikmitarbeiter erarbeiten Angebote für Reisen und Ausflüge oder Besichtigungen, Kultur- oder Sportveranstaltungen, Tagungen und Kongresse. Sie sind selbstverständlich auch für alle kaufmännischen Aufgaben zuständig..
    Zu ihren Hilfsmitteln gehören branchenspezifische Softwarepakete und Plattforme, insbesondere spezielle Vertriebs- und Reservierungssysteme..
Verkaufsberater/in für Produkte im Logistikbereich
Andere Berufsbezeichnungen / Tätigkeitsvarianten z.B.:
    Außendienstberater/in (Produkte im Logistikbereich
    Fachberater/in für Produkte im Verkaufsbereich
    Beratung über und Verkauf insbesondere von Produkten, die bei Speditionen und im Bereich Logistik eingesetzt werden wie Lagersysteme, Software im Bereich Logistik, Navigationssysteme usw.
    Bei dieser Tätigkeit können insbesondere die Erfahrungen die mit den entsprechenden Produkten und Geräten gemacht wurden verwertet werden.
Vermietberater/in Autovermietung Vermietberater/in Transportsysteme
Andere Berufsbezeichnungen / Tätigkeitsvarianten z.B.:
    Mitarbeiter/in Autovermietung
    Mitarbeiter/in Flottenkontrolle
    Vermietberater sorgen sich überwiegend um die Vermietung von Fahrzeugen und Transportgeräten, -systemen Das Gesamtspektrum reicht von Personen- bzw. Kleinwagen, bis hin zu Sattelzugmaschinen und Sonderfahrzeugen und von Container über Paletten, bis hin zu Güterwagons.
    Ihre Aufgabengebiete erstrecken sich von der umfassenden Beratung der Kunden, über die Erstellung der Mietverträge und der Koordination des Fuhrparks, bis hin zur Kundenakquise. Das setzt Verhandlungsgeschick, Kostenbewusstsein und fundierte Kenntnisse im gewerblichen Mietrecht voraus.
    Sie sind mit Finanzierungsangelegenheiten und Leasingangeboten sowie mit den damit verbundenen Versicherungsangelegenheiten beschäftigt. Aufgrund des Anwachsens der meist gewerblichen Objektgeschäfte, durch Leasingvarianten, Langzeitmieten oder vielfältige Modelle an Mobilitätsgarantien, ist der Bedarf an Vermietberatern deutlich angestiegen.
    Hauptaufgabe in der Flottenkontrolle ist die Verantwortung für die technische Betreuung der Vermietflotte. Dazu ist eine enge Zusammenarbeit mit Werkstätten, Ersatzteillieferanten und Herstellern erforderlich.
    13 http://www.lba.de/SharedDocs/download/S/Rechtsvorschriften/
LuftSiSchulV.pdf?__blob=publicationFile
    14 http://www.lba.de/SharedDocs/download/S/Rechtsvorschriften/
VO_300_2008.pdf?__blob=publicationFile
    15 Nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz, § 2 Mindest-alter, Qualifikation, müssen Berufskraftfahrer neben dem Führerschein besondere tätigkeitsbezogene Fähigkeiten und Kenntnisse nachweisen, durch eine Grundqualifikation bei Neueinsteigern und durch regelmäßige Weiterbildung, die auch für erfahrene Berufskraftfahrer vorgeschrieben ist. Die Erfordernis gilt, nach § 3 Besitzstand, nicht für Fahrer im Güterkraftverkehr, die ihre Fahrerlaubnis (Klassen C, C1 oder eine gleichwertige Klasse) vor dem 10. September 2009 erworben haben, wohingegen bei den Klassen D, D1 der 10. September 2008 als Stichtag gilt. Diese Fahrer oder Besitzständler müssen bis zum 10. September 2014 (D, D1 bis zum 10 September 2013) eine Weiterbildung absolvieren und dann im Abstand von fünf Jahren wiederholen. http://www.gesetze-im-internet.de/bkrfqg/BJNR195810006.html

D Hilfreiche Informationen und Adressen

D1 Fachinformationen
Hier werden beispielhaft für weitere Recherchen relevante Informationsquellen genannt:
Informationen zu Berufen und Weiterbildung
    Eine Fülle beruflicher Informationen finden Sie in der Datenbank BERUFENET der

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