Das fehlende Glied in der Kette
Roten-Kreuz-Krankenhaus in Tadminster?»
«Ja.»
«Haben Sie dort – als Sie zufälligerweise gerade allein im Raum waren – den Giftschrank aufgeschlossen und einige der Flaschen betrachtet?»
«Ich – äh, vielleicht habe ich das getan.»
«Soll ich das so verstehen, dass Sie es taten?»
«Ja.»
Sir Ernest schoss die nächste Frage ab.
«Haben Sie ein Fläschchen besonders genau betrachtet?»
«Nein, ich glaube nicht.»
«Seien Sie vorsichtig, Mr. Cavendish, ich beziehe mich auf die kleine Flasche mit dem Strychnin.»
Lawrence’ Gesicht hatte sich inzwischen in ein kränkliches Grün verfärbt.
«Nein… äh… ich bin mir sicher.»
«Wie erklären Sie sich dann die Tatsache, dass Sie ganz eindeutig Ihre Fingerabdrücke darauf hinterlassen haben?»
Die einschüchternde Frage war bei einem nervlichen Wrack wie Lawrence sehr erfolgreich.
«Dann… äh… muss ich wohl die Flasche berührt haben.»
«Das meine ich aber auch! Haben Sie sich von dem Flascheninhalt etwas genommen?»
«Bestimmt nicht.»
«Warum haben Sie sie dann angefasst?»
«Ich habe früher Medizin studiert. Solche Dinge interessieren mich natürlich.»
«Ach? Gifte interessieren Sie natürlich? Aber trotzdem warteten Sie, bis Sie allein waren, bevor Sie Ihr Interesse befriedigten?»
«Das war reiner Zufall. Wenn die anderen dabei gewesen wären, hätte ich dasselbe gemacht.»
«Aber es war ja nun mal so, dass die anderen nicht dabei waren?»
«Nein, aber…»
«Genau genommen waren Sie während des gesamten Nachmittags nur einmal für wenige Minuten allein und dann passierte es – ich sage: passierte es –, dass Sie ausgerechnet während dieser zwei Minuten Ihrem natürlichen Interesse für… Strychnin nachgingen?»
Lawrence stotterte jämmerlich: «Ich… äh… ich…» Mit allen Zeichen der Zufriedenheit bemerkte Sir Ernest: «Ich habe keine weiteren Fragen mehr an Sie, Mr. Cavendish.» Dieser Teil des Kreuzverhörs verursachte im Gerichtssaal große Aufregung. Die vielen elegant gekleideten Damen steckten ihre Köpfe zusammen und tuschelten eifrig, und ihr Geflüster wurde so laut, dass der Richter ärgerlich drohte, den Saal räumen zu lassen, falls nicht sofort Ruhe einkehre.
Danach gab es nur noch wenige Aussagen. Die Handschriftenexperten sollten sich zu der Unterschrift «Alfred Inglethorp» in dem Giftbuch der Apotheke äußern. Sie erklärten einstimmig, dass es sich hierbei nicht um Alfred Inglethorps Handschrift handelte, und äußerten die Vermutung, dass es die verstellte Handschrift des Angeklagten sein könnte. Im Kreuzverhör gaben sie jedoch zu, dass es auch die geschickt gefälschte Handschrift des Angeklagten sein könnte.
Sir Ernest Heavyweathers Plädoyer für die Verteidigung war nicht lang, aber es wirkte durch die volle Wucht seiner überzeugenden Argumentation. Niemals im Laufe seiner langen Erfahrung wäre ihm eine Mordanklage untergekommen, die auf schwächeren Beweisen gefußt hätte. Nicht nur, dass es sich ausschließlich um Indizien handelte, nein, der größte Teil davon sei noch nicht einmal bewiesen. Die Geschworenen sollten die Aussagen sorgfältig prüfen und vorurteilslos betrachten. Das Strychnin war in einer Schublade im Zimmer des Angeklagten gefunden worden. Diese Schublade war unverschlossen, wie er aufgezeigt hatte, und es gab keinerlei Beweise dafür, dass der Angeklagte das Gift dort versteckt hatte. Es war vielmehr der gemeine und bösartige Versuch einer dritten Person, dem Angeklagten das Verbrechen anzuhängen. Die Anklage hatte keinen einzigen Beweis dafür vorlegen können, dass der Angeklagte den schwarzen Bart bei der Firma Parkson bestellt hätte. Der Streit, der zwischen dem Angeklagten und seiner Stiefmutter stattgefunden hatte, war von ihm bereitwillig zugegeben worden, aber sowohl der Streit als auch seine finanzielle Notlage waren stark übertrieben worden.
Sein verehrter Herr Kollege – Sir Ernest nickte kurz in die Richtung von Mr. Philips – hatte behauptet, der Angeklagte hätte im Falle seiner Unschuld bei der Untersuchung seinerzeit aussagen müssen, dass er und nicht Mr. Inglethorp die andere Partei bei dem nachmittäglichen Streit gewesen sei. Doch seiner Meinung nach seien die Tatsachen falsch interpretiert worden. In Wirklichkeit wäre Folgendes passiert: Dem Angeklagten sei, als er am Dienstagabend nach Hause kam, ausdrücklich mitgeteilt worden, dass es zu einem heftigen Streit zwischen Mr. und Mrs. Inglethorp gekommen sei. Deshalb war ihm gar
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